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Welche Gesetze?

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Ich habe jetzt schon viel hin und her gesucht.

Welche Gesetze sind denn jetzt sinnvoller?

Die dicken Schmöker Sartorius und Schönfelder oder die Beck-Texte im DTV?

Wer kann hier sinnvolle Tips geben?

Vielen Dank im Voraus.
 
Diese Diskussion habe ich sehr wohl gelesen, aber letztlich kein Resumee ziehen können. Was hat es denn mit den Markierungen auf sich? Darf ich im Gesetzestext mehrfarbige Unterstreichungen vornehmen?
 
Also ich hab auch mit den dtv texten bzw. nomos angefangen. Hab aber zum B-Day von meiner Kanzlei einen Schönfelder und Satorius geschenkt bekommen und benutze jetzt ausschließlich diese, da ich da halt die Gesetze immer zusammen habe.
 
Ich belege im SS 2008 Propäd und BGB I. Muss ich mir denn da direkt den Sartorius und den Schönfelder kaufen oder reicht der Schönfelder hier zunächst aus?

Wie ist es mit den Ergänzungslieferungen? Bekommst du die regelmäßig?
 
Also ich habe Schönfelder und Satorius jeweils seit Anfang Dezember. Für den Schönfelder hab ich jetzt schon eine Ergänzungslieferung einsortiert. Ich kenn das nur vom Büro - da bekommt man dann schon so bis 5 Ergänzungslieferungen pro Jahr.

Den Satorius hätte ich vielleicht nicht direkt fürs Prop. gebraucht. Da reicht auch z.B. Öffentliches Recht von NOMOS oder die Becktexte. Aber was man schonmal hat, das hat man und hab die roten Klötze ja auch geschenkt bekommen.
 
Wenn man die Ergänzungslieferungen nicht bezieht, dann veralten die Sammlungen hoffnungslos. Dann kann man sie genau so gut direkt wegwerfen.
Also, meine Empfehlung: wenn rote Klötze, dann auch Ergänzungslieferung!
 
Sorry, da muss ich definitiv widersprechen.

Natürlich kann man einen Schönfelder nicht 10 Jahre benutzen. Aber so lange keine wesentlichen Änderungen eintreten (und die Veränderung des BAsiszinssatzes ist keine solche), geht das völlig in Ordnung.

Du kaufst ja auch nicht in jedem Semester das BGB neu, wenn Du BGB I-IV machst, sondern behältst das einfach. Warum soll man das beim Schönfelder nicht auch machen.

Meiner ist (nach deiner Definition) veraltet und ich hatte in keiner Klausur deswegen ein Problem. Zudem kommt man so einfach billiger weg...

SaM
 
Sorry, da muss ich definitiv widersprechen.

Natürlich kann man einen Schönfelder nicht 10 Jahre benutzen. Aber so lange keine wesentlichen Änderungen eintreten (und die Veränderung des BAsiszinssatzes ist keine solche), geht das völlig in Ordnung.

Du kaufst ja auch nicht in jedem Semester das BGB neu, wenn Du BGB I-IV machst, sondern behältst das einfach. Warum soll man das beim Schönfelder nicht auch machen.

Meiner ist (nach deiner Definition) veraltet und ich hatte in keiner Klausur deswegen ein Problem. Zudem kommt man so einfach billiger weg...

SaM

Sorry, wenn ich Dir dann auch widerspreche.
Erstens, wenn ich die Ergänzungslieferungen nicht bekomme, dann weiß ich gar nicht, ob da nicht doch etwas Wesentliches drin ist. Ich stimme Dir zu, dass die Änderung des Basiszinssatzes keine wesentliche Änderung ist, aber durch die Ergänzungslieferungen werden ja auch die anderen Gesetze auf den neuesten Stand gebracht (in der letzten EL zum Beispiel das Unterhaltsrecht).
Zweitens, wenn ich eine Ergänzungslieferung auslasse, dann verliere ich den Faden und kann auch spätere ELs nicht mehr verwenden.
Drittens, die ELs sind im Grunde gar nicht unerschwinglich teuer.
Viertens, ist es der Sinn der Loseblattsammlung, dass ich die Möglichkeit der Aktualisierung habe. Wenn ich das nicht möchte, dann kann ich mir direkt die - im Vergleich zum Schönfelder - günstigeren dtv-Beck Texte kaufen.

Aber letztendlich ist es jedermanns eigene Entscheidung, ob er/sie seinen Schönfelder aktualisiert oder nicht. Ich jedenfalls habe bereits einen in die Tonne geworfen, weil er seit längerem nicht aktualisiert wurde.

Viele Grüße,
Hans-Gerd
 
würde es für die Klausur reichen, wenn man eine aktuelle auflage der beck texte als taschenbuch dabei hat. Oder führt an der gebundenen Ausgabe kein weg vorbei?
 
Die Schönfelder solltest du in jeder guten Buchhandlung bestellen können. Dazu solltest du aber fragen, ob die Buchhandlung auch den Aktualisierungs-Service anbietet. Meine schickt mir im Abo immer die Austauschlieferungen zu.
 
Dr Franke Ghostwriter
ich hab mir zwar am Anfang auch den Schönfelder (mit EB) gegönnt, aber ihn dann auch schnell ins Regal verbannt, da ich keine Lust mehr hatte die Aktualisierungen einzusortieren und ich zudem das Dünndruckpapier nicht besonders mag 😉. Seitdem bin ich sehr gut mit den dtv-Ausgaben gefahren, auch meine alte StPO und mein altes StGB aus dem Propädeutikum/Bachelormodul Strafrecht waren in der Klausur zu MMV (diesmal Strafprozessrecht) völlig ausreichend und haben für eine gute Note gereicht. Allerdings werde ich mir jetzt nach sechs Neuauflagen mal ein neues BGB gönnen für MMZ. Ich denke man kann sein Geld hier besser in andere Übungshilfen investieren bzw. für später sparen, denn in Verwaltungsrecht bzw. in MMÖ kommt man am Hippel/Rehborn (bzw. der Sammlung für euer Bundesland) nicht wirklich vorbei 🙁.

Viele liebe Grüße,
Orbis
 
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