• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Was nach dem Studium?

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BoLer,

mich würde mal interessieren, ob und welche konkreten Vorstellungen ihr nach bestandenem Abschluss habt?
Studiert ihr ohne "Berufsvorstellung", also nur aus Lust und Laune, oder habt ihr schon einen bestimmten Berufswunsch?

Ich selber hoffe, dass es auch noch möglich sein wird, dem Master anschließen zu können, wenn dieser angeboten wird. Nur dieser Abschluss ermöglicht es, in den höheren Dienst zu kommen. Dies ist meine Vorstellung, da ich zur Zeit im gehobenen Dienst bin und nur der BoL-Abschluss keine Veränderung meiner Laufbahn ermöglicht.
Allerdings weis ich nicht, ob mich der Master-Abschluss weiterbringen würde, da es auch viele, viele "richtige" Juristen gibt, die ja wahrscheinlich bevorzugt werden. Und außerdem ist der Markt mit Juristen übersät.

Grüße s0501
 
mir geht es so wie dir. Ich bin im gehobenen Dienst und will versuchen mit dem Master (auch wenn der noch in weiter Ferne liegt) den Sprung in den höheren Dienst zu schaffen. Allerdings habe ich mich noch nicht wirklich damit beschäftigt, was die Laufbahnvorschriften dazu sagen. Ich werde das demnächst mal recherchieren.
 
Hallöchen,

da sind wir ja schon zu dritt !! 😀

Ich bin auch im gehobenen Dienst und strebe den höheren an.

Ich hatte anfangs überlegt, dass man mit dem BoL vielleicht auch in der freien Wirtschaft etwas erreichen könnte, aber selbst wenn ich damit einen Job in der freien Wirtschaft bekommen könnte, hätte ich wahrscheinlich grundsätzliche Bedenken den öffentlichen Dienst zu verlassen, denn sicherer kann man's nicht haben. Ich habe keine Lust irgendwann mal arbeitslos zu werden und das kann mir im öD nicht passieren.

Ich habe meine Ausbildung im gD bei einer Stadtverwaltung gemacht und bin 2003 fertig geworden. Dort saß ich dann zunächst im Sozialamt. Seit es jedoch die Sozialhilfe nicht mehr gibt, hat mich die Stadt in eine ARGE ausgeliehen und dort gewähre ich nun AlG II.
Und das muss ich nicht unbedingt bis zur Rente tun. 🙂

In 2004 habe ich mich zunächst an einer Präsenzuni eingeschrieben, aber das hat neben dem Beruf natürlich überhaupt nicht hingehauen, da man dann super schlecht an Materialen ran kommt. Ich hatte zunächst den Volljuristen angestrebt. Das habe ich dann zum SoSe 2005 aufgegeben und bin seitdem hier im BoL.

Hauptsächlich habe ich den ganzen Kram angefangen, weil mich die Juristerei interresiert und ich mir nicht vorstellen kann, jetzt auf der Stelle stehen zu bleiben und mich nicht weiter zu entwickeln bis zur Pension. 🙄

Aber jetzt wo ich angefangen habe Zeit und Geld zu investieren, möchte ich natürlich auch, dass das irgendwann Früchte trägt.

Nur das Ziel scheint noch sehr weit weg zu sein. Was ist wenn wir irgendwann den Master haben, aber dann sind wir schon so alt, dass uns keiner mehr in den hD nehmen will ??
 
Es gibt einen (teuren, aber mit Hinblick auf A 13 lohnenden) Studiengang, der auf den Diplom-Verwaltungswirt aufbaut und in 4 berufsbegleitenden Semestern einen Master of European Administration Management verleiht. Damit ist auch der Zugang zum h.D. möglich. Die FH des Bundes in Brühl wirbt sogar dafür bei ihren FH-Absolventen.

:guckstduh https://www.fhvr-berlin.de/fhvr/index.php?id=21

Dies schreibt euch eine ebenfalls Kollegin des g.D.. 😀
Ich habe für diesen Studiengang gerade gestern die Zulassung im Briefkasten gehabt, weiß aber nicht mehr, ob ich es noch machen will. Schließlich muß man sich entlassen lassen für den Vorbereitungsdienst zum h.D. und dann bekommt man vielleicht keine Stelle... dieses Problem sehe ich nicht nur nach dem MEAM, sondern bei allen anderen Studiengängen auch.

Interessant könnte für euch dann aber auch die Diskussion sein, die hier woanders über einen neuen Studiengang der TU Kaiserslautern geführt wird (ich glaub in FU Hagen-Diskussionen). Der Studiengang ist zwar noch nicht akkreditiert, aber wenn er es wird, dann ist (egal, ob LL.M. oder Weiterbildungsmaster) der Zugang zum h.D. auch dort nach 4 Semestern möglich, da wir g.D.ler ja schon ein abgeschlossenes Studium haben.
 
ich fand es ja interessant zu lesen, dass anscheinend sehr viele BOL-er im öffentlichen Dienst arbeiten. Darf ich fragen, was ihr dort genau macht (Jessy, Du hattest es ja schon geschrieben ...) und was ihr glaubt, dann mit dem Abschluss im höheren Dienst anders (oder besser) machen zu können? Klar ist, dass der LL.M. für den h. D. berechtigt - rein formal -aber wo genau (welche Ämter etc.) braucht man denn überhaupt LL.M in der Verwaltung im h. D.? Gibt es da wirklich so gute Aufstiegschancen?

Ich selbst bin übrigens in der freien Wirtschaft tätig, bei einem Kreditinstitut. Ich habe beruflich viel mit rechtlichen Themen zu tun und sehe das Studium daher in erster Linie als Weiterbildung. Aber natürlich will ich nicht ausschließen, dass mich das Studium beruflich noch weiterbringt oder ich nochmal völlig die Branche wechsle, z. B. Richtung Insolvenzverwalter. Man kann sich ja heutzutage nicht mehr lebenslang auf einen Job festlegen, da kann die Weiterbildung nie schaden.
 
Berechtigung zum höheren Dienst durch LL.M.

Hallo,

bin auch im öffentlichen Dienst. War im gehobener nichttechnischen Verwaltungsdienst und dank § 5a Bundeslaufbahnverordnung und meinem abgeschlossenen Diplom-Kaufmann II an der FernUni, habe ich nun nach 2 1/2 Jahren die Laufbahnbefähigung für den höheren Wirtschaftsverwaltungsdienst erhalten. Nach einer weiteren Bewährungszeit von 6 Monaten kann ich dann zum Regierungsrat ernannt werden.

Das BoL-Studium mache ich "nur", weil ich schon damals als ich das BWL-Studium anfing, gerne ein grundständiges Jurastudium an der FernUni gemacht hätte. Das gab es leider damals nicht. Nun studiere ich also aus Spaß.

Die Erfolgsaussichten im öffentlichen Dienst durch den avisierten LL.M.-Abschluss in den höheren Dienst aufsteigen zu können, schätze ich eher als bescheiden ein. Das wird im Einzelfall sehr auf die jeweilige Behörde bzw. die dort handelnden Entscheidungsträger ankommen. Erst muss allerdings der LL.M.-Studiengang der FernUni akkreditiert werden. Genau genommen bedarf es sogar zweier Akkreditierungen: 1. Die Zulassung als LL.M.-Studiengang 2. Die Anerkennung für den höheren Dienst. Im Gegensatz zu dem Fernstudium Wirtschaftsrecht der TU Kaiserslautern (hierzu siehe diesen Thread: #?t=6280&highlight=TU+Kaiserslautern) ist die Akkreditierung bei der FernUni schon beantragt und dürfte auch die Anerkennung für den höheren Dienst mehr Aussicht auf Erfolg haben, aber das ist meine rein persönliche Einschätzung.

Selbstverständlich wünsche ich allen Studierenden, die mit dem LL.M. den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst anstreben, dass das ihnen mit einem erfolgreich abgeschlossenen LL.M. auch gelingen wird.

In diesem Sinne wünsche ich euch viel Glück und Erfolg beim Studium
Dieter
Nachtrag: Kollegen in meiner Behörde, die den MEAM-Abschluss erfolgreich absolviert haben, wurde bislang keine Chance gegeben sich bei Einstellungsrunden zu beweisen. Insoweit hoffe ich noch auf eine Änderung der Einstellungspolitik unserer Behördenleitung.
 
Seid Ihr den fast alle im öffent. Dienst beschäftigt? Ich für meinen Teil war/bin nur bei kapitalistischen Ausbeutern in der freien Wirtschaft tätig. Zur Zeit als Vertriebsleiter Europa bei mittelst. Industriebetrieb. Ich war leider so dumm u. habe vor 5 Jahren ein Angebot auf eine leitende Position mit Verbeamtung beim Regierungspräsidenten Düsseldorf nicht angenommen. Da waren die wirtschaftl. Umstände in diesem unserem Lande, speziell in NRW aber noch nicht so schlecht u. die freie Wirtschaft bot erheblich mehr als der öffentl. Dienst. Jetzt sitze ich aber auf einem Stuhl, der wackelt u. an jedem Stuhlbein sägt jemand. Mit dem Studium erhoffe ich einen Zugang in größeren Konzern zu schaffen.

hotknife
 
endlich ein Kapitalist

Hallo zusammen!
Es freut mich, zu lesen, daß ich nicht der einzige Kapitalist in der BoL-Runde bin. Ich bin zwar selbstständig und daher grundsätzlich nicht "kündigungsgefährdet", dennoch verstehe ich Deine Zukunftssorgen.
Ich sehe täglich bei Angestellten meiner Kunden, wie gute Leute in guter Position um Ihren Arbeitsplatz bangen und kämpfen. Entgegen der allgemeinen Vorstellung ist dieser Kampf auch auf Managerebene gnadenlos.
Ich denke, Du machst genau das richtige. Weiterbilden und wachsam sein! Dann sind Deine Chancen am größten. Ich wünsche Dir, das alles klappt und Du Dich weiter entwickeln kannst (ehrlich)🙂 .

Zu der Ausgangsfrage:
Dafür habe ich halt andere Sorgen. Jeden Tag besteht die Gefahr, daß ich aus Unwissenheit in einer der zahlreichen Fallen trete, die das Leben in der Wirtschaft so auf Lager hat. (Ein Fehler kann da schon reichen).
Das hätte nicht nur für mich neg. Folgen, sondern auch für meine Mitarbeiter. Beides muss ich unbedingt vermeiden!
Ich hoffe also mit dem Studium meine Kompetenzen zu erhöhen. Sollte mir das Studium später mal ermöglichen ein paar Euro für juristische Beratung einzusparen, würde mich das auch freuen.

Übrigens: Ich hoffe daß mir den Beamten/Kapitalistenscherz 😉 keiner übel nimmt. Ich glaube, daß uns alle etwas ähnliches antreibt: Der Wunsch unsere Zukunft (und somit auch die unserer Familien )zu sichern.
(Außerdem soll lernen ja auch Spaß machen)
Liebe Grüsse ...Freitag
 
Seid Ihr den fast alle im öffent. Dienst beschäftigt?

Hallo Hotknife,

ja so ist das. Erst wird in wirtschaftlich guten Zeiten wegen der besseren Bezahlung in der Privatwirtschaft über die Dummen im öffentlichen Dienst gelächelt und in schlechten Zeiten mit hoher Arbeitslosigkeit kommt dann der Neid auf den sicheren Arbeitsplatz.

Mit einem FH-, Bachelor- oder nicht für den höheren Dienst (hD) akkreditierten Masterabschluss muss man erst ins Angestelltenverhältnis mit BAT Vc (im Bund und in den Kommunen ab 1.10.05 heißt es dann wegen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) Arbeitnehmerverhältnis) und wird dann später mit A9g (= Einstiegsamt im gehobenen Dienst (gD)) verbeamtet. Das ist im Vergleich zum Einstiegsamt für den hD (A13h) bzw. dem Angestelltenverhältnis mit BAT IIa ganz erheblich weniger. Und auch im gD haben sich in den meisten Behörden inzwischen die Beförderungsmöglichkeiten deutlich verschlechtert, so dass es kein Wunder ist, dass viele Beamte im gD durch ein Universitätsdiplom, Jurastudium oder für den höheren Dienst akkreditierten Master versuchen den Laufbahnsprung zu realisieren. Hinzu kommt, dass viele Fachhochschulen für öffentliche Verwaltungen (FHöV) stark juristisch ausgerichtet sind, so dass diese Absolventen/Beamte schon einen guten Grundstock für ein juristisches Studium haben.

Deine Motivation für das BoL-Studium ist für mich auch gut nachvollziehbar. Willst du denn auch den LL.M. noch dranhängen?

Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück und Erfolg für das Studium
Dieter
 
Dieter,

ich bin doch der mit der TU Kaiserslautern u. dem "neuen" LL.M., der noch nicht "durch" ist.

Ja schade, das war eine A13-Position vor 5 Jahre, mit Spielraum für mehr.

Für den MBA an einer renomierte Schule bin ich zu gierig. Eine Promotion ist mir zu zeitaufwändig, reicht mein Hirn aber bestimmt auch nicht für, darum die Geschichte mit der TU Kaiserslautern. Aber vielleicht brauche ich nur etwas neues für mein Ego.

Fast jeder sagt, ich solle mit dem zufrieden sein, was ich erreicht habe. Du mußt wissen, ich habe mal mit dem Hauptschulabschluss gestartet. Dann Realschule, 2 Berufsausbildungen, Abi, Meisterschule, Studium. Berufsmäßig ging es vom einfachen Lagerarbeiter über den Sachbearbeiter, dann Versandleiter, Logistikleiter, Vertriebsleiter Innendienst, Vertriebsleiter Deutschland, Vertriebsleiter Europa "nach oben". Aber ich glaube, da ist noch Luft für den Geschäftsführer, Mitglied des Vorstandes, denn ich Frage mich: Wo kommen wir her u. wo geht die Reise hin u. wieso fahre ich immer noch keine S-Klasse als Firmenwagen.

hotknife😛
 
A13-Stelle

Hallo Hotknife,

wird doch Zeit, dass ich langsam ins Bett gehe. Bin wohl nicht mehr richtig konzentriert. Sorry.

Wenn man dir eine A13-Stelle angeboten hat, dann müsstest du aber ein Universitätsstudium abgeschlossen haben, oder? Was und wo hast du denn studiert?

Also deine Berufskarriere klingt traumhaft und da kann ich es gut verstehen, dass du dann den letzten Schritt bis ganz nach oben auch noch versuchen willst. Mit Statussymbolen wie mit der S-Klasse habe ich es aber nicht so. Ich fahre lieber Zug. Sei es um Augenpflege zu betreiben, noch zu lesen, zu arbeiten oder zu kommunizieren. Wie dem auch sei, ich drücke dir die Daumen für dein Fernstudium Wirtschaftsrecht an der TU Kaiserslautern und würde mich freuen, wenn du gelegentlich hier kurz über deine Erfahrungen berichten könntest.

Viele Grüße
Dieter
 
Dieter,

nö, habe "nur" den FH-Abschluss. War die Position des kaufm. Leiters für Postvertrieb u. Druck in Düsseldorf mit Gesamtverantwortung für den Regierungsbezirk. War mit Anfang A13 u. dann hinterher mittelfristig noch Spielraum für mehr. War aber kein Problem mit dem FH-Abschluss. Mit den Formalien im öffentl. Dienst kenne ich mich nicht aus.

hotknife
 
Formalien im öffentlichen Dienst

Hallo hotknife,

das kommt mir seltsam vor, weil für solche Ausnahmen bedürfte es in der Bundesverwaltung der Zustimmung des Bundespersonalausschusses. Beim Land ist meines Wissens dafür der Landespersonalausschuss zuständig.

Wie dem auch sei, Formalien haben im öffentlichen Dienst eine viel größere Bedeutung als in der Privatwirtschaft (z.B. Laufbahnen, lange Probezeiten, gesetzliche Wartezeiten für Beförderungen).

Viele Grüße
Dieter
 
da wir ja hier im gehobenen Dienst fast unter uns sind, kann mir doch bestimmt von euch jemand eine Frage beantworten.

Ist bei einem Masterabschluss ebenfalls bei Einstellung ein Referendariat notwendig, oder geht das ohne?

antkat2
 
Referendariat erforderlich?

Hallo Antkat2,

diesbezüglich kann ich nur eine Vermutung äußern:
Da der LL.M. bereits den BoL voraussetzt (ähnlich dem 2. das 1. Staatsexamen) dürfte ein Referendariat nicht mehr erforderlich sein. Allerdings hat man mit dem LL.M. auch nicht die Richterbefähigung, die mit dem 2. Staatsexamen ausgesprochen wird.

Da befindet sich aufgrund des sog. Bolonia-Prozesses zur Einführung der Bachelor- und Masterabschlüsse noch Einiges im Fluss. Inwieweit hiervon das klassische juristische Studium mit 1. und 2. Staatsprüfung betroffen sein wird, ist meines Wissens noch nicht entschieden und derzeit schwer abschätzbar.

Es wäre bestimmt nicht verkehrt, wenn du deine Frage einmal an das Bundesinnenministerium richten würdest, das für das Beamtenrechtsrahmengesetz, das Bundesbeamtengesetz sowie die Bundeslaufbahnverordnung federführend zuständig ist. Vielleicht kann man dir dort schon eine genauere Auskunft geben.

Viele Grüße
Dieter
 
Danke für die schnelle Antwort.
Ich gehöre ebenfalls zu den Wagemutigen, die trotz Unsicherheiten in der Akkred. sich an der TU in Kaiserslautern für Wirtschaftsrecht eingeschrieben haben.

Ich hoffe natürlich, dass die Akk. durchgeht und ich irgendwann die Befähigung für den hD habe. Auf den Aufstieg zu warten, dauert mir einfach zu lang.

Fraglich ist nur, inwieweit der öff. Dienst flexibel wird und auch andere Abschlüsse für hD zulässt. Bei uns ist es immer noch gang und gebe das man mit der klassischen Juristenausbildung in hD kommt.

Dir kann man ja nur gratulieren, dass du es geschafft hast.
 
antkat2 schrieb:
Danke für die schnelle Antwort.
Ich gehöre ebenfalls zu den Wagemutigen, die trotz Unsicherheiten in der Akkred. sich an der TU in Kaiserslautern für Wirtschaftsrecht eingeschrieben haben.

Ich hoffe natürlich, dass die Akk. durchgeht und ich irgendwann die Befähigung für den hD habe. Auf den Aufstieg zu warten, dauert mir einfach zu lang.

Fraglich ist nur, inwieweit der öff. Dienst flexibel wird und auch andere Abschlüsse für hD zulässt. Bei uns ist es immer noch gang und gebe das man mit der klassischen Juristenausbildung in hD kommt.

Dir kann man ja nur gratulieren, dass du es geschafft hast.

lg
Der öffentliche Dienst wird sich den neuen Abschlüssen anpassen, bzw. hat sich zum Teil sogar schon angepasst.
Der Master Abschluss soll bzw. ist dem universitären Abschluss gleichgestellt und ermöglich somit den Zugang zum höheren Dienst.
Der Bachelor wird bzw. ist dem FH-Abschlus glecihgestellt.

Martin
 
Hmm, dass ändert bloss nichts daran, dass der ÖD etwas langsam im Umsetzen von Innovationen ist.
Fakt ist einfach, dass in der Regel im hD immer noch hauptsächlich Juristen eingestellt werden.

Ich drück mir einfach die Daumen, dass ich nach meinem Abschluss eine Innovative Behörde finde, die bereit ist auch einen Master einzustellen.
 
antkat2 schrieb:
Hmm, dass ändert bloss nichts daran, dass der ÖD etwas langsam im Umsetzen von Innovationen ist.
Fakt ist einfach, dass in der Regel im hD immer noch hauptsächlich Juristen eingestellt werden.

Ich drück mir einfach die Daumen, dass ich nach meinem Abschluss eine Innovative Behörde finde, die bereit ist auch einen Master einzustellen.
Das kommt immer darauf an auf welche Stelle du dich bewirbst. Ich kenne genug Beamte des höhren Dienst die keine Juristen sind. Da sind Bau-Ing, Dipl-Kaufleute, Architekten usw.
Das Probleme sehe ich eher in den weitern Aufstiegschancen. Auf der Ebene Ministerium kannst Du ohne Probleme Refernt werden. Referatsleiter wird dann schon aus Mangel an Stellen schwieriger. Ab der Ebene UAL hat man derzeit als nicht Jurist wenig Chancen (zumindest im BMVg).
Neben diesen rein akademischen Punkten kommt natürlich drezeit noch die die Gleichstellungsproblematik.
Alle höheren Stellen im Bereich der Wehrverwaltung sind in letzter Zeit durch Frauen besetzt worden. Wie lange das noch anhällt kann derzeit keiner sagen.

Martin
 
Dr Franke Ghostwriter
da scheine ich ja als BoL Student der in der freien Wirtschaft arbeitet fast in der Minderheit zu sein.

Nichts desto trotz, ich bin Ingenieur und arbeite als Projektleiter in der Automobilzulieferindustrie. Glaubt mir da sind juristische Kenntnisse wirklich
hilfreich.

Gruss

Michael
 
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