• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wie funktioniert das mit dem Ausgleich?

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Studypilot

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Wie funktioniert das mit dem Ausgleich???

Aloha und ein frohes Neues erstmal!


folgendes würde ich gerne wissen: Wie ist denn das mit dem Ausgleich
der Fächer. Man kann ja Mikro u. Makro sowie andere Teilgebiete u.U.
ausgleichen. Details sind mit bekannt, jedoch wie läuft denn das konkret mit den Scheinen ab?
Bekomme ich dann nen Schein wo draufsteht sie haben BWL 1 u. BWL 3 mit so u. soviel Punkten bestanden, somit ist BWL 2 ausgeglichen und enbenso bestanden, oder wie???
 
Dir auch ein frohes Neues Jahr!

Zu deiner Frage: schau mal hier, vielleicht hilft das erstmal weiter..
Ansonsten in der Studien-und Prüfungsinformation, die im Dezember zugeschickt wurde.
LG
Kirsten
 
Nein,

auf Deinen Scheinen stehen nur die Note bzw. die Punkte. Du kannst Dir dann selbst ausrechnen, ob das zum Ausgleichen reicht.

Du reichst die Scheine dann einfach bei der Beantragung des Zwischenzeugnisses oder Abschlusszeugnisses ein. Dafür gibt´s normalerweise ein Formular, in dem Du nochmals zusammenstellst, welches Fach Du wie abgeschlossen hast.

Das war´s.

Zumindest war das noch zu meiner Zeit so (mein Vordiplom stammt ja noch aus dem letzten Jahrtausend 🙄 ).

Viele Grüße!

Bernd
 
Ist immer noch so.....

Formular ist im Studien-und Prüfungsinfoheft, dort steht auch, was man braucht. Das sind neben den Scheinen die EAs zum Nachweis der Klausurberechtigung, nochmal die Hochschulzulassung und die letzte Immatrikulationsbescheinigung.
 
Ach die ändern das gerade an Anlehnung zur Umstellung auf Bachelor.
Wichtig ist ja das einem die Teilgebiete mit den Ausgleichsregelungen bis zum WS 2007 anerkannt werden. Ansonsten gilt das Vordiplom wohl in Zukunft als bestanden, wenn man neun Klausuren (Recht I u. II werden zusammengefasst) mit insgesamt 450 Punkte und mindestens in allen Fächern nicht weniger als 50 %, geschrieben hat. Zwei Fächer (is dann wohl egal welche) dürfen jedoch auch unter die 50 % fallen, aber nicht unter 25 %, wenn die Gesamtpunktzahl 450 NICHT unterschreitet....richtig???🙄

Jetzt frag ich mich natürlich welche Fächer ich schreiben soll, und welche "strategie" ich wählen soll, denn ich find die alte Regelung mit dem Ausgleich in "Blöcken" irgendwie besser.

Grüße
 
Studypilot schrieb:
Ach die ändern das gerade an Anlehnung zur Umstellung auf Bachelor.

Jetzt frag ich mich natürlich welche Fächer ich schreiben soll, und welche "strategie" ich wählen soll, denn ich find die alte Regelung mit dem Ausgleich in "Blöcken" irgendwie besser.

Naja, welche Regelung besser ist, ist relativ. Mir hätte "damals" (2003) die neue Regelung geholfen und eine Ehrenrunde Makro erspart - das war die einzige nicht bestandene Klausur in meinem GS und ich konnte wegen 2 Punkten nicht mit Mikro ausgleichen (weil ich als VWL-Idiot die auch nur gerade so bestanden hatte 😡) hätte ich mit einer beliebigen Klausur ausgleichen können, hätt ich also ein Semester gespart. Insofern finde ich das Fächerübergreifende Ausgleichen auch ganz reizvoll 😉

Und ich nehme an, es gibt auch Übergangsfristen, wo die alte Regelung noch gilt? oder gilt die neue ab sofort? Sonst: für die strategische Planung mal mit dem Prüfungsamt reden?
 
Übergangsregelung zum Bestehen der Diplom-VorPrüfung

Kerstin schrieb:
Und ich nehme an, es gibt auch Übergangsfristen, wo die alte Regelung noch gilt? oder gilt die neue ab sofort? Sonst: für die strategische Planung mal mit dem Prüfungsamt reden?

Hallo Mädels & Junx!

Es gibt tatsächlich Übergangsfristen ...
Meinen Infos und meinem Verständnis nach gilt die Übergangsregelung zum Bestehen der Diplom-VorPrüfung seit diesem Semester (WS 2005/06), also man kann jetzt schon wählen, ob man nach der alten oder der neuen Regelung das VorDiplom machen will (siehe auch hier). Ab dem Studienjahr 2007/08 gilt dann die neue Regelung mit den neun Teilgebieten; aber die nach alter Bestehensregelung bis zum September 2007 bestandenen Prüfungsblöcke (BWL, VWL, Quantitative Methoden, Recht) werden genau so, also auch die möglicherweise nicht bestandenen, aber ausgeglichenen Teilgebiete, übernommen.

Also für mich kommt die neue Regelung ganz gelegen, wie bestimmt für eine ganze Reihe anderer auch (für die meisten wahrscheinlich u. a. wegen der einen weggefallenen Recht-KL 😉 , was aber nicht auf mich zutrifft 😛 ). Ich meine auch, dass die Übergangsregelung mehr Freiraum lässt, wenn es ums Ausgleichen von Teilgebieten geht, natürlich nur für die, die es brauchen. 😀


Kerstin schrieb:
Naja, welche Regelung besser ist, ist relativ. Mir hätte "damals" (2003) die neue Regelung geholfen und eine Ehrenrunde Makro erspart - das war die einzige nicht bestandene Klausur in meinem GS und ich konnte wegen 2 Punkten nicht mit Mikro ausgleichen (weil ich als VWL-Idiot die auch nur gerade so bestanden hatte 😡) hätte ich mit einer beliebigen Klausur ausgleichen können, hätt ich also ein Semester gespart.

Genau das meine ich ...
Ich habe nämlich nicht mehr so viele KL für das VorDiplom mehr zu machen. Und nach der Übergangsregelung brauche ich nämlich nur 25 % in Mikro im Sommer zu schaffen. 🙄 Aber natürlich nur, wenn ich dieses Semester gut Punkte in WiInf mache. 😀
Aber Kerstin: nicht traurig sein, du bist ja trotzdem schon fast fertig. Außerdem, wer weiß, was für das Bestehen der Diplom-Prüfung noch alles geplant ist und kommen wird, dann haben ich und andere Pech.
So ist das, ausgleichende Gerechtigkeit ...
 
Dr Franke Ghostwriter
]
GringOrk schrieb:
Meinen Infos und meinem Verständnis nach gilt die Übergangsregelung zum Bestehen der Diplom-VorPrüfung seit diesem Semester (WS 2005/06), also man kann jetzt schon wählen, ob man nach der alten oder der neuen Regelung das VorDiplom machen will (siehe auch hier). Ab dem Studienjahr 2007/08 gilt dann die neue Regelung mit den neun Teilgebieten; aber die nach alter Bestehensregelung bis zum September 2007 bestandenen Prüfungsblöcke (BWL, VWL, Quantitative Methoden, Recht) werden genau so, also auch die möglicherweise nicht bestandenen, aber ausgeglichenen Teilgebiete, übernommen.

Ich habe das auch gelesen. Einen Punkt verstehe ich aber nicht so ganz.

Es heißt:

"Nach alter Bestehensregelung bis September 2007 bestandene Prüfungsblöcke (BWL, VWL, Quantitative Methoden oder Recht) werden übernommen, auch wenn dadurch mehr als zwei
Teilgebiete nicht bestanden sind. Die Durchschnittspunktzahl aller absolvierten Gebiete muss aber immer mindestens 50 Prozentpunkte betragen."

Bedeutet das, dass in einem bestandem Prüfunsblock, nicht bestandene Teilgebiete innerhalb dieses Prüfungsblockes als ausgleichweise bestanden gelten und deswegen auf die 2 Klausuren bei der 7/9-Regelung nicht angerechnet werden?

Beispiel:

BWL I 70%
BWL II 40%, n.b.
BWL III 60%
= 57%, also PB bestanden

Mathe 80%
Statistik 48%, n.b.
WI 55%
= 61%, also PB bestanden

Recht 77%

Mikro 45, n.b.
Makro 40, n.b.

Durchschnitt ingsgesamt 57%. Das würde also bedeuten, dass man im schlimmsten Fall mit 4 nicht bestandenen Klausuren das Vordiplim bestehen kann. Ist das so richtig?
 

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