• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Winterdienst Wer muss räumen?

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Winterdienst Wer muss räumen??

Hallo zusammen!
Ich hoffe ich habe das richtige Forum gefunden. Ich hätte da mal eine Frage:

Ich bin Eigentümer zweier aneinandergrenzender Flurstücke. Auf Flurstück 1 steht mein Wohnhaus samt Gargae, Stellplatz und Garten. alles ist erschlossen durch eine städtische Straße. Flurstück zwei ist die obere Hälfte einer alsphaltierten Privatstraße. Die Privatstraße erschließt drei weitere Häuser. Dem mittleren der drei gehört die untere Hälfte der Privatstraße. Ich nutze die Privatstraße nicht um auf mein Grundtsück zu kommen. Sie dient lediglich dazu die anderen drei Häuser zu erreichen. Für die drei Häuser sind jeweils entsprechende Wegerechte eingetragen.

Nun meine Frage: Muss ich bei Schneefall meinen Teil der Privatstraße räumen? Bisher haben die betroffenen Nachbarn dies selber erledigt, um aus ihren Garagen/Carports zu kommen und die öffentliche Straße zu erreichen. Ein Nachbar ist nun der Meinung ich müsse als Eigentümer der Straße den Winterdienst übernehmen.

Wer hat hier Recht?

Über sachdienliche Hinweise, einschlägige Paragraphen und/oder Urteile wäre ich dankbar.
Vielen Dank und einen schönen Sonntag.
 
Soweit ich informiert bin hat chocoletta recht. Vor einiger Zeit (ca. 8 Wochen ???)kam bei RTL auch ein Bericht über alle mögl. Sachen wie "Räumen der Straßen & Grundstücke, etc.". Da wurde was erwähnt, dass es meist von den Gemeinden auch Regelungen gibt bis wann geräumt sein muss und wie das alles geregelt ist.

Da kannst Du auch mal nachfragen.
 
Geraeumt sein muss hier bis um 7. Das betrifft Buergersteige und Zuwegungen. In meinem Fall geht es aber nicht um oeffentlichen Raum sondern um eine Privatstrasse. werde jetzt erstmal ein Schild "kein Winterdienst" aufstellen.
 
Um halb sieben? 😱
So früh bringt mich keiner aus dem Bett und schon gar nicht zum Straßen räumen
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Hups hab ich falsch gelesen.. ist mir aber trotzdem zu früh. 😉 Hier in Belgien macht sich eh keiner die Mühe überhaupt was zu räumen 🙄 Kein Wunder dass wir Deutschen als Spießer gelten..
 
Ich war am Wochenende in Hagen, wo man offenbar kein Geld für einen Winterdienst hat, was in einer Stadt mit vielen steilen Steigungen echtes Abenteuerfeeling aufkommen lässt. Mit welcher Begründung muss ein privater Hauseigentümer eigentlich morgens um sieben Schnee schippen, während eine Stadt dicke Eisschichten auf einer Straße entstehen lassen kann?
 
Belgarath, man muß auch private Wege räumen, z. B. den Zugang zu deinem Haus bzw. Briefkasten.
kridbonn, da gibts keine Begründung, das sind einfach Sparmaßnahmen, die bitter ins Auge gehen können....
 
Naja, wenn einen die Stadt zwingt, Schnee zu räumen, kann man das dann umgekehrt nicht auch von der Stadt verlangen? Immerhin zahlt man ja auch Steuern... (Jaja, ich weiß - das eine ist Politik, das andere sind Paragraphen... :rolleyes
 
Ich werde jetzt erstmal mein Schild anbringen und dann morgen im Buero mal einen unserer Justiziare befragen.
Zuwegung zu Haustuer, Briefkasten etc. muessen freigehalten werden da man sich sonst haftbar macht wenn z.B. der Postbote den Adler macht.
 
Wir kommen hier grad etwas vom Thema ab. Es geht mir ja nicht um die Zuwegung zu meinem Haus sondern um eine Privatstrasse auf dem naechsten Flurstueck, durch einen Zaun von restlichen Grundstueck abgetrennt. musste ich halt dummerweise miterwerben. Ausser dass die Nachbarn drueber fahren passiert da nichts.
Ich werde morgen mal berichten was der Kollege gesagt hat.
 
Am Rheinischen Landesmuseum in Bonn gibt es einen Weg, der Bach- und Colmantstraße verbindet. Da steht: "Betreten gestattet, kein Winterdienst!" Ob das wasserdicht ist?
 
Ich muss räumen; tu es aber nur, wenn ich Lust dazu habe.
Es sind ca. 20 ungeräumte Tage im Jahr bei ca. 8 Meter Bürgersteig.
Vielleicht kann ja einer der Mathematiker hier ausrechnen, wie lange ich statistisch gesehen warten muss, bis einer hinfällt und mich verklagt.
Ich schätze mal, der Wert liegt jenseits meiner persönlichen Lebenserwartung.
 
Da du keine Angabe gemacht hasst, wie frequentiert der Abschnitt ist, haben wir hier eine Variable, die gegen unendlich streben kann und der Duchschnittsabstand zwischen zwei Unfällen somit gegen null.
Statistisch gesehen kannst du schon mal aus dem Fenster schauen ob da einer liegt.
 
Der Grundstücksinhaber ist als sog. Gefahreninhaber stets räumpflichtig.

Wie bereits oben gepostet, kann man das aber via Vertrag auf den Mieter abwälzen. Wenn das nicht geschehen ist, Pech gehabt.

Ich Frage mich, warum so wenige Leute so wenig über ihre Pflichten als Grundstückseigentümer wissen.
 
und ich Frage mich warum die Ausgangssituation nicht richtig gelesen wird. Es gibt keine Mieter auf die man irgendetwas abwälzen könnte. Nicht mal mit Vertrag *rolleyes*
 
So, ein Hinweis eines Kollegen war noch gut: Die eingetragenen Wegerechte können Regelungen zum Winterdienst enthalten. Wenn solche Abreden bei der Eintragung getroffen wurden, wären diese in der Grundakte vermerkt. Also auf zum Grundbuchamt.
 
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