• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wechsel aus Zusatzstudiengang

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ich habe im Zusatzstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht Spass an der Juristerei gewonnen und wollte im kommenden Semester in den LL.B einsteigen. Zur Zeit ueberlege ich, wie ich am sinnvollsten anfange, welche Module ich zuerst belegen soll, ob es sich lohnt, das Proprädeutikum zur Einstimmung zu belegen, ob man ich die anrechenbaren Module (M1, M2, M5, M6, M10, W1) wirklich anrechnen lassen soll oder wegen Zusatzaspekten (Europarecht, Betrachtungstiefe in BGB-I etc.) lieber trotzdem belegen soll.
Falls da draussen in der Welt jemand ist, der den Schritt vom Zusatzstudiengang in den LL.B bereits gegangen ist, waere ich ueber Tipps, Anregungen, Do´s and Don´t´s etc. dankbar.
Ausserdem: Wie wichtig ist die Einhaltung der vorgeschlagenen Modulfolge im LL.B? Was sollte man unbedingt vor welchem Modul belegen? Und: Werden beim Anrechnen die Noten aus den Zusatzstudiengangsklausuren mitübernommen, wie sieht´s bei den BWL-Klausuren aus?
Gruesse,
Masilea
 
Masilea,

hm... welche Tipps kann ich Dir geben ...

Du weißt sicherlich, das jeder Lehrstuhl anders ist als ein anderer.
Ich würde Dir raten, laß dir die Module anrechen, aber trotzdem einen Blick in die Module reinwerfen, weil die Module alle einander aufbauend sind. Es gibt auch viele Querverlinkungen zu den ersten Modulen (Beim Arbeitsrecht zum Beispiel auf fast jeder 3 Seite).

Es gibt einige, die z.B. das Propädeutikum nachbelegt haben, um überhaupt den Aufbau der anderen Module nachvollziehen (nicht den Inhalt, nur den Aufbau!) zu verstehen.


LG

Mike
 
Mike,

danke fuer die Anwort! 🙂
Zwecks Planung, noch einmal eine konkretere Frage: Wie sieht es eigentlich mit Modul 2 relativ zum Kurs 5009 aus? Was versteckt sich in Modul 2, das der Kurs 5009 nicht abdeckt? Wie stark sind die Bezüge in BGBII und BGBIII auf die Besonderheiten von Modul 2?
Gruss,
Marsilea
 
Dr Franke Ghostwriter
Marsiela,

M 2 umfasst BGB-AT, steigt jedoch wesentlich tiefer in die Materie ein als Kurs 5009. Während Du im Kurs 5009 quasi immer die h.M. lernst, kommen in M 2 vermehrt Meinungsstreits auf. Da gibt es dann die Rechtsprechung, eine andere Ansicht und die in der Literatur vertretenen Meinung.

Zulegen musst Du Dir M 2 nicht unbedingt. Es genügt eigentlich, wenn Du Dir ein entsprechendes Lehrbuch zum Schuldrecht zulegst.

Gruß


Sandra
 
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