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Da steht nichts von Beschriftung oder Paragraphen.
Du dürfst dir z.B. ein rotes Post-It bei einen bestimmten § machen, um schneller die Seite in dem entsprechenden Buch zu finden.
Aber nix draufschreiben.
Bei mir ist einer bei § 5 EStG, weil ab da erst die relevanten Passagen beginnen. So muss ich nicht blättern im Buch, um die höchsten 20 Seiten, die ich aus dem dicken Wälzer für die Klausur brauche zu suchen.
Das sind doch jetzt Peanuts in dem Fach. Gibt doch viel wichtigere Fragen. Also das was sich darüber Gedanken macht.
"Texterschließend" bedeutet Text schneller finden, ohne viel suchen.
""Texterschließende Klebezettel" sollte einfach nur ein anderer Begriff für "Haftnotizzettel" sein. Aufgrund vieler Nachfragen haben wir den Begriff "Haftnotizzettel" geändert.
Die zugelassenen Gesetzestexte und weiteren Materialien dürfen zwar Unterstreichungen und Textmarker, aber keine zusätzlichen Eintragungen (auch keine Gesetzesverweisungen) enthalten. Sie dürfen verschiedenfarbige Haftnotizzettel verwenden, diese dürfen aber keine Aufschriften enthalten – also auch keine konkreten Gesetzesparagraphen.
Bitte beachten Sie unsere Angaben in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 bzw. die Hinweise, welche Sie bei Ihrer Online-Anmeldung zur Klausur erhalten."
Ok, ich hoff jetzt einfach das war Ironie. Und wenn nicht dann kann ich leider auch nichts ändern. Ich für meinen Teil brauche die 7 oder 8 Wochen bis zur Prüfung auf alle Fälle noch!
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."