wiedermal ich ...
Ich hab ma leine Frage zum Verwaltungsrecht und ich hoffe, daß ich dieses Mal mein Anliegen vernünftig ausdrücke ..
Es geht um Leistungen nach dem SGB XI - Hartz 4
Beispiel:
A beantragt Hartz 4 - Leistungen, er bekommt 1000 Euro im Monat. Alle Angaben im Antrag entsprachen der Richtigkeit. Die Verwaltung erliess einen VA-Akt und bewilligte dem A halt die 1000 Euro monatlich für 6 Monate ...
Es handelt sich nicht um einen Vorläufigen Bescheid, sondern um einen entgültigen, da alle Punkte zur Beantragung ja geklärt sind...
Bei der Beantragung der Weiterbewilligung, bekommt A auf einmal einen Bescheid über 1200 Euro /Monat. Wieder einen entgültigen Bescheid ... Er unternimmt nichts (Warum auch .... 200 Euro haben oder nicht )
Diese 1200 Euro im Monat erhält er nun über (sagen wir mal 3 Jahre) ...
Nach 3 Jahren stellt die Verwaltung fest, das A monatlich 200 Euro zuviel bekommen hat, weil sich die Verwaltung verrechnet hat...
Frage, darf die Verwaltung den Betrag zurückfordern? Es handelt sich schließlich um 7200 Euro.
Ich hab ma leine Frage zum Verwaltungsrecht und ich hoffe, daß ich dieses Mal mein Anliegen vernünftig ausdrücke ..
Es geht um Leistungen nach dem SGB XI - Hartz 4
Beispiel:
A beantragt Hartz 4 - Leistungen, er bekommt 1000 Euro im Monat. Alle Angaben im Antrag entsprachen der Richtigkeit. Die Verwaltung erliess einen VA-Akt und bewilligte dem A halt die 1000 Euro monatlich für 6 Monate ...
Es handelt sich nicht um einen Vorläufigen Bescheid, sondern um einen entgültigen, da alle Punkte zur Beantragung ja geklärt sind...
Bei der Beantragung der Weiterbewilligung, bekommt A auf einmal einen Bescheid über 1200 Euro /Monat. Wieder einen entgültigen Bescheid ... Er unternimmt nichts (Warum auch .... 200 Euro haben oder nicht )
Diese 1200 Euro im Monat erhält er nun über (sagen wir mal 3 Jahre) ...
Nach 3 Jahren stellt die Verwaltung fest, das A monatlich 200 Euro zuviel bekommen hat, weil sich die Verwaltung verrechnet hat...
Frage, darf die Verwaltung den Betrag zurückfordern? Es handelt sich schließlich um 7200 Euro.