• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

wdh BGB1/neue EAs

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werde BGB1 wdh, beruflich grade nicht anders möglich.
ab wann kann man denn die neuen EAs hier diskutieren?
Eigentlich müsste ich keine einsenden,da ich die 3 letzten bestanden habe...
kann man dennoch(zu übungszwecken) die EA einsenden?
Oder riskiere ich dann möglicherweise nicht zugelassen zu werden, wenn ich dieses Mal keine 3 bestehe?
 
ich bin auch Wiederholer und Frage mich gerade ob du schon weisst welche EA's drannkommen, da ich noch nichts zugeschickt bekommen habe für das neue Semester.

Ich würde mal sagen, die EA's sollte man, wenn Zeit, immer mitschreiben, je mehr desto besser, oder?

Gruß,
Nadine
 
Also ich habe schon die erste ea... ist was mit fallabwandlungen und geht um invitatio ad offerendum.
überlege da grade hin und her.

soll ich dir den fall schicken?
dann können wir schonmal drüber reden?

wiederholst du auch rechnungswesen?
 
Hallo, werde BGB1 wdh, beruflich grade nicht anders möglich.
ab wann kann man denn die neuen EAs hier diskutieren?
Eigentlich müsste ich keine einsenden,da ich die 3 letzten bestanden habe...
kann man dennoch(zu übungszwecken) die EA einsenden?
Oder riskiere ich dann möglicherweise nicht zugelassen zu werden, wenn ich dieses Mal keine 3 bestehe?


Eine einmal erlangte Klausurzulassung bleibt bestehen. Ob Du dann im folgenden Semester nur eine oder vielleicht zwei EAs zu Übungszwecken schreibst, bleibt Dir überlassen.

Übrigens bei Moodle waren zumindest letztes Semester immer die EAs von BGB I eingestellt. Gut, jetzt betreut das Fach ein anderer Lehrstuhl.

Sandra
 
Mogli,

keine Angst, die alten bestandenen EAs werden nicht dadurch für die Klausurzulassung ungültig, dass Du in diesem Semester wieder EAs einreichst und die wenns ganz schief läuft alle nicht bestehst. Bestanden ist bestanden und gilt weiter. Wenn Du den Kurs wiederholst, kannst Du unbesorgt alle EAs nochmal schreiben und dadurch üben üben üben.

Viele Grüße

Marianne alias Rennschnecke
 
erstmal DANKE mogli das du mir die EA schicken möchtest, aber draf man das denn??

Irgendwo sind doch die EA's glaube ich auch abrufbar?? Ich hab das mal irgendwo gelesen, weiss jemand wo????

Grüß Euch,
Nadine
 
ich schließe mich den Wiederholern an! Hatte auch keine Zeit für die Klausurvorbereitung... Würde aber gerne mit Euch üben...üben...üben...

Liebe Grüße
Anke
 
mogli,

zu deiner Frage nach Rechnungswesen, nein, ich habe die Sache mit dem Rechnungswesen erstmal nach hinten verschoben und möchte erstmal meine Klausuren im Prop. und BGB hinter mich bringen, aber wie ich sehe gibt es hier noch andere die Rechnungswesen belegt! Chapeau, kann ich da nur sagen, mir graut schon jetzt davor :-(


LG, Nadine
 
Ich bin der Meinung beim Ausgangsfall handelt es sich um eine invitatio ad offerendum, ansonsten könnten ja alle annehmen mit der Folge, dass viele Kaufverträge zustande kämen und V eventuell nicht alle Verträge erfüllen könnte..!
 
Mogli, ich wiederhole auch BGBI und BWLI (leider). War bei mir auch nicht anders machbar aus beruflichen Gründen. Vielleicht können wir uns ja zusammentun in der Diskussion in der ersten EA. Ich habe nur noch ein Thread dazu gefunden.

Liebe Grüße
Michelle

also ich habe schon die erste ea... ist was mit fallabwandlungen und geht um invitatio ad offerendum.
überlege da grade hin und her.

soll ich dir den fall schicken?
dann können wir schonmal drüber reden?

wiederholst du auch rechnungswesen?
 
Sandra, bleibt die Klausurzulassung auch dann bestehen, wenn es schon mehrere Semester her ist, wo diese erlangt wurde? Danke für eine Rückmeldung.

Eine einmal erlangte Klausurzulassung bleibt bestehen. Ob Du dann im folgenden Semester nur eine oder vielleicht zwei EAs zu Übungszwecken schreibst, bleibt Dir überlassen.

Übrigens bei Moodle waren zumindest letztes Semester immer die EAs von BGB I eingestellt. Gut, jetzt betreut das Fach ein anderer Lehrstuhl.

Sandra
 
Michelle !
Kannst mir gerne ne Nachricht schreiben.
Muss dazu sagen, hab sie schon fertig!bin total stolz!
aber vielleicht können wir mal über die Klausur diskutieren?
ich konnte sie auch nicht mitschreiben, würde sie aber gerne so für mich mal schreiben...kann man die aufgabenstellung denn im internet irgendwo nachlesen?
liebe grüsse,
christine
 
ich würde auch gern über die 1.EA diskutieren, denn ehrlich gesagt kommt mir meine Lösung so kurz vor: Anspruch -> Kaufvertrag -> Angebot oder invitatio -> Rechtsfolgewille -> 2.Angebot -> Annahme ... und fertig. Wie ausführlich muss man sein? Ich bin z.B. nur auf den Rechtsfolgewillen eingegangen und habe die anderen Tatbestände einer Willenserklärung außer acht gelassen, da sie aus meiner Sicht unerheblich für die Falllösung sind. Ist das richtig und gewünscht?

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte!
 
@all,

ich habe mal hier im Forum folgendes über EAs gelesen.

Wenn man zB in einem Semester die 1. EA besteht, und Nr. 2, 3 und 4 nicht,
dann brauchst man im Folgesemester die 1. EA nicht nochmal wiederholen, sondern nur 2, 3, 4. Und wenn man dann einen von den EAs besteht, hat man dann die Klausurzulassung, weil man ingesamt zwei bestanden hat.


Irgendwie hab ich das so verstanden, kann das aber nirgendswo nachlesen, und ich finde es leider auch nicht mehr, wo ich das gelesen hab, weil ich gern den Verfasser nochmal darauf ansprechen wollte.

Könnt ihr mir folgen? Stimmt das so?

Oder muss ich in einem Semester zwei EAs bestehen (wenn's eben 4 Stück gibt, und Vorrausetzung 2 bestandene EAs für die Klausurzulassung sind), oder stimmt auch dieses komische Kontrukt, welches ich oben geschrieben habe?
 
Oder muss ich in einem Semester zwei EAs bestehen (wenn's eben 4 Stück gibt, und Vorrausetzung 2 bestandene EAs für die Klausurzulassung sind), oder stimmt auch dieses komische Kontrukt, welches ich oben geschrieben habe?
es stimmt das "komische Konstrukt" wie Du es nennst 🙂
Du kannst die EAs quasi über mehrere Semester sammeln, aber eben nicht 4x die 1.EA
 
Danke!

Hast du das mal irgendwo bei der FU gelesen?

Nicht das man glaubt, man hätte die Klausurzulassung weil man im SS 2008 die 1. EA bestanden hat, im nächsten Semester vielleicht die 4. EA, schreibt die Klausur und wenn man dann das Bachelorzeugnis haben will, erkennen die einem die Klausur nicht an ...
 
Spitze, du bist ein Schatz, danke für's finden!

Aber ich weiß immer noch nicht wo 😛

Meinst du das Heft Studien- und Prüfungsinformation? Das hat bei mir 138 Seiten. Auf Seite 76 stehen bei mir nur Prüfungstermine für September.

Sonst hab ich kein Heft in Erinnerung, welches auch so viele Seiten hat. Angeschaut hab ich mir noch das Heft zur Studieneingangsberatung, und Heft Nr. 1 Informationen zum Studium (hat aber nur 28 Seiten)
 
das scheint aber nur für die mit * * bezeichneten Kurse zu gelten!?
Für Rechtswissenschaft wäre mir das völlig neu...

LG
Anke
 
Mir auch völlig neu!
hab nämlich bgb1 grade mitgeschrieben obwohl ich im ss07 die eas bestanden habe.
und weil ich nicht bestanden habe, muss ich mich ja nochmal auf meine eas von 2007 berufen.
bisher hat mir auch noch niemand beim studiensekretariat etwas anderes mitgeteilt, obwohl ich danach gefragt habe.
 
Ob man die EAs sammeln kann oder nicht ist von Studiengang zu Studiengang verschieden!!!! Bis vor einigen Semestern war es im BoL nicht möglich, die EAs über mehrere Semester zu sammeln, früher musste man die Mindestzahl der bestandenen EAs in einem Semester zusammenkriegen. Das hat sich aber vor einigen Semestern geändert, jetzt kann man EAs über mehrere Semester sammeln, es müssen nur verschiedene EA-Nummern sein, also nicht 2x die EA 3 aus verschiedenen Semestern, sondern z.b. 1x EA 1 und 1x EA3. Dass man sammeln kann steht in den aktuellen Studien-und Prüfungsinformationen Heft 1 Sommersemester 2008 auf Seite 37 oben unter der Überschrift Einsendeaufgaben..... Das Heft hat jeder BoL-Student mit der ersten Lieferung dieses Semesters erhalten, es hat ein rotes Deckblatt. Im Internet ist das Heft zu finden https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/heft1sose2008rewi.pdf und zwar steht da folgendes:

I. Einsendeaufgaben / Klausurteilnahmevoraussetzung / Kurswiederholung
Wie bereits erwähnt, ist Voraussetzung zur Teilnahme an einer Klausur Kurs im Regelfall der Nachweis, dass mindestens die Hälfte der Einsendearbeiten des entsprechenden Moduls oder Kurses mit Erfolg bearbeitet worden sind. Zur Erfüllung der Klausurteilnahmevoraussetzung kann jeder Kurs beliebig oft wiederholt werden.
Sofern sich das Studienmaterial nicht grundlegend verändert hat, ist innerhalb von sieben Semestern eine kostenfreie Belegung der Einsendearbeiten als Kurswiederholer möglich. Bei Akademiestudierenden fällt jedoch die Betreuungsgebühr auch bei der Kurswiederholung an. Bei grundlegegenden inhaltlichen Änderungen des Studienmaterials ist eine erneute Belegung erforderlich. Bestandene Einsendearbeiten können auch bei geänderten Kursinhalten über mehr als ein Semester und auch über mehr als ein Studienjahr kumuliert (gesammelt) werden, sie müssen aber aus unterschiedlichen Kurseinheiten /-teilen stammen. Eine einmal erlangte Klausurteilnahmeberechtigung
bleibt auch über das Semester bzw. Studienjahr hinaus erhalten, auch wenn das Kursmaterial zwischenzeitlich neu strukturiert oder überarbeitet worden ist.
Ende Zitat

Viele Grüße

Marianne alias Rennschnecke
 
Dr Franke Ghostwriter
Marianne,
Hallo HG Frankfurt,

das ist ja GENIAL !!!
Das muss ich wohl überlesen haben!
Vielen Dank für den HINWEIS !!!

LG
Anke
 
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