• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wichtigste Buchungssätze

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Unser Tutor, Herr Iffländer, hat uns den Rat gegeben die wichtigsten Buchungssätze auswendig zu lernen. Ich habe jetzt mal einiges zusammengefasst und stell es mal hier rein: 🙂

Liebe Grüße
Anne
 

Anhänge

Wenn man das System verstanden hat, braucht man nichts auswendig zu lernen. Ich halte das auch für problematisch, weil es dich unflexibel macht.
 
Das System habe ich verstanden - denke ich.
Es ist nur einfach unheimlich zeitsparend, wenn man die Buchungssätze schon im Kopf hat. Und die meisten von denen, die ich aufgeschrieben habe, kann ich eh schon, weil sie ja wirklich ständig gefragt sind.

Aber ich kann es verstehen, wenn ihr sagt, dass das Auswendiglernen eher verunsichert.
 
Danke, die Liste ist auf jeden Fall mal sehenswert. Danke für deine Mühe und dem Reinstellen.
Ich denke, dass ich da nichts auswendig lernen werde. Allerdings ist sie als Richtlinie schon gut!
 
Ähm... bei den enthaltenen buchungen steht:

159/140 für forderungsausbuchungen aus dem vorjahr.

es müsste aber doch

232/140 und 159/232 sein, oder sehe ich da grad etwas falsch?... in die PWB kommt alles nur über 232....!?!


lediglich als rückbuchung aus den PWB kommt dann 140/159 bzw. 226/159 in Frage...!?!
 
Xmaster, wenn die forderung aus dem letzten jahr ist und ausfällt, müssen wir sie statt abzuschreiben erst mit dem restbestand der pauschalwertberichtigung "ausbuchen"

wenn auf dem konto 159 kein bestand mehr ist, dann ist bei forderungsausfall aus altem jahr 221 an 140 zu buchen

das konto 232 kann nur in verbindung mit dem konto 159 auftauchen

kürze einfach mal aus deinem buchungssatz 232/140 und 159/232 das konto 232 raus - schon erhälst du 159/140
 
Dr Franke Ghostwriter
Nun wir erstellen ja für das abgelaufene Jahr eine PWB mit
232/159 um für ev. Forderungsausfälle gerüstet zu sein.
Wenn im nä Jahr dann tatsächlich eine Forderung davon ausfällt, buchen wir sie von dieser PWB aus:
159/140 => die ausgefallene Forderung muss aber aus dem Vorjahr stammen da wir nur hierfür die PWB gebildet hatten.
Wenn am Jahresende auf 159 noch etwas übrig bleibt, buchen wir den Betrag über
159/226 aus.
Für noch ältere Forderungen (älter als Vorjahr) gibt es ja keine PWB mehr, daher
221/140
Für Forderungen aus dem aktuellen Jahr:
233/140 (Einzelabschreibung).
 
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