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ich glaub dabei handelt es sich wenn überhaupt um einen dienstvertrag, weil man ja weder ein geistiges noch ein körperliches werk erstellt sondern letztelich nur geld eintreibt. bin mir aber nicht 100%ig sicher
hab noch mal im skript nachgesehen und würde meine obige antwort bestätigen, weil ein anwalt, welcher eine forderng außergerichtlich einbringen soll meiner meinung nach nicht den erfolg garantiert, wie es der werksvertrag aber verlangt. der anwalt wird nach besten kenntnissen versuchen die forderung einzutreiben, dass es ihm jedoch gelingt kann keiner garantieren. genauso wie der arzt, welcher vergebens eine behandlung einer leberentzündung nach allen fachlichen kenntnissen durchführt jedoch nicht für einen erfolg garantieren kann.
gibts gegenstimmen?? sowas kommt bestimmt wieder als frage in der klausur...wie das letzte mal........
"Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten (siehe auch Bauvertrag), Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten (Möbelanfertigung, Installation, Tapezieren), Transportleistungen (beispielsweise Taxifahrt) oder die Erstellung von Gutachten und Plänen."
Vorsicht bei der Abgrenzung zum Werkvertrag nach §651 (ehem. Werkliefervertrag)! Darauf finden v.a. kaufrechtliche Regelungen Anwendung.
Werkverträge nach §651 sind solche, bei denen der Schuldner auch die benötigten Werkstoffe mitbringt. Bspw. Herstellung und Montage einer individuellen Einbauküche.
es handelt sich tatsache um nen dienstvertrag, weil der DIENST (arbeitsleistung) geschuldet wird. Es handelt sich NICHT um einen werkvertrag weil bei dem der ERFOLG geschuldet wird -und der ist nicht garantierbar
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."