• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Was ist mit veralteten Vorschriften - Beispiel BErzGG?

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Was ist mit veralteten Vorschriften - Beispiel BErzGG???

Die Skripte zum ArbVR sind ja schon recht lange nicht mehr überarbeitet worden, was dazu führt, dass einige Abschnitte nicht mehr zutreffend sind.
Ein Beispiel hierfür ist das Bundeserziehungsgeldgesetz, das vom Bundeselterngeldgesetz (BEEG) abgelöst worden ist.
Kann man solche Vorschriften komplett überspringen? Ich denke, Hagen wird sich hüten, eine EA oder Klausur zu einem Thema zu stellen, das in der Studienbriefen dermaßen unzutreffend, weil überholt, wiedergegeben wird. Oder?
Weiß jemand etwas diesbezügliches???
 
Vielleicht sollte man diese Frage einmal dem Lehrstuhl stellen?
Sinnvoll ist es sicher, die neuen Vorschriften durchzuarbeiten. Aber ich stelle es mir schwierig vor für diejenigen, die nicht gerade beruflich ohnehin mit den Themen zu tun haben, alles "ad hoc" zu identifizieren, was nicht mehr aktuell ist...

Wenn schon das Skript bei wesentlichen Veränderungen keine Überarbeitung erfährt, sollte es zumindest irgendeine ergänzende Information zu den Kursunterlagen geben, mit Hinweisen darauf, welche Themen zwischenzeitlich an Aktualität verloren haben.

Ich habe jetzt noch nicht überall geschaut (Moodle usw.), ob es solche Infos gibt, fände es aber auf jeden Fall sehr sinnvoll.
 
Also ich musste mich schonmal im Moodle schlau machen, weil an einer Stelle auf ein Gesetz verwiesen wird, dass es auch schon länger nicht mehr gibt. § 612 (3) BGB wurde bereits 2006 durch das AAG abgelöst (Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen) ist jetzt in § 1 i.V.m. § 2 I Nr. 2 AGG geregelt.
Das ein Gesetz oder ein Absatz mal nicht mehr aktuell ist, kann ja passieren, da kann ich auch verstehen, dass die nicht hinterher kommen, aber das BEEG hat das BErzGG schon am 5.12.2006 abgelöst und wir haben 2010!!!
(Bin auch nur sofort drüber gestolpert, weil ich ein Kind hab, sonst wäre es mir vielleicht nicht aufgefallen.)
Werde die aktuelle Lage zum Elterngeld auf jeden Fall in Sekundärliteratur nachlesen, aber für die Klausur wahrscheinlich sehr vernachlässigen.
Wenn du was nicht findest, kannst du im Studierendenforum des Moodle schauen oder dort direkt fragen. Habe da gestern ganz schnell eine Antwort bekommen. Die Betreuung von ArbR scheint recht gut zu sein!
 
Dr Franke Ghostwriter
es ist zwar ein beitrag aus dem letzten semester, aber ich bin da jetzt auch grade drüber gestolpert mit dem berzgg- hab direkt mal in moodle eine frage dazu ins forum eingestellt, aber das forum zu dem teil scheint nicht sehr lebendig zu sein, deshalb frage ich jetzt hier auch nochmal nach, anouk was hatte man dir denn geantwortet? die regelungen von berzgg und beeg unterscheiden sich ja doch recht stark, kann mir klausurrelevanz auch eher nicht vorstellen...
im Skript überspringe ich das jetzt mal und werde mir das im hemmer- Skript anschaun, aber so richtig zufrieden bin ich damit auch nicht. auch, wenn ich sonst wenig zu meckern hab über die fernuni, das sollte dann langsam doch mal aktualisiert werden...

auch der teil über die verfassungswidrigkeit vom mutterschaftsgeld- zuschuss bezogen auf art.12 GG ist veraltet- da sollte der gesetzgeber bis ende 2005 (!) eine änderung herbeiführen. weiß da jemand den aktuellen rechtsstand? ich meine, es ist jetzt überall so, wie beim lastenausgleich auch im Skript beschrieben wird, oder? umlage von allen a-gebern finanziert und dann erstattung krankenkasse an a-geber, die von zuschuss- zahlung betroffen sind, richtig?

liebe grüße, leicht verwirrt,
juli
 
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