Manuel,
Beschäftigungsfelder sind Rechts- und Personalabteilungen beim öffentlichen Dienst oder in diversen Unternehmen. Dein Vorteil ist hier gegenüber den Volljuristen, dass Du eben auch eine wirtschaftswissen-
schaftliche Ausbildung hast.
Ich denke, dass man als BoL im Wesentlichen in den gleichen Beschäftigungsfelder wie ein Diplom-Kaufmann eingesetzt werden, allerdings mit rechtlichem Schwerpunkt ... z.B. im Bereich Insolvenz etc.
Natürlich darfst Du nach Deinem 3-jährigen Studium auch in einer
Steuerkanzlei arbeiten und kannst nach 3 weiteren Jahren beispielsweise die Steuerberaterprüfung ablegen.
Mit dem Mol dürfte sich in nächster Zeit eben einiges ändern, da verschiedene Bundesländer ihre Juristenausbildungen eben auf "unser" System umstellen. Mit dem L.L.M. kannst Du Dich bereits in N-W zum 1. Staatsexamen anmelden, solltest allerdings bei Deiner Fächerbelegung so etwas stets im Hinterkopf haben. Damit könntest Du nach dem 1. Staats-
examen immer noch ins Referendariat ... und dann quasi eine "normale" Juristenausbildung noch machen.
Ich denke, dass es für uns wichtig ist, sich gerade in die BWL-Fächer sehr hineinzuknien. Denn gerade dies ist unser Vorteil. Wer BWL I bis III zwischen drei und vier abschneidet, dürfte in der Wirtschaft nicht unbedingt gerne gesehen sein.
Zur Vervollständigung meiner persönlichen Ausbildung schreibe ich eben die paar Klausuren mehr, die ein BWL-Diplom I erfordert ... Damit ist man relativ auf der "sicheren Seite" ...
Aber zugleich verfolge ich den Master-Weg eben auch. Hier wird sogar bereits diskutiert, dass sich nach dem Master u.U. gleich die praktische Zeit anschließen soll (eben unter Verzicht auf das StaEX) und danach eine Abschlussprüfung alla 2. StaEX stattfinden soll ... Dann wäre unsere Ausbildung mit der Ausbildung in anderen Ländern eben absolut vergleichbar ...
Auch in Österreich bietet quasi der Magister den Zugang zum Gerichts-
jahr und zur Assistenzzeit ...
Grüßle
Sandra