• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wechsel zum Staatsexamen

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Momentan überlege ich, ob ich nicht doch zu einer Präsenzuni wechseln soll, um mir die Möglichkeit als RA zu arbeiten nicht nehmen zu lassen.

Da ich an der Uni München aber erst zum Wintersemester 2010/11 anfangen könnte (Einschreibetermin schon vorbei), wollte ich fragen ob jemand aktuelle Erfahrungen zur Anrechnungen von Leistungen aus dem LL.B. hat.

Teilweise sind die Vorlesungen BGB I, BGB II etc. ja dem Namen nach gleich, aber besteht dabei auch soweit inhaltlich Übereinstimmung, dass man sich die Klausuren anrechnen lassen kann?

Dabei geht es mir jetzt nicht speziell um München, sondern generell um die klassischen Jura-Studiengänge.
 
Claus aus München,

da musst Du die bestandenen Leistungsnachweises zwecks Überpüfung der Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeitan den Prüfungsausschuss oder den Stidiendekan Deiner Wunschuni schicken und um Anrechnung bitten/dieses beantragen.

Das kann von Uni zu Uni unterschiedlich sein (Hurra es lebe der Föderalismus).

Dabei wünsche ich Dir auf jedenfall viel Erfolg!
 
Habe ich mir schon fast gedacht, dass das dann alles einzeln geprüft wird.

Hat denn jemand schon Erfahrungen gesammelt, ob überhaupt etwas aus dem LL.B. anerkannt wird?
 
Dr Franke Ghostwriter
Ich war letzt bei der Studienberatung in Würzburg und die hatten sogar schon Erfahrung damit.

Mit einem abgeschlossenen BOL könnte man die Zwischenprüfung angerechnet bekommen und direkt ins 5. Semester einsteigen, vorausgesetzt man treibt noch irgendwo einen Rechtsgeschichte oder -philosophieschein auf (oder macht ihn noch nach).
In der Tat ist das aber alles höchst abhängig von der Uni. Ich finde vier angerechnete Semester bei einem 6- bzw. 7-semestrigen BOL mit einem Viertel BWL aber ganz fair.
Also erkundige dich mal an deiner Uni und wenn die dir das nicht zu deiner Zufriedenheit anrechnen, frag ruhig auch noch mal an einer anderen Uni.
 
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