folgendes habe ich bemerkt:
Auf Seite 45 des 4. Teils des Prop steht im dritten Abschnitt von oben, dass die Unmöglichkeit der Leistung nach § 275 BGB eine rechtshindernde Einwendung darstellt.
Allerdings steht auf Seite 91/92 des 3. Teils des Prop dass das Erlöschen infolge Unmöglichkeit nach §§ 275, 326 Abs 1 BG(!) eine rechtsvernichtende Einwendung darstellt.
Kann mir eventuell jemand etwas dazu sagen?
Liebe Grüße
Jenny
Auf Seite 45 des 4. Teils des Prop steht im dritten Abschnitt von oben, dass die Unmöglichkeit der Leistung nach § 275 BGB eine rechtshindernde Einwendung darstellt.
Allerdings steht auf Seite 91/92 des 3. Teils des Prop dass das Erlöschen infolge Unmöglichkeit nach §§ 275, 326 Abs 1 BG(!) eine rechtsvernichtende Einwendung darstellt.
Kann mir eventuell jemand etwas dazu sagen?
Liebe Grüße
Jenny