ich habe im Zusatzstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht Spass an der Juristerei gewonnen und wollte im kommenden Semester in den LL.B einsteigen. Zur Zeit ueberlege ich, wie ich am sinnvollsten anfange, welche Module ich zuerst belegen soll, ob es sich lohnt, das Proprädeutikum zur Einstimmung zu belegen, ob man ich die anrechenbaren Module (M1, M2, M5, M6, M10, W1) wirklich anrechnen lassen soll oder wegen Zusatzaspekten (Europarecht, Betrachtungstiefe in BGB-I etc.) lieber trotzdem belegen soll.
Falls da draussen in der Welt jemand ist, der den Schritt vom Zusatzstudiengang in den LL.B bereits gegangen ist, waere ich ueber Tipps, Anregungen, Do´s and Don´t´s etc. dankbar.
Ausserdem: Wie wichtig ist die Einhaltung der vorgeschlagenen Modulfolge im LL.B? Was sollte man unbedingt vor welchem Modul belegen? Und: Werden beim Anrechnen die Noten aus den Zusatzstudiengangsklausuren mitübernommen, wie sieht´s bei den BWL-Klausuren aus?
Gruesse,
Masilea
Falls da draussen in der Welt jemand ist, der den Schritt vom Zusatzstudiengang in den LL.B bereits gegangen ist, waere ich ueber Tipps, Anregungen, Do´s and Don´t´s etc. dankbar.
Ausserdem: Wie wichtig ist die Einhaltung der vorgeschlagenen Modulfolge im LL.B? Was sollte man unbedingt vor welchem Modul belegen? Und: Werden beim Anrechnen die Noten aus den Zusatzstudiengangsklausuren mitübernommen, wie sieht´s bei den BWL-Klausuren aus?
Gruesse,
Masilea