wollte euch fragen, ob ihr meine Antwort zu meiner folgenden Frage habt: zählen die erreichten Punkte in den Einsendearbeiten/ Lotseaufgaben irgendwie zu einer Note? Erscheinen die irgendwo im Zeugnis? Spielen die ÜBERHAUPT eine Rolle?
Folgender Sachverhalt: ich habe den Kurs BGB III belegt und die EAs bestanden, sowie auch die Präsenzveranstaltung besucht.
Nun habe ich einen alten Schein von mir gefunden, wo ich den Kurs BGB III bei meiner alten Uni bereits bestanden hatte. Auf Antrag wollte ich mir den Schein anerkennen lassen (damit ich die Klausur nicht mehr schreiben muss), allerdings wurde mir lediglich die Pflicht zur Bestehen der EAs (die ich eh schon hatte) und die Präsenzveranstaltung anerkannt (nützt mir nicht viel, da ich die Präsenveranstaltung eh schon besucht habe). Sprich: ich muss die Klausur in BGB III nochmals schreiben, weil ich in meiner alten Uni kein Insolvenzrecht in BGB III hatte.
Nun überlege ich mir natürlich, ob ich das Prüfungsamt wieder anschreiben sollte. Ich habe meine EAs bei der Fernuni mit hoher Punktezahl bestanden und will wissen, ob ich auf den Verzicht der Anerkennung (durch den alten Schein, mit einer schlechteren Note) drängen sollte.
Folgender Sachverhalt: ich habe den Kurs BGB III belegt und die EAs bestanden, sowie auch die Präsenzveranstaltung besucht.
Nun habe ich einen alten Schein von mir gefunden, wo ich den Kurs BGB III bei meiner alten Uni bereits bestanden hatte. Auf Antrag wollte ich mir den Schein anerkennen lassen (damit ich die Klausur nicht mehr schreiben muss), allerdings wurde mir lediglich die Pflicht zur Bestehen der EAs (die ich eh schon hatte) und die Präsenzveranstaltung anerkannt (nützt mir nicht viel, da ich die Präsenveranstaltung eh schon besucht habe). Sprich: ich muss die Klausur in BGB III nochmals schreiben, weil ich in meiner alten Uni kein Insolvenzrecht in BGB III hatte.
Nun überlege ich mir natürlich, ob ich das Prüfungsamt wieder anschreiben sollte. Ich habe meine EAs bei der Fernuni mit hoher Punktezahl bestanden und will wissen, ob ich auf den Verzicht der Anerkennung (durch den alten Schein, mit einer schlechteren Note) drängen sollte.