Hiya,
Habe dieses Semester ABWL belegt, kann aber (wegen Vordiplom) die Klausur erst im WS 07/08 schreiben. Nun Frage ich mich:
1.) Kann ich, auch wenn ich die für die Klausurzulassung erforderlichen EAs bereits bestanden habe, trotzdem die Wiederholer-Kennzeichen setzen und erhalte dann kostenlos die EAs/Musterlösungen des WS 07/08 zum Üben?
2.) Der ABWL-Steuer-Kurs ist laut Broschüre neu zu belegen (ich vermute wegen der am 01.01.2008 inkrafttretenden Unternehmenssteuerreform). Denkt Ihr, die Neubelegung ist auch nötig, wenn ich nun ohnehin den 12-SWS-Wahlpflichtkurs "Besteuerung der Unternehmen" belegen werde?
(eine E-Mail an den Lehrstuhl diesbezüglich blieb bisher unbeantwortet)
Hoffe auf Eure Antworten...... DANKE im Voraus!
Grüßle, Piri
Habe dieses Semester ABWL belegt, kann aber (wegen Vordiplom) die Klausur erst im WS 07/08 schreiben. Nun Frage ich mich:
1.) Kann ich, auch wenn ich die für die Klausurzulassung erforderlichen EAs bereits bestanden habe, trotzdem die Wiederholer-Kennzeichen setzen und erhalte dann kostenlos die EAs/Musterlösungen des WS 07/08 zum Üben?
2.) Der ABWL-Steuer-Kurs ist laut Broschüre neu zu belegen (ich vermute wegen der am 01.01.2008 inkrafttretenden Unternehmenssteuerreform). Denkt Ihr, die Neubelegung ist auch nötig, wenn ich nun ohnehin den 12-SWS-Wahlpflichtkurs "Besteuerung der Unternehmen" belegen werde?
(eine E-Mail an den Lehrstuhl diesbezüglich blieb bisher unbeantwortet)
Hoffe auf Eure Antworten...... DANKE im Voraus!
Grüßle, Piri