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Und die arbeitnehmerseitige Kündigung hatte ich auch nicht gelernt, so dass ich mir irgendwas anhand §622 etc. aus den Fingern gesaugt habe.
Sonst hätte ja jeder Azubi, der nach Abschluss des Ausbildungsverhältnisses das Problem, dass er in den ersten sechs Monaten ohne soziale Rechtfertigung gekündigt werden kann.
hmm ich glaub eher das eher sozialwidrig gekündigt werden kann, weils ja eigentlich zwei voneinander unabhängige Verträge sind
ich hab auch § 1 KschG geprüft allerdings dann bei persönlichem Geltungsbereich eingestellt wegen der 6 Monate-meiner Meinung ist das doch eine rechtliche Unterbrechung zwischen Ausbildungsverhältnis und Arbeitsvertrag-weil es ja zwei unterschiedliche Verträge sind....?!
vg
Niels
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ich hab auch § 1 KschG geprüft allerdings dann bei persönlichem Geltungsbereich eingestellt wegen der 6 Monate-meiner Meinung ist das doch eine rechtliche Unterbrechung zwischen Ausbildungsverhältnis und Arbeitsvertrag-weil es ja zwei unterschiedliche Verträge sind....?!
vg
Niels
Ist jemandem aufgefallen, dass der B mit seinem Schreiben nur den Ausbildungsvertrag gekündigt hat? 😕 Der war ja gem. § 25 BBiG schon in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen.
Ich habe dazu geschrieben, dass die Kündigung des Ausbilgungsverhältnisses grundsätzlich ins Leere geht. Ob die Kündigugn analog auf den Arbeitsvertrag zu übertragen ist, habe ich leider nicht geprüft (fällt mir grade erst ein). Das wäre aber auch zu verneinen gewesen.
Ich habe dann quasi hilfsweise noch die restlichen Kündigungshindernisse erwähnt, bin aber leider, Dodo, bin ich nicht auf den § 1 KSchG eingegangen. 🙁 Du hast Recht, das hätte man auch noch cheken müssen! Ich hab nur unter § 622 BGB hinterher geprüft, ob der A schon längere Kündigungsfrist als 4 Wochen hat.
Das mit dem Annahmeverzug hab ich auch ziemlich lang und breit geprüft. Mist, wenn man sich da so reinkniet, kann da ne Doktorarbeit draus werden.
Naja, nu is vorbei...warten wirs ab.
Drücke die Daumen für großzügige Prüfer! :daumen:
Andrea
Ich persönlich habe jedoch den § 1 KSchG erst geprüft, da ja erstmal ne Kündigung überhaupt vorliegen muss, bevor der BR überhaupt was dazu sagen kann.