• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wechsel von TZ zu VZ

J

Jettamaus

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
habe ein vielleicht etwas dumme Frage 😱 , aber ich stell sie einfach trotzdem.
Kann man mitten im Semester seinen Status von Teilzeit auf Vollzeit ändern oder geht das erst zum nächsten Semester. Möchte nämlich gern BAFÖG beantragen und so wie ich das bis jetzt verstanden habe, geht das nur wenn ich als Vollzeit Student geführt bin. Stimmt das? Kennt sich da jemand aus? Wenn ja, wär ich echt dankbar für ne Art Crash-Kurs in Sachen Bafög und Co.
 
Jettamaus! 😀

Im Semester kannst du nicht von TZ auf VZ wechseln oder umgekehrt.
Mit der nächsten Rückmeldung zum SS kreuzt du einfach auf dem Rückmeldeformular VZ an. 🙂

Es ist richtig, dass in der Regel nur Vollzeitstudenten BAFÖG-berechtigt sind. Teilzeitstudenten können es zwar auch probieren, aber bei denen wird individuell entschieden und die Aussichten, BAFÖG zu erhalten, sind nicht sehr gut.

Als VZ hast du zudem noch die Vorteile, dass du in die studentische Krankenversicherung darfst und dir die Semester in puncto Rentenversicherung anerkannt werden, was bei einem zukünftigem Renteneintrittsalter von 67 Jahren mittlerweile auch nicht mehr ganz ohne ist.
 
Danke für die schnellen Antworten. Wenn mir noch ein paar dumme Fragen einfallen, melde ich mich wieder.
Bis dahin noch nen schönen Tag trotz Mistwetter.
 
Vollzeitstudierende (s. Hörerstatus) haben die Möglichkeit, Beihilfen als Zeitdarlehen auf Antrag zu erhalten. Auskunft über diese Förderung erteilt das

mail.gif

Studentenwerk Dortmund
Vogelpothsweg 85
44227 Dortmund

Tel.: 0231 / 755 -3641, -3642

Falls ein Antrag gestellt werden soll, so kann die erforderliche Bescheinigung der Hochschule (Bescheinigung nach § 9 BAföG) beim Studierendensekretariat formlos bereits mit dem Zulassungsantrag angefordert werden.
 
Benedikt schrieb:
Als VZ hast du zudem noch die Vorteile, dass du in die studentische Krankenversicherung darfst und dir die Semester in puncto Rentenversicherung anerkannt werden, was bei einem zukünftigem Renteneintrittsalter von 67 Jahren mittlerweile auch nicht mehr ganz ohne ist. 😉

Aber nur, wenn Du nicht mehr familienversichert bist (i.d.R. geht das bis 25) und wenn Du nicht über 30 bzw. über mehr als 14 Fachsemester studiert hast.

Zum Bafög kann ich nichts sagen, da ich sowieso keins mehr kriege (hab mit über 30 das studieren angefangen, da gibts nix mehr).

Kerstin
 
sisa schrieb:
Aber nur, wenn Du nicht mehr familienversichert bist (i.d.R. geht das bis 25) und wenn Du nicht über 30 bzw. über mehr als 14 Fachsemester studiert hast.

Zum Bafög kann ich nichts sagen, da ich sowieso keins mehr kriege (hab mit über 30 das studieren angefangen, da gibts nix mehr).

Kerstin

Ausnahmen bestätigen die Regel. Bei Beamten in Privatversicherung läuft die Familienversicherung meistens bis zum 27. Lebensjahr und solange man Nachweise erbringen kann z.B. Soziales Jahr, Bundeswehr, Zivi, gerüchteweise sogar Mutterschaft und anderes, können die Jahre entsprechend erhöht werden. Entschieden wird aber generell im Einzelfall, sowohl beim Studentenwerk als auch bei der Krankenkasse.
 
Dr Franke Ghostwriter
toomoon schrieb:
Auf Bafoeg hat man als TZ generell keinen Anspruch.

Für "normale" TZ stimmt das.
Das Studentenwerk Dortmund hat jedoch Ausnahmeregelungen für die Teilzeitstudenten der Fernuni aufgestellt. Bemessen wird individuell nach persönlichen Begebenheiten und der Anzahl der SWS.
Die genauen Kriterien kenne ich leider auch nicht.
 

Weiter lesen

Oben