Hallöchen! Ich habe dieses Semester (WS 07/08) BGB II belegt. Ich habe die EAs auch bestanden kann aber aus zeitlichen Gründen nicht an der Klausur teilnehmen. Ich habe vor sie im Oktober mitzuschreiben. Meine Frage, muss ich mich dafür denn generell trotzdem als Wiederholer für das Modul zurückmelden oder reicht es, wenn ich mich einfach beim nächsten Mal für die Klausur anmelde. Und angenommen, ich würde gerne nochmals alle EAs mitschreiben, ist es dafür jetzt schon zu spät es zu belegen??? Und würde das dann nochmal extra was kosten?
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