Mal eine generelle Frage zu dem Wiederholerkennzeichen (WHK): Macht es Sinn, sämtliche Kurse/Module, die man in einem Semester besucht hat, bei der Rückmeldung mit WHK erneut zu belegen, da man zum Rückmeldezeitpunkt ja noch nicht die Klausuren geschrieben bzw. korrigiert bekommen hat...? Somit hätte man ja Zugriff auf die Betreuungsleistungen (Moodle, etc.), falls man die Klausur wegen Nicht-Bestehens wiederholen müsste... belegt man erst später bei Kenntnis des Klausurergebnisses nach, kostet es ja 5,- Euro...
Wie macht ihr das - belegt ihr "vorsorglich" alles als Wiederholer? Oder hat es doch irgendwelche negative Folgen, wenn man als Wiederholer belegt? Die Klausur kann man doch auch schreiben, wenn man schon als Wiederholer für kommendes Semester gemeldet ist, oder?
PS: An anderer Stelle hier im Forum steht, die Wiederholungsbelegung "verpflichtet zu nichts".
Wie macht ihr das - belegt ihr "vorsorglich" alles als Wiederholer? Oder hat es doch irgendwelche negative Folgen, wenn man als Wiederholer belegt? Die Klausur kann man doch auch schreiben, wenn man schon als Wiederholer für kommendes Semester gemeldet ist, oder?
PS: An anderer Stelle hier im Forum steht, die Wiederholungsbelegung "verpflichtet zu nichts".