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Wie umfangreich?

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Kann mir jemand aus Erfahrung sagen, wie umfangreich dieses Modul ist? Ist es gut zusammen mit ext. Rewe zu belegen oder ist das ein ziemlich großer Aufwand?
 
Ich denke, dass man dies nicht so pauschal sagen kann.
Ich habe dieses Semester BGB I-III, ArbVR, VerfR und ExtRewe belegt und hatte mit ExtRewe einen höheren Aufwand als mit den anderen fünf zusammen, weil mir die juristischem Themen wesentlich mehr liegen.

Wenn Du aber noch kein Rechtsthema gemacht hast, ist ArbVR schlecht. Da empfehle ich erst BGB I und II. Wenn Du die Themen drauf hast, dann ist ArbVR gut neben extRewe machbar.
 
Ich würde auch erst BGB 1 und 2 machen. Ich fand Arbeitsvertragsrecht jetzt nicht ganz so schlimm, weil die Studienbriefe sehr verständlich waren und ich mich - außer Fallbücher - nicht noch großartig durch Sekundärliteratur quälen musste. Wieviel Zeit steht dir dann in der Woche zur Verfügung bzw. was willst du an Zeit investieren und hast du ggf. schon Kenntnisse was das Rechnungswesen betrifft?

Grüße
 
@Nichtwissen: Mal ne Frage zu den Jura-Klausuren. Hast du da einen Vergleich zu den Klausuren aus einem "normalen" Jurastudium? Also die Frage, die sich mir stellt: Sind die Schwerpunkte der Klausuren typische Lehrbuchfälle, also Stoff, der auch in den Skripten zu finden ist oder geht es eher in die Richtung Examensklausuren und man muss jetzt topaktuelle Rechtsprechung selbst zusammenbasteln?
 
Ich hab dieses Semester BGB I belegt und bin am überlegen, ob ich ext. Rewe und Arbeitsrecht evtl. zusammen im nächsten Semester belege. Sollte ich wirklich vorher auch BGB II machen?
 
cahra,

ich würde Dir auch empfehlen, BGB II vorher zu belegen. Vieles wird dann schneller klar. Wenn Dir das grundlegende Wissen aus dem Schuldrecht fehlt, hast Du mit Arbeitsvertragsrecht eindeutig einen deutlich höheren Arbeitsaufwand. Es geht, aber es ist - nach meiner Erfahrung - mühsamer.
Ich hatte jetzt im Sommersemester ArbVR belegt, ohne vorher BGB II bearbeitet zu haben. Ich würde es nicht wieder so machen.

LG
Sillefizz
 
[...] Sind die Schwerpunkte der Klausuren typische Lehrbuchfälle, also Stoff, der auch in den Skripten zu finden ist oder geht es eher in die Richtung Examensklausuren und man muss jetzt topaktuelle Rechtsprechung selbst zusammenbasteln?

Also vorab: Ich habe keinen Vergleich zum StEx-Studium, lese aber die NJW und die JuS 😉

Es handelte sich bisher um typische Lehrbuchfälle, wobei ich nicht ausschließen würde, dass es einen aktuellen Bezug geben wird (war diesmal nicht der Fall). Aber es ist - weder im Umfang noch inhaltlich im Vergleich zu einer Examensklausur. Wenn ich das recht weiß, sind die auch 4-stündig, während die Modulabschlussklausuren 2-stündig sind.

Meines Erachtens ist das Modul gut mit dem Lehrtext machbar. Das Script ist auch sehr gut geschrieben. Trotzdem solltest Du - wie auch schon vorstehen erwähnt - BGB I und II-Inhalte kennen. Vor allem das Schuldverhältnis (BGB II) ist meines Erachtens essentiell (Vertrag, Erfüllung, Verzug, Schadenersatz statt Leistung, SE neben der Leistung, Unmöglichkeit etc.)
 
Ja, kenne ich! 😉 Bin beim StEx-Studium lediglich im Examen gescheitert und bin daher relativ fit im Stoff (ja, obwohl ich durchgefallen bin 🙂). Hab mir auch mal ein paar Sachen angeschaut und denke, dass mir der Jura-Teil mich nicht vor große Probleme stellen wird.
Ansonsten kann ich nur zustimmen, man sollte die BGB-Reihe erst durchlaufen, wenn man mit ArbVertR durchstarten will. Zumindest BGB I Und II sind ein MUSS.
 
Dr Franke Ghostwriter
ich habe damals eine ähnliche Frage unter Diskussion eingestellt und mir wurde gesagt, dass man BGB II und AVR gut kombinieren kann und so hab ich das jetzt im kommenden Semester auch gemacht
 
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