D
Daria
Was die Leute für Ideen haben...
... auf sowas bescheuertes würde ich gar nicht kommen...
Azubi muss mit zehn Fingern tippen
[SIZE=-1]Der Berufsschüler Matthias K. will partout mit zwei statt mit zehn Fingern schreiben. Das Verwaltungsgericht nahm ihm heute erst einmal die Tipp-Freiheit an der Tastatur - doch der 19-jährige Norderstedter gibt nicht auf.
Matthias K. muss, wie seine Mitschüler in der Berufsschule, das Schreiben mit zehn Fingern lernen. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein beschlossen und geurteilt, dass es keinen Anspruch auf eine individuelle Gestaltung des Lehrplans gebe. Der Antrag des Berufsschülers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt.
Der Azubi zum Kaufmann für Bürokommunikation
hatte stets nur mit seinen beiden Zeigefingern getippt. Mit Beginn der Lehre kam das böse Erwachen: Die Berufsschule Norderstedt forderte ihn auf, auch die anderen acht Finger zu nutzen. Dieses Zehn-Finger-Tippsystem hält der 19-Jährige für "längst überholt" und glaubt, er sei mit zwei Fingern weitaus schneller.
Grund genug zur Klage: Die 9. Kammer des Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein sollte entscheiden, ob der Azubi K. den Lehrplan umgehen darf oder nicht. Es erteilte ihm eine recht deutliche Abfuhr. Für den Eilantrag gebe es nur eine Chance, wenn ein Sieg im Hauptsache-Verfahren "überwiegend wahrscheinlich" ist - das sei aber nicht der Fall, wie die Richter ausführlich begründeten. Das "Erlernen der Zehn-Finger-Schreibweise" stelle für den anklagenden Azubi "keine unzulässige Verletzung seines Grundrechts dar".
Vor dem Lehrplan sind alle gleich
Das Tippen mit zehn Fingern steht im Lehrplan des Landes - und der ist für alle bindend. Denn das "Benutzen der Normtastatur", so das Gericht weiter, sei wie auch das "Beherrschen der Zehn-Finger-Tastschreibweise" notwendiges Mittel zum "Vergleich im Wettbewerb". Für ein Abweichen vom Gleichbehandlungsgrundsatz gebe es keinen hinreichenden Grund. Und: "Das Lernziel der Ausbildung wird nicht von dem Antragsteller festgelegt, sondern durch den Lehrplan."
Matthias K. habe keinen Anspruch auf einen "von ihm für besser gehaltenen Lehrplan". Mit einer "Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit" könne der Berufsschüler schon gar nicht argumentieren - die allgemeine Behauptung, das Zehn-Finger-System sei ergonomisch schädlich, sei "durch nichts belegt", heißt es im Beschluss (Aktenzeichen 9 B 70/05).
Das ist deutlich. Dennoch bleibt Matthias standhaft. Zunächst wollte er eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) einlegen, nach dem Motto: "Die erste Instanz entscheidet schnell, die zweite richtig." Doch das Verwaltungsgericht hat den Streitwert auf 5000 Euro festgesetzt, und vor dem OVG ist ein Anwalt vorgeschrieben - ziemlich teuer für einen Azubi.
Um seinen eigenwilligen Schreibstil zu retten, sucht der angehende Kaufmann nun nach einem Aus- oder Umweg: Azubi K. möchte einen Eilantrag vor dem Europäischen Menschenrechtshof einbringen. Doch dies dürfte schwer bis unmöglich werden.
Noch hat Azubi Matthias Hoffnung. Einstweilen kreisen seine Finger weiter im flinken Adler-Such-System - nach seinen Angaben 501 Anschläge pro Minute bei null Fehlern - über der Tastatur. Am Freitag wartet dann die erste Kontrolle auf den Tasten-Rebellen: "Da werde ich dann höchstwahrscheinlich eine Sechs erhalten."
... auf sowas bescheuertes würde ich gar nicht kommen...
Azubi muss mit zehn Fingern tippen
[SIZE=-1]Der Berufsschüler Matthias K. will partout mit zwei statt mit zehn Fingern schreiben. Das Verwaltungsgericht nahm ihm heute erst einmal die Tipp-Freiheit an der Tastatur - doch der 19-jährige Norderstedter gibt nicht auf.
Matthias K. muss, wie seine Mitschüler in der Berufsschule, das Schreiben mit zehn Fingern lernen. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein beschlossen und geurteilt, dass es keinen Anspruch auf eine individuelle Gestaltung des Lehrplans gebe. Der Antrag des Berufsschülers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt.
Der Azubi zum Kaufmann für Bürokommunikation
hatte stets nur mit seinen beiden Zeigefingern getippt. Mit Beginn der Lehre kam das böse Erwachen: Die Berufsschule Norderstedt forderte ihn auf, auch die anderen acht Finger zu nutzen. Dieses Zehn-Finger-Tippsystem hält der 19-Jährige für "längst überholt" und glaubt, er sei mit zwei Fingern weitaus schneller.
Grund genug zur Klage: Die 9. Kammer des Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein sollte entscheiden, ob der Azubi K. den Lehrplan umgehen darf oder nicht. Es erteilte ihm eine recht deutliche Abfuhr. Für den Eilantrag gebe es nur eine Chance, wenn ein Sieg im Hauptsache-Verfahren "überwiegend wahrscheinlich" ist - das sei aber nicht der Fall, wie die Richter ausführlich begründeten. Das "Erlernen der Zehn-Finger-Schreibweise" stelle für den anklagenden Azubi "keine unzulässige Verletzung seines Grundrechts dar".
Vor dem Lehrplan sind alle gleich
Das Tippen mit zehn Fingern steht im Lehrplan des Landes - und der ist für alle bindend. Denn das "Benutzen der Normtastatur", so das Gericht weiter, sei wie auch das "Beherrschen der Zehn-Finger-Tastschreibweise" notwendiges Mittel zum "Vergleich im Wettbewerb". Für ein Abweichen vom Gleichbehandlungsgrundsatz gebe es keinen hinreichenden Grund. Und: "Das Lernziel der Ausbildung wird nicht von dem Antragsteller festgelegt, sondern durch den Lehrplan."
Matthias K. habe keinen Anspruch auf einen "von ihm für besser gehaltenen Lehrplan". Mit einer "Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit" könne der Berufsschüler schon gar nicht argumentieren - die allgemeine Behauptung, das Zehn-Finger-System sei ergonomisch schädlich, sei "durch nichts belegt", heißt es im Beschluss (Aktenzeichen 9 B 70/05).
Das ist deutlich. Dennoch bleibt Matthias standhaft. Zunächst wollte er eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) einlegen, nach dem Motto: "Die erste Instanz entscheidet schnell, die zweite richtig." Doch das Verwaltungsgericht hat den Streitwert auf 5000 Euro festgesetzt, und vor dem OVG ist ein Anwalt vorgeschrieben - ziemlich teuer für einen Azubi.
Um seinen eigenwilligen Schreibstil zu retten, sucht der angehende Kaufmann nun nach einem Aus- oder Umweg: Azubi K. möchte einen Eilantrag vor dem Europäischen Menschenrechtshof einbringen. Doch dies dürfte schwer bis unmöglich werden.
Noch hat Azubi Matthias Hoffnung. Einstweilen kreisen seine Finger weiter im flinken Adler-Such-System - nach seinen Angaben 501 Anschläge pro Minute bei null Fehlern - über der Tastatur. Am Freitag wartet dann die erste Kontrolle auf den Tasten-Rebellen: "Da werde ich dann höchstwahrscheinlich eine Sechs erhalten."