• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Was danach werden?

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Ich habe mich für ein Praktikum bei mehrere Anwälte (in Kanzleien) beworben. Beim Vorstellungsgespräch wurde ich jedes Mal gefragt, was ich mit einem Bacchelorabschluss in ReWi anfangen kann. Ehrlich gesagt konnte ich ihnen immer nur antworten, dass ich in einer Rechtsabteilung einer Firma arbeiten darf. Aber ich weiss wirklich nicht so recht was ich alles darf und was nicht.
Könntet ihr mir bitte Beispiele geben? Vor Gericht darf man nicht auftreten, oder? Und wie schaut's aus, wenn man den Master gemacht hat? Stimmt es, dass ich nach dem Master den Doktor machen darf?
Dürfte ich eine Kanzlei aufmachen?
Bitte gibt mir mal Beispiele!
 
einige Fragen kann ich beantworten:

nach dem Master kannst du den Doktor machen, wenn du eine Stelle bekommst. Hängt mit Sicherheit an der Note.

Anwalt, nur bei Zulassung im Ausland, aber Änderung möglich und zu erwarten. (Recht zu Rechtsberatungen soll auch geändert werden)

Gruss Schimi
 
Manuel,

Beschäftigungsfelder sind Rechts- und Personalabteilungen beim öffentlichen Dienst oder in diversen Unternehmen. Dein Vorteil ist hier gegenüber den Volljuristen, dass Du eben auch eine wirtschaftswissen-
schaftliche Ausbildung hast.

Ich denke, dass man als BoL im Wesentlichen in den gleichen Beschäftigungsfelder wie ein Diplom-Kaufmann eingesetzt werden, allerdings mit rechtlichem Schwerpunkt ... z.B. im Bereich Insolvenz etc.

Natürlich darfst Du nach Deinem 3-jährigen Studium auch in einer
Steuerkanzlei arbeiten und kannst nach 3 weiteren Jahren beispielsweise die Steuerberaterprüfung ablegen.

Mit dem Mol dürfte sich in nächster Zeit eben einiges ändern, da verschiedene Bundesländer ihre Juristenausbildungen eben auf "unser" System umstellen. Mit dem L.L.M. kannst Du Dich bereits in N-W zum 1. Staatsexamen anmelden, solltest allerdings bei Deiner Fächerbelegung so etwas stets im Hinterkopf haben. Damit könntest Du nach dem 1. Staats-
examen immer noch ins Referendariat ... und dann quasi eine "normale" Juristenausbildung noch machen.

Ich denke, dass es für uns wichtig ist, sich gerade in die BWL-Fächer sehr hineinzuknien. Denn gerade dies ist unser Vorteil. Wer BWL I bis III zwischen drei und vier abschneidet, dürfte in der Wirtschaft nicht unbedingt gerne gesehen sein.

Zur Vervollständigung meiner persönlichen Ausbildung schreibe ich eben die paar Klausuren mehr, die ein BWL-Diplom I erfordert ... Damit ist man relativ auf der "sicheren Seite" ...

Aber zugleich verfolge ich den Master-Weg eben auch. Hier wird sogar bereits diskutiert, dass sich nach dem Master u.U. gleich die praktische Zeit anschließen soll (eben unter Verzicht auf das StaEX) und danach eine Abschlussprüfung alla 2. StaEX stattfinden soll ... Dann wäre unsere Ausbildung mit der Ausbildung in anderen Ländern eben absolut vergleichbar ...

Auch in Österreich bietet quasi der Magister den Zugang zum Gerichts-
jahr und zur Assistenzzeit ...

Grüßle


Sandra
 
Sandra,

ich würde gerne wissen, woraus du entnimmst, dass man mit dem MoL die Zulassung zum 1. Staatsexamen bereits in NRW erhälst. Denn ich habe mir insbesondere § 7 JAG 03 angesehen und da habe ich nichts adäquates gefunden. Es wäre toll, wenn es so wäre, aber bisher habe ich nichts derartiges gefunden.

Viele Grüße,
 
Uiui, das alles hört sich sehr gut an! Bin froh, dass ich das Thema endlich ma angesprochen habe, denn gelernt habe ich daraus schon viel. Danke Sandra und Schimi für die ausführliche Aufklärung!
Falls ihr noch was dazu zu sagen habt: nur zu! Mich interessiert das Thema sehr! (und ich denk ich bin nicht der Einzige!)
 
Ich sehe es nicht ganz so optimistisch wie ihr. Wenn es Dir mittelfristig mit dem BOL um eine Anwaltszulassung geht, bleibt nur der Gang zur Hanse-Law-School (deutsch-niederländisches Jurastudium), wo Du das niederländische Examen ablegen kannst.

Zwar gibt es derzeit in NRW und ein paar anderen Bundesländern Überlegungen, die in diese Richtung gehen, aber solch tiefgreifende Änderungen brauchen erfahrungsgemäß sehr lange. Da würde ich nicht unbedingt in nächster Zeit mit rechnen.

Auf lange Sicht glaube ich jedoch, dass sich auch in den Rechtswissenschaften die Bachelor- und Masterstudiengänge durchsetzen werden.
 
Mit dem Mol dürfte sich in nächster Zeit eben einiges ändern, da verschiedene Bundesländer ihre Juristenausbildungen eben auf "unser" System umstellen. Mit dem L.L.M. kannst Du Dich bereits in N-W zum 1. Staatsexamen anmelden, solltest allerdings bei Deiner Fächerbelegung so etwas stets im Hinterkopf haben. Damit könntest Du nach dem 1. Staats-
examen immer noch ins Referendariat ... und dann quasi eine "normale" Juristenausbildung noch machen.
Würde mich auch interessieren wo das steht. Bisher konnte mir das keine Uni in NRW bestätigen.
 
Dr Franke Ghostwriter
Hallo Sandra,

ich würde gerne wissen, woraus du entnimmst, dass man mit dem MoL die Zulassung zum 1. Staatsexamen bereits in NRW erhälst. Denn ich habe mir insbesondere § 7 JAG 03 angesehen und da habe ich nichts adäquates gefunden. Es wäre toll, wenn es so wäre, aber bisher habe ich nichts derartiges gefunden.

Viele Grüße,

David

Hallo,
auch wenn ich es nur am Rande verfolge (da ein Referendariat für mich völlig unattraktiv wäre und auch nicht aus NRW bin) interpretiere ich die Sache so:

Ich würde davon ausgehen, dass man mit dem MoL nicht direkt die Zulassung zum 1. Staatsexamen bekommt. Man wird die Fachscheine (hoffentlich) weitgehnd anerkannt bekommen. (Die gesetzliche Regelung hält die Universitäten an dazu Regelungen zu treffen.)

Es gibt aber ein paar Dinge die der MoL aus Hagen nicht enthält. Diese wird man zusätzlich machen müssen. Diese sind aber nicht wirklich dramatisch. Bei der Abdeckung der Fächer kann es Probleme geben. Sollte man dann schon mal auf die entsprechenden Regelungen der anderen Universität schauen...

Die neue 1. juristische Prüfung in NRW ist eine Kombination aus universitärer Prüfung und Staatsprüfung. Ich vermute mal, dass Hagen diesen Weg nicht gehen wird. Deshalb wird man dann auch den ensprechenden universitäten Teil der 1. Prüfung an einer anderen Uni ablegen müssen.

In den nächsten Jahren könnte es eine grundsätzliche Neuausrichtung der Juristenausbildung geben. ..

Herzliche Grüße
Lars
 

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