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... auf sowas bescheuertes würde ich gar nicht kommen...

Azubi muss mit zehn Fingern tippen

[SIZE=-1]Der Berufsschüler Matthias K. will partout mit zwei statt mit zehn Fingern schreiben. Das Verwaltungsgericht nahm ihm heute erst einmal die Tipp-Freiheit an der Tastatur - doch der 19-jährige Norderstedter gibt nicht auf.

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Matthias K. muss, wie seine Mitschüler in der Berufsschule, das Schreiben mit zehn Fingern lernen. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein beschlossen und geurteilt, dass es keinen Anspruch auf eine individuelle Gestaltung des Lehrplans gebe. Der Antrag des Berufsschülers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt.

Der Azubi zum Kaufmann für Bürokommunikation
hatte stets nur mit seinen beiden Zeigefingern getippt. Mit Beginn der Lehre kam das böse Erwachen: Die Berufsschule Norderstedt forderte ihn auf, auch die anderen acht Finger zu nutzen. Dieses Zehn-Finger-Tippsystem hält der 19-Jährige für "längst überholt" und glaubt, er sei mit zwei Fingern weitaus schneller.

Grund genug zur Klage: Die 9. Kammer des Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein sollte entscheiden, ob der Azubi K. den Lehrplan umgehen darf oder nicht. Es erteilte ihm eine recht deutliche Abfuhr. Für den Eilantrag gebe es nur eine Chance, wenn ein Sieg im Hauptsache-Verfahren "überwiegend wahrscheinlich" ist - das sei aber nicht der Fall, wie die Richter ausführlich begründeten. Das "Erlernen der Zehn-Finger-Schreibweise" stelle für den anklagenden Azubi "keine unzulässige Verletzung seines Grundrechts dar".

Vor dem Lehrplan sind alle gleich

Das Tippen mit zehn Fingern steht im Lehrplan des Landes - und der ist für alle bindend. Denn das "Benutzen der Normtastatur", so das Gericht weiter, sei wie auch das "Beherrschen der Zehn-Finger-Tastschreibweise" notwendiges Mittel zum "Vergleich im Wettbewerb". Für ein Abweichen vom Gleichbehandlungsgrundsatz gebe es keinen hinreichenden Grund. Und: "Das Lernziel der Ausbildung wird nicht von dem Antragsteller festgelegt, sondern durch den Lehrplan."

Matthias K. habe keinen Anspruch auf einen "von ihm für besser gehaltenen Lehrplan". Mit einer "Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit" könne der Berufsschüler schon gar nicht argumentieren - die allgemeine Behauptung, das Zehn-Finger-System sei ergonomisch schädlich, sei "durch nichts belegt", heißt es im Beschluss (Aktenzeichen 9 B 70/05).

Das ist deutlich. Dennoch bleibt Matthias standhaft. Zunächst wollte er eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) einlegen, nach dem Motto: "Die erste Instanz entscheidet schnell, die zweite richtig." Doch das Verwaltungsgericht hat den Streitwert auf 5000 Euro festgesetzt, und vor dem OVG ist ein Anwalt vorgeschrieben - ziemlich teuer für einen Azubi.

Um seinen eigenwilligen Schreibstil zu retten, sucht der angehende Kaufmann nun nach einem Aus- oder Umweg: Azubi K. möchte einen Eilantrag vor dem Europäischen Menschenrechtshof einbringen. Doch dies dürfte schwer bis unmöglich werden.

Noch hat Azubi Matthias Hoffnung. Einstweilen kreisen seine Finger weiter im flinken Adler-Such-System - nach seinen Angaben 501 Anschläge pro Minute bei null Fehlern - über der Tastatur. Am Freitag wartet dann die erste Kontrolle auf den Tasten-Rebellen: "Da werde ich dann höchstwahrscheinlich eine Sechs erhalten."
 
Wenn dieser Topterrorist es tatsächlich schafft, 501 fehlerfreie Anschläge pro Minute zu tippen, dann kann man doch auf die restlichen 8 Finger locker verzichten. Sinn und Zweck des Schreibmaschine schreibens ist doch die rasche und schnelle Bedienung der Tastatur zum Zwecke der Generierung sinnhaltiger Worte in einer konventionellen Sprache. Auf zehn Finger kommt es doch dabei nicht darauf an. Hätte der angehende kaufmann einen Finger verloren, dann wäre der Lehrplan doch auch passe`....
 
Naja... aber das will ich sehen, daß man 500 Anschläge die Minute schafft, wenn man was abtippen muß... Wenn Du dann immer zwischen Text und Tastatur hin und her gucken mußt, dann schaffst Du das niemals!

Außerdem ist das doch reine Bequemlichkeit das nicht lernen zu wollen... Dann hätte er was anderes lernen sollen wo es nicht gefordert wird! Aber sich deswegen vor Gericht zu streiten 🙄
 
Jedenfalls erklären solche Fälle doch immer wieder sehr anschaulich, warum in anderen wichtigen Fällen die Mühlen der Justiz so langsam mahlen, sowas ist Sand im Getriebe...

Steffi
 
Also ich kann das 10 finger system nur empfehlen!!!

war auch vorher schon schnell mit der tastatur, aber das kann man einfach nicht vergleichen....

schließlich liegen die vorteile ja im blindschreiben und diesen zeitunterschied kann man bei gleicher geübtheit einfach nicht wegmachen!
 
Fakt ist,wenn ich Klavierunterricht nehmen würde, so müsste ich auch aktzeptieren, wie man mir das Klavierspielen beibringt.

Sonst brauch ich doch gar nicht hingehen.
 
Wenn du aber mit zwei Fingern so schnell und virtuos spielen könntest wie Richard Claydermann (oder so ähnlich schreibt man doch seinen Künstlernamen...), dann wäre es doch auch in Ordnung. Entscheidend ist doch das Erfüllen des Solls, egal, wie man es erreicht!
 
Es gibt eben gewisse standards an die man sich halten muss. sonst bräuchten doch keine lehrpläne mehr erstellt werden. wenn der typ mit zwei fingern so schnell ist,vielleicht ist er mit zehn fingern noch schneller,wenn er es erstmal gelernt hat.
 
Burghedin schrieb:
es gibt eben gewisse standards an die man sich halten muss. sonst bräuchten doch keine lehrpläne mehr erstellt werden. wenn der typ mit zwei fingern so schnell ist,vielleicht ist er mit zehn fingern noch schneller,wenn er es erstmal gelernt hat.

Dann müsstest Du aber Jahrhundertläufern wie Emil Zatopek oder Michael Johnson alle Goldmedaillen aberkennen, da diese ja alles falsch zu machende beim Laufen falsch gemacht haben.
Das ist deutscher Bürokratenunsinn mal wieder in Reinform.
 
Mag sein, dass Lehrpläne Bürokratenunsinn sind, aber es handelt sich hier um eine Ausbildung, in der es gewisse Anforderungen und Standards gelten. Ob der Azubi das Gelernte nach der Ausbildung anwendet oder nicht, bleibt ihm überlassen. Während der Ausbildung selbst sind die Ausbildungsinhalte für jedermann Pflicht, unabhängig davon, ob es vielleicht andere bessere Lösungswege gibt.

Die Ausbildung zum Bürokaufmann beinhaltet nun mal das Erlernen des Zehn-Finger-Systems. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob der Typ mit zwei Fingern besser tippen kann als mit zehn. Viele Menschen können auch weit besser mit einem Taschenrechner rechnen, als im Kopf. Und trotzdem hat jeder mal Kopfrechnen gelernt.
Sorry, aber in diesem Fall hier ist das meiner Meinung nach nichts anderes als Leistungsverweigerung: 6. :rolleyes
 
Der Vergleich Kopf/ Taschenrechner hinkt. Er benutzt die selben Geräte (hier Tastatur) wie alle anderen zur Eingabe (im übrigen wird dir keiner etwas als falsch werten, wenn Du statt eines erlaubten Taschenrechners alles im Kopf rechnest). Besser vergleichbar wäre das Lösen von Gleichungssystemen in Mathe. Welche Methode man verwendet ist völlig egal, solange das Ergebnis stimmt, unabhängig davon ob die gewählte Variante im Unterricht dran kam oder nicht.
Das Ziel der Ausbildung ist im Büroalltag schnell Texte zu tippen (oder so ähnlich), meines Erachtens nach ist es egal ob einer, wenn er vielleicht doppelt so schnell wie andere ist, dabei Handstand macht, mit den Zehen schreibt und Mundharmonika spielt (solange die Lautstärke nicht andere behindert). Kein Chef wird je sagen nun zeigen sie mal wie schön sie Zehn Finger Schreiben können, sondern eher los mein Freund tippen sie mal den Text und zwar hurtig.

Rein formal hast Du sicher Recht, ich bleibe trotzdem dabei, dass dies blanker Unsinn ist, da aus einem Nichtbefolgen der Regel niemanden ein Nachteil erwächst, eher noch Vorteile.
Oder wie es mal ein Professor vor einigen mündlichen Prüfungen sagte: "Ich will nicht hören was ich ihnen gelernt habe, kommen sie lieber rein und erzählen sie mir was neues und dass ich völlig falsch liege"

Doch eigentlich lohnt die Diskussion über sowas ja gar nicht. Lesen, über deutsche Bürokaten lachen und seine eigenen Probleme weiter bearbeiten.

So denn schönen Tag noch
 
In meiner Ausbildung war der Nachweis über einen Schreibmaschinenkurs auch Pflicht ( Bankkaufmann).

Es wurde von der Bank verlangt, man konnte sich selber einen Kurs suchen und die Bank hat Ihn bezahlt.

Es war eine ganz schöne Quälerei.

Ich schreibe zwar mittlerweile kein korrektes 10Finger System mehr, aber es hat mir doch sehr geholfen.

Wenn jedoch jemand mit einem zwei Finger System schnell genug ist sollte man Ihn das auch machen lassen.

Ich finde hier ist nur das Ergebnis (Quantität und Qualität) entscheidend.
 
Dem Typen, der deswegen vor Gericht gezogen ist, kann ich nur gratulieren - der wird nach seiner Ausbildung wohl nie wieder eine Anstellung finden. Wer würde so jemanden einstellen?
 
Dr Franke Ghostwriter
Wahrscheinlich geht er dann vor Gericht, weil sein AG ihm den Arbeitsbeginn vorschreibt. Solange er seine 8 Std. präsent ist, soll es egal sein, wann er anfängt und wieder geht, Hauptsache, er war da?

Es gibt überall gewisse Spielregeln, und Lehrpläne gehören auch aus meiner Sicht dazu. Wie Benedikt schon sagte: Was er nach der Ausbildung macht, ist seine Sache, bis dahin hat er sich an eben diese Regeln zu halten.
 
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