Wiederholungsprüfung - Modulbelegung und Prüfung
Hallo,
ich habe mir die Prüfungsordnung bereits durchgelesen, konnte aber leider keine passenden Antworten auf meine Fragen finden. Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Muss ich eine nicht bestandene Prüfung nochmal schreiben oder kann ich das Modul komplett ablegen? Bei meinem aktuellen Studium muss man die Prüfung beim nächstmöglichen Termin wieder mitschreiben. Beim Drittversuch sollte es spätestens funktionieren, da man sonst exmatrikuliert wird. Lt. §20 Abs. 1 der Prüfungsordnung „können“ (nicht muss) die Prüfungen wiederholt werden.
Welche Folgen hätte das Ablegen eines nicht bestandenen Moduls?
Wie verhält es sich generell mit der Kursbelegung. Kann ich ein Modul belegen obwohl ich gar keine Prüfung in diesem Modul schreiben will? Es gibt einige sehr interessante Module, die ich gerne hätte.
Bitte um kurze Rückantwort.
Hallo,
ich habe mir die Prüfungsordnung bereits durchgelesen, konnte aber leider keine passenden Antworten auf meine Fragen finden. Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Muss ich eine nicht bestandene Prüfung nochmal schreiben oder kann ich das Modul komplett ablegen? Bei meinem aktuellen Studium muss man die Prüfung beim nächstmöglichen Termin wieder mitschreiben. Beim Drittversuch sollte es spätestens funktionieren, da man sonst exmatrikuliert wird. Lt. §20 Abs. 1 der Prüfungsordnung „können“ (nicht muss) die Prüfungen wiederholt werden.
Welche Folgen hätte das Ablegen eines nicht bestandenen Moduls?
Wie verhält es sich generell mit der Kursbelegung. Kann ich ein Modul belegen obwohl ich gar keine Prüfung in diesem Modul schreiben will? Es gibt einige sehr interessante Module, die ich gerne hätte.
Bitte um kurze Rückantwort.