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acs384
Folgende Begriffe hier habe ich immer noch nicht alle drauf.
Klausuranmeldung und Rückmeldefrist sind 2 paar Schuhe oder?
1. Im Studienzentrum haben die folgendes empfohlen: Rückmeldung zum Wiederholen immer nutzen, somit bekommt man keine Skripte aber Zugang zu Ergänzungen und EAs. Auch wenn man weiß dass man bestanden hat. Hat keine Nachteile. Was ist diese Rückmelden genau? Was muss ich da immer beachten?
2. Klausuranmeldungen und Abmeldungen. Sind dann was anderes als Rückmeldungen? Also da ich mich zum wiederholen anmelden muss gibt es andere Termine zum Abmelden der Klausuren? Wann sind ungefähr die Anfangs und Endtermine für Klausuranmeldungen und Klausurabmeldungen für ein Sommersemester und ein Wintersemester? Damit ich mir das notieren kann.
Also einmal muss ich meine nächsten Module belegen. Das sind dann die u.g. Termine für Rückmeldungen. Ich habe also einen Haupttermin und 2 weitere verspätete Termine? Was soll denn das mit dem Antrag sein? Ich dachte man macht alles online.
Dann muss ich mich zur Prüfung anmelden und mich ggf. von der Prüfung abmelden.
Dann sind die EAs Termine zu beachten.
Habe ich da was vergessen?
______________________________________
Rückmeldefrist Wintersemester:
01.06.2010 bis 31.07.2010
- Rückmeldung einschl. Belegen
- Antrag auf Wiederzulassung einschl. Belegen für Akademiestudierende
- Antrag auf Studiengangswechsel oder Wechsel in einen Studiengang
- Beurlaubung von ordentlich Studierenden
bis 15.08.2010
- Verspätete Rückmeldung mit Zusatzanträgen
- verspätete Beurlaubung (Verspätungsgebühr 15,- €)
bis 30.09.2010
- Verlängerte Online-Rückmeldung ohne Zusatzanträge (Verspätungsgebühr online 5,- €)
Rückmeldefrist Sommersemester:
01.12.2010 bis 31.01.201
- Rückmeldung einschl. Belegen
- Antrag auf Wiederzulassung einschl. Belegen für Akademiestudierende
- Antrag auf Studiengangswechsel oder Wechsel in einen Studiengang
- Beurlaubung von ordentlich Studierenden
bis 15.02.2011
- Verspätete Rückmeldung mit Zusatzanträgen
- verspätete Beurlaubung (Verspätungsgebühr 15,- €)
bis 31.03.2011
- Verlängerte Online-Rückmeldung ohne Zusatzanträge (Verspätungsgebühr online 5,- €)
Klausuranmeldung und Rückmeldefrist sind 2 paar Schuhe oder?
1. Im Studienzentrum haben die folgendes empfohlen: Rückmeldung zum Wiederholen immer nutzen, somit bekommt man keine Skripte aber Zugang zu Ergänzungen und EAs. Auch wenn man weiß dass man bestanden hat. Hat keine Nachteile. Was ist diese Rückmelden genau? Was muss ich da immer beachten?
2. Klausuranmeldungen und Abmeldungen. Sind dann was anderes als Rückmeldungen? Also da ich mich zum wiederholen anmelden muss gibt es andere Termine zum Abmelden der Klausuren? Wann sind ungefähr die Anfangs und Endtermine für Klausuranmeldungen und Klausurabmeldungen für ein Sommersemester und ein Wintersemester? Damit ich mir das notieren kann.
Also einmal muss ich meine nächsten Module belegen. Das sind dann die u.g. Termine für Rückmeldungen. Ich habe also einen Haupttermin und 2 weitere verspätete Termine? Was soll denn das mit dem Antrag sein? Ich dachte man macht alles online.
Dann muss ich mich zur Prüfung anmelden und mich ggf. von der Prüfung abmelden.
Dann sind die EAs Termine zu beachten.
Habe ich da was vergessen?
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Rückmeldefrist Wintersemester:
01.06.2010 bis 31.07.2010
- Rückmeldung einschl. Belegen
- Antrag auf Wiederzulassung einschl. Belegen für Akademiestudierende
- Antrag auf Studiengangswechsel oder Wechsel in einen Studiengang
- Beurlaubung von ordentlich Studierenden
bis 15.08.2010
- Verspätete Rückmeldung mit Zusatzanträgen
- verspätete Beurlaubung (Verspätungsgebühr 15,- €)
bis 30.09.2010
- Verlängerte Online-Rückmeldung ohne Zusatzanträge (Verspätungsgebühr online 5,- €)
Rückmeldefrist Sommersemester:
01.12.2010 bis 31.01.201
- Rückmeldung einschl. Belegen
- Antrag auf Wiederzulassung einschl. Belegen für Akademiestudierende
- Antrag auf Studiengangswechsel oder Wechsel in einen Studiengang
- Beurlaubung von ordentlich Studierenden
bis 15.02.2011
- Verspätete Rückmeldung mit Zusatzanträgen
- verspätete Beurlaubung (Verspätungsgebühr 15,- €)
bis 31.03.2011
- Verlängerte Online-Rückmeldung ohne Zusatzanträge (Verspätungsgebühr online 5,- €)