• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Was ist leichter Recht 1 oder 2?

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Hilfe,wie ist die Regelung

Hallo Leute,

sagt mal,ich bin mir da noch immer nicht ganz im klaren.

Wie ist jetzt die Regelung?
Ich muss beide Kurse klarerweise belegen,bei der Klausur muss ich aber im Prinzip nurmehr Recht 2 machen.D.h. Recht 1 kann ich mi ersparen,sehe ich das richtig?

Ab SS07 werden beide,Recht 1 + 2,zu einem Fach zusammengefasst.

Bitte um kurze Aufklärung.

Besten Dank im voraus,

Liebe Grüsse aus Wien

Grubi
 
Aja,es wird mir schon klarer.

D.h. ich hab nämlcih jetzt beide,Recht 1 u. Recht2,belegt.
Die Prüfung mach ich nur in einem,schaffe die und bin durch.
Zur anderen muss ich erst gar nicht antreten,stimmt das?

Was ist denn leichter? Recht 1 oder Recht2?

besten Dank

lg
Grubi
 
Na gut,dann is aber Recht 1 doch gescheiter.

Wenn ich Recht 2 wähle brauche ich ja den Grundstoff von Recht 1.
Beide will ich ja nicht.

Da nehm ich Recht 1 und mache auch die Prüfung nur in Recht1.
Das geht doch oder?
 
Antje schrieb:
Eliza hat Recht (ob sie Recht I oder Recht II hat, bleibt Ansichtssache 😀 )
Hab den Beitrag nun abgeändert, bevor jemand auf dumme Gedanken kommt 😉
Es ging auch die Vermutung um, Du hättest bei RechtII das "Achtung-Ironie-Schild" vergessen 😀

Hihi hätte erst nachgucken sollen, wie Du geändert hast, bevor ich schreibe.
 
Eliza schrieb:
geht leider nicht, muß meinen Arbeitskampf bearbeiten

Och....wir würden schon ein paar Leute zusammenkriegen und den Arbeitskampf so live nachspielen, dass Du die Lösung praktisch ableiten kannst! Am besten drehst Du dann ein Video und schickst das dann als EA ein! *schon mal Transparente mal*
 
Meine persönliche erfahrung:
habe voriges Semester die erste MC- Recht 1 Klausur mit 2,3 abgeschlossen und daraufhin Recht 2 belegt und brav die EA´s bearbeitet, bis die Mitteilung kam, Recht 2 - Belegung nicht mehr notwendig, und rate mal welche Noten ich auf die bearbeiteten EA´s von Recht 2 bekommen habe: 2-3! 😀
fazit: bei mir notenmässig kein Unterschied zwischen mc-klausur und recht 2 EA´s
 
Wie werden die Klausuren in Recht I und Recht II eigentlich gestellt : MC oder Gutachten ?
Was passiert eigentlich wenn jemand Recht I oder II nicht besteht - die Wiederholung müsste er dann in Recht (neue Fassung) machen ? Das hiesse wohl Recht neu belegen, denn der Stoff in der neuen Fassung wird sich wohl ändern...Hätte man dann aber nur noch zwei Wiederholungsmöglichkeiten oder startet man dann wieder mit zwei Versuchen...? Fragen über Fragen....
 
Das dumme ist doch, das man erst sehr spät weiss, ob man bestanden hat oder nicht. Dann muss man eventuell den neuen Kurs nachbelegen. Bis der dann kommt, ist schon viel Zeit vergangen.😱
 
Dr Franke Ghostwriter
Jacala schrieb:
Das dumme ist doch, das man erst sehr spät weiss, ob man bestanden hat oder nicht. Dann muss man eventuell den neuen Kurs nachbelegen. Bis der dann kommt, ist schon viel Zeit vergangen.😱
Ja, das ist schon dumm uind das wird zum nächsten Semester wahrscheinlich nicht nur Recht betreffen.
Neue Kurse im Fachbereich Wiwi Aber wenn Du den alten Kurs schon mal bearbeitet hattest, besitzt Du ja schon einiges an Vorwissen.Im Übrigen kamen die Recht 1 Ergebnisse diesmal ziemlich schnell.
 

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