eigentlich verrät der Titel bereits sehr gut meine Frage:
Nach dem Realisationsprinzip dürfen Gewinne nur verzeichnet werden, wenn auch tatsächlich schon Einnahmen auszuweisen sind (=> Vorsicht).
Nur wie verträgt sich das mit der sehr üblichen Soll Versteuerung von Unternehmen, bei der Gewinne auch schon dann ausgewiesen werden dürfen, wenn zwar die Rechnung gestellt, jedoch noch kein Zahlungseingang vorhanden ist?
Viele Grüße,
Kevin
Nach dem Realisationsprinzip dürfen Gewinne nur verzeichnet werden, wenn auch tatsächlich schon Einnahmen auszuweisen sind (=> Vorsicht).
Nur wie verträgt sich das mit der sehr üblichen Soll Versteuerung von Unternehmen, bei der Gewinne auch schon dann ausgewiesen werden dürfen, wenn zwar die Rechnung gestellt, jedoch noch kein Zahlungseingang vorhanden ist?
Viele Grüße,
Kevin