• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Welche Module praktischerweise zusammen belegen?

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da ich jetzt endlich die Zulassungsprüfung hinter mir habe und ich mich für das nächste Semester regulär um einen Studienplatz bewerben darf 😀 , habe ich an die Erfahrenen unter Euch mal eine Frage:

Man muss ja die Module nicht hintereinander belegen. Gibt es irgendwelche Erfahrungen, welche Module man gut zusammenlegen kann um sich vielleicht doch ein bisschen Arbeit zu sparen? Hatte vor nächstes Semester BGB II und ??? zu belegen.
 
Hallo,

da ich jetzt endlich die Zulassungsprüfung hinter mir habe und ich mich für das nächste Semester regulär um einen Studienplatz bewerben darf 😀 , habe ich an die Erfahrenen unter Euch mal eine Frage:

Man muss ja die Module nicht hintereinander belegen. Gibt es irgendwelche Erfahrungen, welche Module man gut zusammenlegen kann um sich vielleicht doch ein bisschen Arbeit zu sparen? Hatte vor nächstes Semester BGB II und ??? zu belegen.


Hallo Heide,

erstmal herzlichen Glückwunsch zum Bestehen der Zulassungsprüfung 😉

Ich kann dir nur den Tipp geben:

BGBII und ArbVertrR zusammen zu belegen, weil sich die Inhalte stellenweise überschneiden


LG

Mike
 
Da hast Du dir ja ein schönes Pensum vorgenommen für das Wintersemester. 😉

Hoffe im März BWL II und III schreiben zu können. So ganz geht die Materie aber nicht an mich. :ka:

Ich freue mich wieder riesig auf Recht. BGB I hat mir richtig Spass gemacht. Nur das Prop. hätten sie sein lassen können. Bin auch prompt bei der Prüfung durchgerasselt 🙁.
 
hier meldet sich mal einer von den "alten Hasen", die hoffentlich bald mit dem BoL fertig ist (dieses oder nächstes Semester).

Was empfiehlt sich zusammen zu belegen:

- Arbeitsvertragsrecht, BGB II & Kollektives Arbeitsrecht
- UR I mit Kapitalgesellschaftsrecht
- Strafrecht mit Strafrecht Vertiefung (Propädeutikum wiederholen nicht vergessen)
- IPR mit Vertiefung IPR
- Verfassungsrecht & Verwaltungsrecht (vieles muss man da nur einmal lernen, auch die Prüfungsschemas sind vielfach identisch)

BWL I bis III sind voneinander unabhängig. Verfolgst Du aber das Ziel eventuell auch noch das Vordiplom in BWL zu absolvieren, wäre BWL III und Mikro bzw. Makro angebracht.

Bevor Du Dich mit UR I auseinandersetzst, solltest Du in jedem Fall BGB III bereits geschrieben haben. Daselbe gilt für IPR.

Naja, und damit Du nicht das Gleiche Problem wie ich bei der Bachelor-
prüfung bekommst wie ich, solltest Du bei Deiner Belegung berücksichtigen, dass bei der BoL-Prüfung nur noch 2 Wahlfächer offen sein dürfen, d.h. keine Pflichtmodule (was wir jedoch zu spät erfuhren, um noch die Belegung zu ändern, da so etwas ca. 3 Semester Vorlauf braucht)


Gruß


Sandra
 
Was empfiehlt sich zusammen zu belegen:
... oder eben so wie es im Curriculum steht. Nicht anders konnten es die "Ersten" machen, da die Module der folgenden Semester noch nicht belegbar waren.
Naja, und damit Du nicht das Gleiche Problem wie ich bei der Bachelorprüfung bekommst wie ich, solltest Du bei Deiner Belegung berücksichtigen, dass bei der BoL-Prüfung nur noch 2 Wahlfächer offen sein dürfen, d.h. keine Pflichtmodule (was wir jedoch zu spät erfuhren, um noch die Belegung zu ändern, da so etwas ca. 3 Semester Vorlauf braucht)
Das mit den 3 Semestern verstehe ich nicht. Dass aber nur noch 2 W-Module offen sein dürfen, ist mit Stand 08.05.2006 bekannt (siehe "Informationen zur Anmeldung" https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studium/BA_LAW/infoanmeldung_m18.pdf und galt ab WS 2006/2007.
 
... Das mit den 3 Semestern verstehe ich nicht. Dass aber nur noch 2 W-Module offen sein dürfen, ist mit Stand 08.05.2006 bekannt (siehe "Informationen zur Anmeldung" https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studium/BA_LAW/infoanmeldung_m18.pdf und galt ab WS 2006/2007.


Hallo Boling,

schon mal überlegt, dass man als Student sein persönliches Curriculum ca. 3 bis 4 Semester vorher plant. 08.05.2006 war eindeutig zuspät, da das mein letztes Belegungssemester war und damit das "Kind bereits in den Brunnen" gefallen war. Ich hätte diese Information spätestens zum WS 2005/2006 gebraucht, um entsprechend umbelegen zu können.

Dann hätte ich einfach W 4 mit M 12 vertauscht und hätte demzufolge kein Problem gehabt.

Manchmal muss man eben etwas früher denken 😉

Gruß


Sandra
 
... oder eben so wie es im Curriculum steht. Nicht anders konnten es die "Ersten" machen, da die Module der folgenden Semester noch nicht belegbar waren.

Hmm, die Belegung des Curriculums kommt für mich eben nicht in Frage. Als TZ Akademiestudent muss ich die Zulassungsprüfung machen. Meine Prüfung März 2007, Rückmeldung aber jetzt. Wenn ich meine Ergebnisse bekomme, also wann ich weiß ob ich als ordentlicher Student zugelassen bin oder nicht, hat das nächste Semester schon längst begonnen und kein Statuswechsel mehr möglich. Der Haken daran ist nämlich, ich darf dann keine Klausur aus dem Rewi Bereich schreiben, aus dem BWL Bereich aber schon. Da ich als TZ Student aber auch irgendwann mal fertig werden möchte, habe ich mir 2 Klausuren pro Semester vorgenommen. Sprich M4 - M6 was jetzt lt. Curriculum als nächstes auf dem Plan stünde, fällt für mich flach, also muss ich wohl oder übel auf BWL ausweichen, wenn ich Klausuren schreiben will. Also gibt es bei mir die geballte Ladung BWL nächstes Semester 🙁

Ich kann Sandra da ebenfalls nur zustimmen, meine persönliche Planung geht schon einiges weiter voraus. So steht auch meine Belegung für nächsten Winter ebenfalls schon fest, wenn mir die Zulassungsprüfung keinen Strich durch meine Planung macht. 😱

Wünsche dir weiterhin viel Erfolg Sandra

lg Poison
 
Poison,

das wird schon klappen mit der Zulassung. Drücke Dir auf jeden Fall fest die Daumen. Habe letzten März auch die Zulassungsklausuren geschrieben und leider in BWL und Prop. knapp die Zulassung verpaßt. Dieses Semester konnte ich krankheitsbedingt nur BWL schreiben. Habe mir aber trotzdem das Zeugnis ausstellen lassen, da ich "hoffentlich" nicht noch ein Semester warten wollte. Man wird ja auch nicht jünger. 😀

Habe jetzt im Wintersemester auch BWL II und III belegt. Und es ist ätzend. BWL ist nicht gerade mein Lieblingsfach. Für das nächste Semester habe ich BGB II und Arbeitsrecht belegt und will das Propädeutikum noch nachschreiben.
 
Heide,

immer wieder schön zu hören, dass es machbar ist mit der Zulassungsprüfung, irgendwie hab ich da einen Heidenrespekt vor. Ich sehe schon, unsere Fahrpläne ähneln sich sehr 😀 Nach dem BWL Paket, wo es mir extrem vor graust, werde ich ebenfalls BGBII und ArbR in Angriff nehmen mögen, wie du schon sagst, man wird nicht jünger 😉😀

Mal sehen, wie ich mit dem Kram zu Recht komme, denn im Hinterkopf hab ich noch evtl. Winfo nachzubelegen, aber da bin ich mir noch unschlüssig 😉

Naja, Ziel Nr. 1 ist jedenfalls im März die Prüfung zu schaffen, Ziel Nr. 2 in BWL I soviele Punkte herausholen, dass genügend Puffer für BWL II bleibt zum Ausgleichen, denn das dürfte eindeutig mein Schwachpunkt sein.

lg Poison
 
Sandra,

Du fühsrt aus, dass BGB III unbedingt vor Unternehmensrecht belegt und geschrieben werden sollte. Bei mir ist dies nun leider nicht der Fall (Unternehmensrecht möchte ich im März schreiben und BGB III ist noch nicht belegt.)
Grundkenntnisse im Sachenrecht sind vorhanden.

Könntest Du vielleicht kurz mal schreiben, was aus BGB III aus Deiner Sicht für Unternehmensrecht besonders entscheidend ist, dann würde ich mir das anderweitig draufschaffen.

Besten Dank!
Claudia
 
Hallo Heide,

immer wieder schön zu hören, dass es machbar ist mit der Zulassungsprüfung, irgendwie hab ich da einen Heidenrespekt vor. Ich sehe schon, unsere Fahrpläne ähneln sich sehr 😀 Nach dem BWL Paket, wo es mir extrem vor graust, werde ich ebenfalls BGBII und ArbR in Angriff nehmen mögen, wie du schon sagst, man wird nicht jünger 😉😀

Mal sehen, wie ich mit dem Kram zu Recht komme, denn im Hinterkopf hab ich noch evtl. Winfo nachzubelegen, aber da bin ich mir noch unschlüssig 😉

Naja, Ziel Nr. 1 ist jedenfalls im März die Prüfung zu schaffen, Ziel Nr. 2 in BWL I soviele Punkte herausholen, dass genügend Puffer für BWL II bleibt zum Ausgleichen, denn das dürfte eindeutig mein Schwachpunkt sein.

lg Poison


Hallo Poison,

da ich kein Abi habe, tue ich mir teilweise mit den Formeln in BWL III auch richtig schwer. Habe zwar meinen Fachkaufmann und daher teilweise BWL schon gehabt. Aber mit den Formeln komme ich nicht zurecht. Das ist mir zu theoretisch. Versuche da mit meiner Praxis ranzugehen, komme wohl aber um das Auswendiglernen nicht drumherum.

Leider habe ich auch derzeit noch ein riesiges Motivationsloch. Kann es gar nicht erwarten endlich wieder die Rechtsmodule zu belegen. Noch 3 Monate bis zur Klausur. Da darf ich gar nicht dran denken.

Wie packst Du das mit 3 Modulen? Da ich Vollzeit arbeite, war es sehr hart für mich. Hatte keine Freizeit mehr und nur noch abends und am Wochenende gebüffelt. 2 Monate vor den Klausuren war dann der Exitus. Da ging gar nichts mehr. Warscheinlich habe ich auch daher die 2 Klausuren zersägt. Ich war einfach fix und fertig. Und dabei hatte ich gehofft die meiste Zeit 3 Module im Semester abarbeiten zu können. Muss dazu sagen, dass ich auch am Wochenende nebenher arbeiten gehe.

Aber vielleicht klappt es ja wieder bei den Rechtsmodulen. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
 
Auch wenns vielleicht bissel blöd klingt: was kann man denn so im Grundstudium zusammen legen? Bisher habe ich nur das Prop. belegt. Habe gehört, dass BGB I auf BGB II aufbaut. Was haltet ihr von der Kombi BGBI und Dt/Europ. Verfassungsrecht? Bin etwas verunsichert, weil ich nicht genau weiß, was auf welches Modul aufbaut bzw. welche Module sich gut zusammen machen. Bin TZ-Student und möchte nicht mehr als 2 Module belegen. Externes Rechnungswesen allerdings nehme ich mir einzeln vor, da ich dort sicher etwas Zeit brauche mich einzuarbeiten.

Danke euch schonmal.
LG Kerstin
 
Was haltet ihr von der Kombi BGBI und Dt/Europ. Verfassungsrecht?

Hallo Kerstin,

ich habe gerade aktuell BGB 1 und VerfR belegt. Ich würde sagen, dass sich diese Kombination weder besonders anbietet noch ausschließt. Die beiden Fächer haben keine Gemeinsamkeiten, die einem das Lernen erleichtern würden, bauen aber auch nicht aufeinander auf, so dass man sie auch gut parallel bearbeiten kann.
 
Wie liegen die beiden Bearbeitungszeiten? Sind die eher eng aneinander oder hat man 1-2 Wochen dazwischen Zeit?

Also dieses Semester war es leider zum Teil so, dass die EA's zu demselben Termin fällig waren 🙁 . Ich vermute aber mal, dass das von Semester zu Semester unterschiedlich ist. Das kann ich Dir aber nicht genau sagen, bin selbst erst seit diesem Semester dabei.

Du solltest bei der Kursbelegung aber auf jeden Fall die Klausurtermine beachten, damit sich die Termine nicht überschneiden.
 
Und wie sieht es jetzt zum Beispiel mit BGB I Und Arbeitsvertragsrecht aus? Ich nehme an, dass letzteres auf BGB I aufbaut oder? Naja, es wird schon einen Sinn haben, dass die Module so herum von 1 - 6 angelegt sind...:cool
 
Und wie sieht es jetzt zum Beispiel mit BGB I Und Arbeitsvertragsrecht aus? Ich nehme an, dass letzteres auf BGB I aufbaut oder? Naja, es wird schon einen Sinn haben, dass die Module so herum von 1 - 6 angelegt sind...😎


also ich hab ArbVertrR und BGB II zusammenbelegt, weil beide Module in vielen Punkten sich überschneiden und das lernt sich dann halt leichter (und vorallem brauch man auch nur 1x lernen *lach*)

Aufgaben auf BGB I ... hm... ein wenig, allerdings sind viele Verweise aufs Propädeutikum und BGB I drin, so daß man entweder beide bereits belegt haben sollte oder zumindestens im Schrank zum nachlesen haben sollte

Die EA-Termine sind fast alle gleich gelagert, so das Textaufgaben bei blöder Belegung einem ganz schön ins Schwitzen bringen kann.

Aber es ist möglich (wenn auch nur sehr schwer) oder man setzt Prioritäten
...


LG


Mike
 
also ich hab ArbVertrR und BGB II zusammenbelegt, weil beide Module in vielen Punkten sich überschneiden und das lernt sich dann halt leichter (und vorallem brauch man auch nur 1x lernen *lach*)

Aufgaben auf BGB I ... hm... ein wenig, allerdings sind viele Verweise aufs Propädeutikum und BGB I drin, so daß man entweder beide bereits belegt haben sollte oder zumindestens im Schrank zum nachlesen haben sollte

Die EA-Termine sind fast alle gleich gelagert, so das Textaufgaben bei blöder Belegung einem ganz schön ins Schwitzen bringen kann.

Aber es ist möglich (wenn auch nur sehr schwer) oder man setzt Prioritäten
...


LG


Mike

Ich habe Betriebliches Steuerwesen (Doppelmodul) und BWL II zusammen belegt. Der Investitions- und Finanzierungsteil ist weitgehend gleich (und auch ein wichtiger Schwerpunkt beider Kurse), viele Dinge muss man daher nur einmal lernen.

Ist aber nur für Leute zu empfehlen, die bereits früh im Semester die entsprechende Vorbereitungszeit haben, da der Stoff wirklich richtig viel ist und auch viel gerechnet wird.
 
Dr Franke Ghostwriter
Für Arb VR braucht man definitiv Kenntnisse im BGB. BGB II habe ich zwar gleichzeitig belegt, aber erst ein Sem. später wirklich bearbeitet 🙄.

Grundsätzlich hat die Reihenfolge schon einen gewissen Sinn, auch wenn sie sicher nicht sklavisch genau eingehalten werden muss - hab aus Interesse Rhetorik belegt (M13) und M 12 (VerwaltungsR) aber noch nicht gehabt - das hätte vorher wohl Sinn gemacht 😱.

P.S.: Die BWL-Module I-III bauen aber nicht wirklich aufeinander auf, für II und III ist aber einiges an Mathe nötig.
 
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