• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Widerspruch einlegen - wie und wo?

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Wie und wo kann man denn Widerspruch gegen eine Note einlegen? Einsicht habe ich beantragt, auf die Email mit der Klausur warte ich noch. Wird der Widerspruch danach eingelegt oder hätte das gleichzeitig passieren müssen?
 
Ist auf deinem Notenbescheid keine Rechtsmittelbelehrung , also der HInweis wo und wie man Widerspruch einzulegen hat ?
Wenn ja , halte dich bzgl. Frist und Form an diese Vorgaben.
Der Antrag auf Einsicht unterbricht die Frist nicht, d.h. der Widerspruch muss unabhängig davon eingelegt werden. Man kann allerdings einen Widerspruch formulieren und reinschreiben, dass die Begründung nach Klausureinsicht folgt.
 
Ich greife das Thema nochmal auf, da mir der Ablauf noch nicht ganz klar zu sein scheint....:
Also funktioniert das ganze folgendermaßen?

1.) Brief mit der Note der Klausur erhalten
2.) Widerspruch per Post (oder E-Mail??) an das prüfungsamt. Was schreibt man dann da rein? Gibt es dafür ein Muster?
3.) 4 Wochen Zeit (ab wann? Ab dem Datum, an dem ich das versendet habe oder ab dem Datum, an dem es in Hagen eingegangen ist?)
4.) Antrag an den ASTA schicken, mit Einverständniserklärung, dass diese die Klausur abholen, einscannen und mir zuschicken (das Formular kenne ich schon...)
5.) Mail mit eingescannter Klausur kommt an
6.) Bearbeitete Klausur durchsehen und...?

Wie geht das dann weiter? Schreibe ich wieder an das Prüfungsamt, was mir bei der Korrektur nicht passt und was in meinen Augen falsch korrigiert wurde? Oder wie? Wann bekomme ich dann eine Antwort, wie mit meinen Anmerkungen verfahren wird?

Wie aussichtsreich sind solche Einsichten denn?

Danke!!!
 
Ich greife das Thema nochmal auf, da mir der Ablauf noch nicht ganz klar zu sein scheint....:
Also funktioniert das ganze folgendermaßen?

1.) Brief mit der Note der Klausur erhalten
2.) Widerspruch per Post (oder E-Mail??) an das prüfungsamt. Was schreibt man dann da rein? Gibt es dafür ein Muster?
Ich hab das mal per Mail gemacht:
Betreff: Matrikel-Nr: XXXXXXXXX: Widerspruch Klausur YYYYYYYYYYYYYY

Guten Tag,
aufgrund der Komplikationen bei der Klausur YYYYYYYYYYYYYY am 19.03.2013 lege ich vorsorglich Widerspruch gegen die Wertung dieser Klausur ein.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen ZZZZZZZZZZ

3.) 4 Wochen Zeit (ab wann? Ab dem Datum, an dem ich das versendet habe oder ab dem Datum, an dem es in Hagen eingegangen ist?)
Die Frist in welcher der Widerspruch eingelegt werden muss beginnt meines Wissens mit dem Tag an dem du den Notenbescheid (Brief) bekommst. Von dem Tag an hast du 4 Wochen Zeit den Widerpsruch einzulegen.
4.) Antrag an den ASTA schicken, mit Einverständniserklärung, dass diese die Klausur abholen, einscannen und mir zuschicken (das Formular kenne ich schon...)
5.) Mail mit eingescannter Klausur kommt an
6.) Bearbeitete Klausur durchsehen und...?
Bei mir war dann alles korrekt, daher kann ich dir den weiteren Ablauf nicht schildern. Aber ich würde dann wieder einen begründeten Widerspruch einreichen.
Wie geht das dann weiter? Schreibe ich wieder an das Prüfungsamt, was mir bei der Korrektur nicht passt und was in meinen Augen falsch korrigiert wurde? Oder wie? Wann bekomme ich dann eine Antwort, wie mit meinen Anmerkungen verfahren wird?

Wie aussichtsreich sind solche Einsichten denn?

Danke!!!
 
nachdem ich letztes Jahr mal meinen ersten Widerspruch eingelegt habe, hier eine Kurzschilderung:

Ein Widerspruch ist ein offizieller Verwaltungsakt, d.h. hier gilt es Fristen einzuhalten (und diese ggf. auch belegen zu können - weshalb Einschreiben das Sicherste ist - sofern das PA aber auf die E-Mail reagiert, dies auch möglich ist). Hierüber finden sich Informationen auf dem Notenbescheid (Jochen104 hat das ja schon beschrieben). Mit einem Widerspruch wird ein Verwaltungsverfahren ausgelöst (dann darf auch der Lehrstuhl erst mal nichts mehr direkt zu dir sagen, sagte man mir seinerzeit).

Normalerweise sollten die Widersprüche auch gut begründet sein - sofern man jedoch Fristen wahren muss ggf. auch präventiv.

Je nachdem kommt es dann zu einer Anhörung oder es ergeht ein sog. Abhilfebescheid (wenn man aufgrund der Begründung schon nachvollziehen kann, was bemängelt wurde und eine Nachkorrektur ggf auf ein anderes Ergebnis kommt). Diesen Abhilfebescheid kann man dann akzeptieren oder das Verwahren geht weiter.

Grundsätzlich können solche Widerspruchsverfahren (Verwaltungsverfahren) mit Kosten verbunden sein, falls sich der Widerspruch als unbegründet herausstellt. Die Tatsache, dass die Klausureinsicht über die AStA sehr spät kommt, stellt m.E. kein Versäumnis der Uni dar, weil die Einsichtnahme vor Ort ja prinzipiell möglich gewesen wäre.

Der einfachere und schnellere Weg ist erst einmal die direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Lehrstuhl. Damit löst man noch kein Verwaltungsverfahren aus und kommt evtl. an das selbe Ziel - jedoch sollte man die offizielle Widerspruchsfrist als ultima ratio immer noch im Auge behalten.

Ist leider alles sehr "bürokratisch", aber vielleicht hilft diese Kurzzusammenstellung (nach meinem Kenntnisstand - ich bin kein Verwaltungsrechtler!) ein wenig weiter und beantwortet dir deine Frage.
 
Nur zur Ergänzung/Klarstellung: die Einsichtnahme in die Klausur (dein Punkt 4. oben) - ob direkt oder als Scan durch AStA) - ist auch ohne Widerspruch möglich! Sollte also der nächste Schritt nach dem Notenbescheid (in deinem Fall also Punkt 2) sein.

Meist entscheidet man sich erst NACH der Einsichtnahme, ob und wie man sich "beschwert".
 
@ahoi: Ja, aber zum einlegen des Widerspruches habe ich ja nicht allzu lange Zeit, von daher kann ich das "rein prophylaktisch" ja direkt machen, oder?

@glasperlenspiel:
Naja, ein Widerspruch und eine Einsichtnahme können ja erstmal nicht schaden, irgendwas diskussionsfähiges findet man doch meistens in den Korrekturen und wenn man dadurch im Idealfall seine Note noch verbessern kann, umso besser...
 
Unbegründet prophylaktisch - davon halte ich persönlich nichts. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich sehe es ähnlich wie glasperlenspiel.
 
@glasperlenspiel:
Naja, ein Widerspruch und eine Einsichtnahme können ja erstmal nicht schaden, irgendwas diskussionsfähiges findet man doch meistens in den Korrekturen und wenn man dadurch im Idealfall seine Note noch verbessern kann, umso besser...

Korrekt; und im schlechtesten Fall kannst Du deine Note noch verschlechtern. Eine reformatio in peius ist bei Widersprüchen in Prüfungsangelegenheiten nicht ausgeschlossen.
 
Wie bereits erwähnt handelt es sich bei dem Widerspruch um einen formalen Vorgang, der schriftlich (per Fax oder Post) oder zur Niederschrift erfolgen muss. Eine Mail reicht eigentlich nicht aus. Wenn das Prüfungsamt das anerkennt, ist es sehr kulant. Im weiteren Verfahren (Klage gegen Widerspruchsbescheid) könnte es dann allerdings zu Problemen kommen.
 
Dr Franke Ghostwriter
Wie bei jeder Behörde, die ein Widerspruchsverfahren durchführt und dafür keine Kosten erhebt, werden die Kosten dann wohl vom Steuerzahler getragen oder aus den Studienbeiträgen aus den Belegungen; das kann hier nicht beantwortet werden. Fakt ist, dass es sich um normale Verwaltungsarbeit der Universität handelt.
 
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