• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

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Sam

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Ich habe da mal eine Frage an die schon erfahreneren unter euch und wäre sehr dankbar für ein paar Tips und/oder Meinungen:

Mein Vermieter hat folgendes Problem:

Zum 1.7.05 haben Mieter ihren Mietvertrag bei meinem Vermieter fristgerecht gekündigt. Ende Juli haben beide Parteien den Mietvertrag einvernehmlich bis zum 1.8.05 verlängert. Für den 1.8.05 haben schon neue Mieter einen Vertrag unterschrieben. Die alten Mieter haben aber nun Ende Juli beschlossen bis zum 15.08.05 zu bleiben, egal ob der Vermieter einverstanden ist oder nicht (ist er natürlich nicht)!
Hinzu kommt noch, dass die alten Mieter (Sozialhilfeempfänger) im Mietrückstand sind (bezahlen seit 4 Monaten nur die Hälfte um ihren guten Willen zu zeigen) und auch angekündigt haben auf jeden Fall bis zum 15.8.05 zu bleiben aber die Miete dafür auch nicht mehr aufbringen zu können.

Zusammengefasst: Die neuen Mieter wollen am 1.8.05 in ihre neue Wohnung, die alten Mieter -mit einem hohen Mietrückstand- wollen erst zum 15.08.05 (vorraussichtlich) aus der Wohnung und der Vermieter hat nun sowohl Ärger mit beiden Parteien als auch mit Zahlungsrückständen zu kämpfen.

Sein Anwalt sagte ihm, da könne man ausser einer Räumungsklage - die natürlich länger dauert als bis zum 1.8.05 - nichts machen und ausserdem
sähe es schlecht für die Mietrückstände aus, da bei den alten Mietern auf Grund der finanziellen Lage nichts zu holen wäre.

Ist das wirklich so, dass die neuen Mieter jetzt "auf der Straße stehen", die alten Mieter machen können, was sie wollen und der Vermieter den ganzen Ärger hat oder gibt es eine Möglichkeit wenigstens die alten Mieter noch bis zum 1.8.05 aus der Wohnung zu bekommen?

Vielen Dank schonmal für eure Mühe!
 
Benedikt schrieb:
Hi Sam!

Hat dein Vermieter schon mal daran gedacht, ein Inkassounternehmen zur Eintreibung der ausstehenden Beträge zu beauftragen?

Gute Idee.

Habe gestern im Fernsehen einen Bericht über ITM = Inkasso Team Moskau gesehen. Die Jungs sehen nicht nett aus.
(Sind irgendwo in Celle zu finden)

Scherz beiseite. Der Fall ist wirklich ein Problem für den Vermieter.
Denken wir mal an Modul 2. Thema: Verträge (pacta sumt servanda).
Der Vermieter bietet Wohnraum an, den er vertraglich nicht zur Verfügung stellen kann.
Die neuen Mieter können nicht einziehen und müssen sich übergangsweise wahrscheinlich eine andere Unterkunft suchen (Thema Schadenersatz ?).

Die alten Mieter rauszubekommen wird echt schwierig sein. Von solchen Fällen hört man immer wieder.

Duddits
 
Sam,

ich fürchte der Anwalt Deines Vermieters hat recht. Die alten Mieter bekommt er nur mit ner Räumungsklage raus. Die Mietrückstände kann er auch nicht so einfach mit Zwangsmaßnahmen (Kontopfändung, Sachpfändung+ Taschen-Kassenpfändung über Gerichtsvollzieher) eintreiben, weil er hierfür erstmal einen Titel benötigt (Mahnbescheid, Urteil über Zahlungsklage, notarielles Schuldanerkenntnis der Mieter - ich würde MB empfehlen, geht am schnellsten). Er kann jedoch sein Vermieterpfandrecht geltend machen und die möglichen Wertgegenstände der Mieter, die sich in der Wohnung befinden, pfänden. Bei Sozialhilfeempfängern ist aber wahrscheinlich nicht sehr viel zu holen und viele Gegenstände sind unpfändbar nach § 811 ZPO (übliche Wohnungseinrichtung, Kleidung etc.).

Die neuen Mieter könnten wahrscheinlich Schadensersatz geltend machen, weil er die Mietsache nicht wie vertraglich vereinbart zur Verfügung stellen kann.

Im Endeffekt sieht es also schlecht aus für Deinen Vermieter. Deshalb achten mittlerweile auch schon viele Vermieter stark darauf, wen sie sich da ins Haus holen!!

Hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen!
 
erstens: Mich wundert folgendes: Bisher war ich der Meinung, das Sozialamt zahlt die Miete direkt an den Vermieter, d.h. woher kommen die Mietrückstände?
Zweitens: Für den SchE müsste ein Verschulden des Vermieters bzgl. der Pflichtverletzung vorliegen. So wie ich das verstanden habe, hat der Vermieter eine Wohnung weitervermietet, die der aktuelle Mieter gekündigt hatte. Das ist der Normalfall, denn niemand möchte seine Wohnung länger als nötig leerstehen haben, so dass es wohl am Verschulden mangelt.

Aber mal ganz unwissenschaftlich: Ich halte ein solches Vorgehen der Mieter für eine absolute Frechheit! 😡

Gruß
Steffi
 
Vorsicht bei Inkassobüros!

Benedikt schrieb:
Hi Sam!

Hat dein Vermieter schon mal daran gedacht, ein Inkassounternehmen zur Eintreibung der ausstehenden Beträge zu beauftragen?

Vorsichtig bei Inkassounternehmen. Dessen Kosten sind in der Regel höher als die Anwaltgebühren. Liegen die Kosten bei 15/10 oder mehr der Gebührenordnung, dann könnte es sein, dass der Vermieter auf den Kosten sitzen bleibt. Also besser den Anwalt machen lassen.
 
Rüdiger schrieb:
Also besser den Anwalt machen lassen.

oder selbst machen, da ist es ganz kostenfrei. 🙂 (Bin da beruflich etwas vorbelastet ...) Im Endeffekt schreiben Inkassounternehmen auch erst 3mal den Schuldner an, bevor sie zu Zwangsmaßnahmen greifen. Und wie schon oben geschrieben, wird bei den Mietern eh nicht viel zu holen sein. Und da können auch Inkassounternehmen nicht viel mehr erreichen als man selbst! Aber bevor es überhaupt so weit ist, muss wie gesagt ein Titel her. Mahnbescheidsanträge kriegt man in jedem gut sortierten Schreibwarenladen mit umfangreicher Anleitung zum Ausfüllen und dann ab damit zum Amtsgericht. Dafür braucht man, wenn man sich nicht allzu blöd anstellt, auch keinen Anwalt!
 
Dr Franke Ghostwriter
Vielen Dank für die ganzen Tipps und die Mühe!

Das mit dem Inkassounternehmen habe ich auch schon gesehen - die Typen sehen echt nicht lustig aus (sind aber sehr freundlich 😀 ), bin aber auch der Meinung, dass das nicht lohnt, da bei Sozialhilfeempfängern meistens nichts zu holen ist und man bleibt auf den Kosten sitzen.

Mahnen ist auch selbstverständlich, lohnt sich aber auch nur, wenn die Mieter nicht bezahlen WOLLEN - in diesem Fall KÖNNEN sie anscheinend nicht.

@Steffi: Du hast völlig Recht, denn normalerweise bezahlt das Sozialamt direkt an den Vermieter ABER in diesem Fall haben sich 2 Schwestern die Miete geteilt und eine ist in nullkommanix wegen Streit mit ihrer Schwester ausgezogen, somit fehlte seit einigen Monaten die Hälfte der Miete. Ausserdem können laut meinem Vermieter Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt beantragen, die Miete selbst zu bekommen um diese eigenhändig zu bezahlen - das wäre gar kein Problem.

Jetziger Stand für die, die es interessiert:

Mein Vermieter hat die Telefonnummer der neuen Vermieterin herausbekommen und laut ihr steht noch gar nicht fest, ob diese die Mieter überhaupt nimmt. D.h. es könnte sein, dass die Mieter immer noch nicht rausgehen und mietfrei hier weiter wohnen können.
Eine Räumungsklage ist für den Vermieter zu teuer und auf den Kosten würde er auch selber sitzen bleiben.

Laut Rechtsberater von Haus und Grund gäbe es die Möglichkeit nach Briefzustellung als Einwurfeinschreiben und Räumungsaufforderung mit
einem Schlüsseldienst am 1.8.05 in die Wohnung zu gehen, das Schloss auszutauschen und nur noch mit dem Vermieter die Wohnung zu betreten um die Sachen dort herauszuholen.
Ich weiß aber nicht, ob das nur Druckmacherei ist oder ob das wirklich geht?! Ich bin da etwas skeptisch 😕

Alles in allem finde ich das eine Frechheit, sich erst um eine neue Wohnung zu kümmern, wenn man schon seit 3 Monaten im Rückstand ist und sich dann auch nur für eine einzige Wohnung zu bewerben und einfach abzuwarten, ob man genommen wird oder nicht. Auch schlimm finde ich, dass die Mieter das "mietfreie Wohnen" ausnutzen, da sie genau wissen, dass man sie nur schwer rausbekommt. Ich bin mir bewusst, dass es Leute gibt wie auch in diesem Fall (Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern), die berechtigt Sozialhilfe beziehen. Aber wenn man schon 2 Kinder in die Welt setzt, dann sollte man erwarten können, sich allein schon im Interesse der Kinder mehr Mühe zu geben und Verantwortung zu zeigen. Denn auf deren Rücken wird genau das jetzt und meistens auch leider zu viel ausgetragen😡 .

An euch nochmal vielen Dank für die Tipps. Ist echt ein klasse Forum hier🙂 .
 
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