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Multiple-Choice-Prüfungen sind oft rechtswidrig

Durchgefallene Prüfungskandidaten können in vielen Fällen auf eine neue Chance hoffen. Das seit Jahren übliche Multiple-Choice-Verfahren ist einem Grundsatzurteil zufolge in vielen Fällen rechtswidrig.


Ein bislang erfolgloser Betriebswirtschaftsstudent der Universität Köln darf nach einem nicht anfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster seine Prüfungen wiederholen, weil das dabei verwendete Multiple-Choice-Verfahren fehlerhaft gewesen sei. "Diesem Urteil zufolge ist ein Großteil der zum Beispiel in Hochschulen, Fahrschulen, Sport- und Hobbyvereinen angewendeten Multiple-Choice-Prüfungen rechtswidrig", sagte der Anwalt des Studenten, Christian Birnbaum, am Freitag. (AZ: 14B 1035/06)
Die Verwaltungsrichter begründeten ihr Urteil mit zahlreichen Mängeln des Multiple-Choice-Verfahrens. "Der Prüfling hat keine Möglichkeit, die von ihm gewählte Antwort zu begründen und so zusätzliche Grundlagen für die Bewertung seiner Prüfungsleistung durch die Prüfer zu schaffen", heißt es in dem Beschluss. Die Prüfungsmethode berge auch ein hohes, bei 50 Prozent liegendes Rate-Risiko. Außerdem äußerte das Gericht Zweifel daran, ob die Auswertungsmethode bei solchen Tests geeignet ist, zuverlässig die Qualifikation der Geprüften festzustellen.
 
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