Wiederholungsprüfung - Modulbelegung und Prüfung

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
Wiederholungsprüfung - Modulbelegung und Prüfung

Hallo,

ich habe mir die Prüfungsordnung bereits durchgelesen, konnte aber leider keine passenden Antworten auf meine Fragen finden. Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Muss ich eine nicht bestandene Prüfung nochmal schreiben oder kann ich das Modul komplett ablegen? Bei meinem aktuellen Studium muss man die Prüfung beim nächstmöglichen Termin wieder mitschreiben. Beim Drittversuch sollte es spätestens funktionieren, da man sonst exmatrikuliert wird. Lt. §20 Abs. 1 der Prüfungsordnung „können“ (nicht muss) die Prüfungen wiederholt werden.
Welche Folgen hätte das Ablegen eines nicht bestandenen Moduls?

Wie verhält es sich generell mit der Kursbelegung. Kann ich ein Modul belegen obwohl ich gar keine Prüfung in diesem Modul schreiben will? Es gibt einige sehr interessante Module, die ich gerne hätte.

Bitte um kurze Rückantwort.
 
Dr Franke Ghostwriter
Du kannst Module belegen, ohne dort die Prüfung zu schreiben. Dann zählen die auch nicht für den Master. Relevant ist, ob Du die Klausur geschrieben hast (bzw. wer unentschuldigt fehlt und deswegen durchfällt, zählt auch als Schreiber der Klausur 😉).

Wenn Du ein nichtbestandenes Modul nicht nochmal schreibst, dann kannst Du es nicht abwählen im klassischen Sinne. Aber Du kannst ja, um die acht erforderlichen Module zu bestehen, insgesamt in zehn Modulen Klausuren schreiben. Ein durchgefallenes Modul würde also zu den maximal zwei Modulen gehören, die "aussortiert" werden.

Guckst Du für beides in § 19 der PO.
 
Oben