• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Was gehört denn nun zu den ANK und was nicht???

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in Vorbereitung auf die Klausur habe ich viele alte Klausuren gerechnet um Sicherheit beim rechnen zu bekommen. Das Problem ist leider, dass sich die Gestze ja auch regelmäßig ändern.

Bei einer Sache bin ich jetzt total verwirrt, nämlich bei den Anschaffungsnebenkosten.

Mal gehören Kosten zur Eintragung der Grundschuld dazu und mal wieder nicht, das Skript hilft mir da auch nicht so recht weiter.

Definitiv nicht dazu gehören:
- Grundsteuer
- Versicherungen

Was ist mit
Gebühren für Eintragung einer Grundschuld?
Grundbucheintragungskosten?
Kosten für ein Gutachten?
Notar Rechnung?
Maklergebühr?
Provision für Kreditvermittlung? - Finanzierungskosten gehören ja nicht dazu

Ich glaub Posten die nur einmalig entstehen gehören rein, oder ???


Kann mir da jemand weiterhelfen?

thx
 
Oh sorry, da habe ich nicht genau gelesen. Eintragung einer Grundschuld ist nicht unmittelbar mit der Anschaffung verbunden, also nicht anrechenbar (Kreditkosten). Die Grundbucheintragung schon, da ohne diese keine Anschaffung stattfindet (Eigentumsübergang sonst nicht möglich).
LG Lisa
 
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