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Wie interpretiert ihr § 257 HGB, Abs. 1

Unser Sponsor SAP 4 Students
habe mir noch mal ein paar Gesetze durchgelesen. Bei 257 HGB ist mir etwas aufgefallen, was wir in der mentoriellen Verantstaltung anders beantwortet haben. 😕

Bei Ziffer 4 heißt es doch eindeutig, dass es um Buchungsbelege geht.

Weiter in Absatz 4 heißt es doch: ...die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 genannten Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren.

Danach sind also Buchungsbelege und die in Nr. 1 genannten Bücher, Bilanzen usw. 10 Jahre lang aufzubewahren 🙁.
Die anderen in 2 + 3 genannten sechs Jahre.

Im Mentoriat wurde gesagt: Buchungsbelege sind 6 Jahre aufzubewahren.😱

Für eindeutige Rückmeldungen zur Auflösung meiner Verwirrung wäre ich sehr dankbar.
 
Dr Franke Ghostwriter
Dieser Fehler kommt aus einer ungeschickten Videoklausurbesprechung des Lehrstuhls. Dort wird eine Aufgabe dieser Art falsch begründet.
MegaMind hat recht.

Henrik
 
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