C
cmuc
Momentan überlege ich, ob ich nicht doch zu einer Präsenzuni wechseln soll, um mir die Möglichkeit als RA zu arbeiten nicht nehmen zu lassen.
Da ich an der Uni München aber erst zum Wintersemester 2010/11 anfangen könnte (Einschreibetermin schon vorbei), wollte ich fragen ob jemand aktuelle Erfahrungen zur Anrechnungen von Leistungen aus dem LL.B. hat.
Teilweise sind die Vorlesungen BGB I, BGB II etc. ja dem Namen nach gleich, aber besteht dabei auch soweit inhaltlich Übereinstimmung, dass man sich die Klausuren anrechnen lassen kann?
Dabei geht es mir jetzt nicht speziell um München, sondern generell um die klassischen Jura-Studiengänge.
Da ich an der Uni München aber erst zum Wintersemester 2010/11 anfangen könnte (Einschreibetermin schon vorbei), wollte ich fragen ob jemand aktuelle Erfahrungen zur Anrechnungen von Leistungen aus dem LL.B. hat.
Teilweise sind die Vorlesungen BGB I, BGB II etc. ja dem Namen nach gleich, aber besteht dabei auch soweit inhaltlich Übereinstimmung, dass man sich die Klausuren anrechnen lassen kann?
Dabei geht es mir jetzt nicht speziell um München, sondern generell um die klassischen Jura-Studiengänge.