S
Sam
Ich habe da mal eine Frage an die schon erfahreneren unter euch und wäre sehr dankbar für ein paar Tips und/oder Meinungen:
Mein Vermieter hat folgendes Problem:
Zum 1.7.05 haben Mieter ihren Mietvertrag bei meinem Vermieter fristgerecht gekündigt. Ende Juli haben beide Parteien den Mietvertrag einvernehmlich bis zum 1.8.05 verlängert. Für den 1.8.05 haben schon neue Mieter einen Vertrag unterschrieben. Die alten Mieter haben aber nun Ende Juli beschlossen bis zum 15.08.05 zu bleiben, egal ob der Vermieter einverstanden ist oder nicht (ist er natürlich nicht)!
Hinzu kommt noch, dass die alten Mieter (Sozialhilfeempfänger) im Mietrückstand sind (bezahlen seit 4 Monaten nur die Hälfte um ihren guten Willen zu zeigen) und auch angekündigt haben auf jeden Fall bis zum 15.8.05 zu bleiben aber die Miete dafür auch nicht mehr aufbringen zu können.
Zusammengefasst: Die neuen Mieter wollen am 1.8.05 in ihre neue Wohnung, die alten Mieter -mit einem hohen Mietrückstand- wollen erst zum 15.08.05 (vorraussichtlich) aus der Wohnung und der Vermieter hat nun sowohl Ärger mit beiden Parteien als auch mit Zahlungsrückständen zu kämpfen.
Sein Anwalt sagte ihm, da könne man ausser einer Räumungsklage - die natürlich länger dauert als bis zum 1.8.05 - nichts machen und ausserdem
sähe es schlecht für die Mietrückstände aus, da bei den alten Mietern auf Grund der finanziellen Lage nichts zu holen wäre.
Ist das wirklich so, dass die neuen Mieter jetzt "auf der Straße stehen", die alten Mieter machen können, was sie wollen und der Vermieter den ganzen Ärger hat oder gibt es eine Möglichkeit wenigstens die alten Mieter noch bis zum 1.8.05 aus der Wohnung zu bekommen?
Vielen Dank schonmal für eure Mühe!
Mein Vermieter hat folgendes Problem:
Zum 1.7.05 haben Mieter ihren Mietvertrag bei meinem Vermieter fristgerecht gekündigt. Ende Juli haben beide Parteien den Mietvertrag einvernehmlich bis zum 1.8.05 verlängert. Für den 1.8.05 haben schon neue Mieter einen Vertrag unterschrieben. Die alten Mieter haben aber nun Ende Juli beschlossen bis zum 15.08.05 zu bleiben, egal ob der Vermieter einverstanden ist oder nicht (ist er natürlich nicht)!
Hinzu kommt noch, dass die alten Mieter (Sozialhilfeempfänger) im Mietrückstand sind (bezahlen seit 4 Monaten nur die Hälfte um ihren guten Willen zu zeigen) und auch angekündigt haben auf jeden Fall bis zum 15.8.05 zu bleiben aber die Miete dafür auch nicht mehr aufbringen zu können.
Zusammengefasst: Die neuen Mieter wollen am 1.8.05 in ihre neue Wohnung, die alten Mieter -mit einem hohen Mietrückstand- wollen erst zum 15.08.05 (vorraussichtlich) aus der Wohnung und der Vermieter hat nun sowohl Ärger mit beiden Parteien als auch mit Zahlungsrückständen zu kämpfen.
Sein Anwalt sagte ihm, da könne man ausser einer Räumungsklage - die natürlich länger dauert als bis zum 1.8.05 - nichts machen und ausserdem
sähe es schlecht für die Mietrückstände aus, da bei den alten Mietern auf Grund der finanziellen Lage nichts zu holen wäre.
Ist das wirklich so, dass die neuen Mieter jetzt "auf der Straße stehen", die alten Mieter machen können, was sie wollen und der Vermieter den ganzen Ärger hat oder gibt es eine Möglichkeit wenigstens die alten Mieter noch bis zum 1.8.05 aus der Wohnung zu bekommen?
Vielen Dank schonmal für eure Mühe!