Was ist mit veralteten Vorschriften - Beispiel BErzGG???
Die Skripte zum ArbVR sind ja schon recht lange nicht mehr überarbeitet worden, was dazu führt, dass einige Abschnitte nicht mehr zutreffend sind.
Ein Beispiel hierfür ist das Bundeserziehungsgeldgesetz, das vom Bundeselterngeldgesetz (BEEG) abgelöst worden ist.
Kann man solche Vorschriften komplett überspringen? Ich denke, Hagen wird sich hüten, eine EA oder Klausur zu einem Thema zu stellen, das in der Studienbriefen dermaßen unzutreffend, weil überholt, wiedergegeben wird. Oder?
Weiß jemand etwas diesbezügliches???
Die Skripte zum ArbVR sind ja schon recht lange nicht mehr überarbeitet worden, was dazu führt, dass einige Abschnitte nicht mehr zutreffend sind.
Ein Beispiel hierfür ist das Bundeserziehungsgeldgesetz, das vom Bundeselterngeldgesetz (BEEG) abgelöst worden ist.
Kann man solche Vorschriften komplett überspringen? Ich denke, Hagen wird sich hüten, eine EA oder Klausur zu einem Thema zu stellen, das in der Studienbriefen dermaßen unzutreffend, weil überholt, wiedergegeben wird. Oder?
Weiß jemand etwas diesbezügliches???