Winterdienst Wer muss räumen??
Hallo zusammen!
Ich hoffe ich habe das richtige Forum gefunden. Ich hätte da mal eine Frage:
Ich bin Eigentümer zweier aneinandergrenzender Flurstücke. Auf Flurstück 1 steht mein Wohnhaus samt Gargae, Stellplatz und Garten. alles ist erschlossen durch eine städtische Straße. Flurstück zwei ist die obere Hälfte einer alsphaltierten Privatstraße. Die Privatstraße erschließt drei weitere Häuser. Dem mittleren der drei gehört die untere Hälfte der Privatstraße. Ich nutze die Privatstraße nicht um auf mein Grundtsück zu kommen. Sie dient lediglich dazu die anderen drei Häuser zu erreichen. Für die drei Häuser sind jeweils entsprechende Wegerechte eingetragen.
Nun meine Frage: Muss ich bei Schneefall meinen Teil der Privatstraße räumen? Bisher haben die betroffenen Nachbarn dies selber erledigt, um aus ihren Garagen/Carports zu kommen und die öffentliche Straße zu erreichen. Ein Nachbar ist nun der Meinung ich müsse als Eigentümer der Straße den Winterdienst übernehmen.
Wer hat hier Recht?
Über sachdienliche Hinweise, einschlägige Paragraphen und/oder Urteile wäre ich dankbar.
Vielen Dank und einen schönen Sonntag.
Hallo zusammen!
Ich hoffe ich habe das richtige Forum gefunden. Ich hätte da mal eine Frage:
Ich bin Eigentümer zweier aneinandergrenzender Flurstücke. Auf Flurstück 1 steht mein Wohnhaus samt Gargae, Stellplatz und Garten. alles ist erschlossen durch eine städtische Straße. Flurstück zwei ist die obere Hälfte einer alsphaltierten Privatstraße. Die Privatstraße erschließt drei weitere Häuser. Dem mittleren der drei gehört die untere Hälfte der Privatstraße. Ich nutze die Privatstraße nicht um auf mein Grundtsück zu kommen. Sie dient lediglich dazu die anderen drei Häuser zu erreichen. Für die drei Häuser sind jeweils entsprechende Wegerechte eingetragen.
Nun meine Frage: Muss ich bei Schneefall meinen Teil der Privatstraße räumen? Bisher haben die betroffenen Nachbarn dies selber erledigt, um aus ihren Garagen/Carports zu kommen und die öffentliche Straße zu erreichen. Ein Nachbar ist nun der Meinung ich müsse als Eigentümer der Straße den Winterdienst übernehmen.
Wer hat hier Recht?
Über sachdienliche Hinweise, einschlägige Paragraphen und/oder Urteile wäre ich dankbar.
Vielen Dank und einen schönen Sonntag.