Wiwi-Master PO
Hallo,
ich habe mich für das kommende Sommersemester als Vollzeitstudierender in den Masterstudiengang Wiwi eingeschrieben und folgende Frage tat sich auf:
§5 Abs. 5 "Ergänzungsprüfung" der PO, dort steht geschrieben das man eine Klausur nur einmal wiederholen darf im Gegensatz zu § 20.
Dies heißt doch, dass man am besten im 2ten Semester falls man z.B. im 1sten Semester in Stabilitätspolitik durchfällt und kein anderes VWL Modul hatte, das man lieber ein anderes wählt im Folgesemester, bzw. das man zwei andere wählt, da man eins ja bestehen muss.
Wenn man nur eins wählt im 2ten hätte man natürlich auch ruhig dann nochmal Stabilitätspolitik wählen können.
Seh ich das richtig, kann einer meinen wirren Ausführungen folgen
Hallo,
ich habe mich für das kommende Sommersemester als Vollzeitstudierender in den Masterstudiengang Wiwi eingeschrieben und folgende Frage tat sich auf:
§5 Abs. 5 "Ergänzungsprüfung" der PO, dort steht geschrieben das man eine Klausur nur einmal wiederholen darf im Gegensatz zu § 20.
Dies heißt doch, dass man am besten im 2ten Semester falls man z.B. im 1sten Semester in Stabilitätspolitik durchfällt und kein anderes VWL Modul hatte, das man lieber ein anderes wählt im Folgesemester, bzw. das man zwei andere wählt, da man eins ja bestehen muss.
Wenn man nur eins wählt im 2ten hätte man natürlich auch ruhig dann nochmal Stabilitätspolitik wählen können.
Seh ich das richtig, kann einer meinen wirren Ausführungen folgen