• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Willenserklärungen

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habe eine Frage und zwar,

angenommen A bummelt auf dem Basar und der Zeitschriftenhändler Z hält dem A eine Zeitschrift vor die Nase. A nimmt diese Zeitschrift an sich, gibt dem Z 1,50 € und geht weiter.

Wie viele Willenserklärungen liegen hier eurer Meinung vor ??
 
Dr Franke Ghostwriter
A und Z haben problemlos einen Kaufvertrag geschlossen, außerdem wurden die Verfügungsgeschäfte (Übergabe und Übereignung von Geld und Kaufgegenstand durch Vertrag, § 929 BGB) problemlos geschlossen.


Der Kaufvertrag braucht zwei Willenserklärungen (Angebot und Annahme), die hier problemlos vorliegen.

Die Übergabe und Übereignung der Zeitschrift ist ein Vertrag und braucht zwei Willenserklärungen (Angebot und Annahme), die hier problemlos vorliegen.

Die Übergabe und Übereignung des Kaufpreises zerfällt in soviele Verträge (nach § 929 BGB), wie Geldmünzen oder Scheine (bewegliche Sachen) den Eigentümer wechseln. Lebensnah muss man hier den Sachverhalt "geradeaus" auslegen, d.h. A hat dem Z ein Euro Stück und ein 50 Cent Stück übergeben und übereignet (eine andere Stückelung ist aus dem Sachverhalt nicht ersichtlich also MUSS man auslegen und zwar so naheliegend wie möglich). Das sind also zwei Verträge mit je zwei Willenserklärungen (jeweils Angebot und Annahme).

Es sind also insgesamt acht Willenserklärungen für vier Verträge.

Liebe Grüße
 
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