Hi Belgarath,
dazu fällt mir noch ein Kommentar aus einer Zeitung ein "... man sollte die verfassungsrechtlichen Bedenken ernst nehmen und sich darum kümmern, bevor es der Bundespräsident tut..."
LOL
und genau diese Kommentare verziehen wieder das Bild, weil der Bundespräsident genau in diesem Falle gerade nicht die Kompetenz besitzt über die Verfassungsmäßigkeit zu entscheiden ...
Dann geht das ganze auch wieder los, das Deutschland irgendwann vor dem EUGH antanzen darf und über eine Klage des Landes reden muß, wo im vornerein schon klar ist, das man die Klage verlieren wird
😉 Hatten wir ja gerade vor kurzen erst, als die Verhandlung vor dem EuGH war, allerdings die Richtlinie bereits seit einigen Monaten gesetzestechnisch umgesetzt worden ist.
Man sieht somit auch, das die Mühlen der Gesetz/Richtlinien-Geber, je größer sie werden, auch gleichzeitig langsamer werden.
Was das Gesetz über den rauchfreien Arbeitsplatz anbetrifft, wird dieses auch nicht schnell durchsetzbar sein. Den auch (man glaubt es kaum) die Raucher haben ein Recht auf Ihre Zigarette und solltest du für den Arbeitgeber (oder sei es als Arbeitgeber persönlich) die Möglichkeit geben, seiner Sucht nachzukommen.
Stell dir mal vor, du möchtest dich in einem kreativen Bereich selbstständig machen mit einem Freund z.B. . Wenn es gesetzestechnisch durchgesetzt werden würde, das man am Arbeitsplatz grundsätzlich nicht rauchen darf, und beide Personen sind starke Raucher, würdest du diese neugegründete Firmal gleich am Rande des Ruins bringen. Es sollte (und so geht ja die ArbSchRL insofern konform) es bei Publikumsverkehr ein Rauchverbot geben, da stimme ich zu, allerdings muß man den Rauchern auch einen Platz zur Verfügung stellen, Ihrer Sucht nachzukommen (Raucher-Raum z.B.).
LG
Mike