• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Was belegen?

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meine bisherige Belegung seht ihr ja unten. Überlege jetzt für das WS... soll ich BWL 1 + BGB 2 oder BWL 1 + Arbeitsrecht belegen?

Spricht irgendwas gegen Arbeitsrecht vor BGB 2?

Und was sagen die hier anwesenden "alten Hasen" 😉 , die schon mindestens zwei Semester auf dem Buckel haben zu BGB 2? Ist das doll?
 
Madeleine schrieb:
Hallo zusammen,

meine bisherige Belegung seht ihr ja unten. Überlege jetzt für das WS... soll ich BWL 1 + BGB 2 oder BWL 1 + Arbeitsrecht belegen?

Spricht irgendwas gegen Arbeitsrecht vor BGB 2?

Und was sagen die hier anwesenden "alten Hasen" 😉 , die schon mindestens zwei Semester auf dem Buckel haben zu BGB 2? Ist das doll?

Hallo Madeleine,

also ich würde nicht empfehelen, Arbeitsrecht vor BGB II zu belegen.
Du benötigst den Stoff von BGB II (der übrigens seeeehr umfangreich und heftig ist im Vergleichzu BGB I !!!) für Arbeitsrecht.

LG Elke
 
Da habe ich auch noch eine Frage zu: ich habe dieses Sem. BGB 2 "beschnuppert" und fürs WS als Wiederholer eingetragen und zusätzlich Arbeitsrecht. BGB 3 habe ich noch nicht angeschaut. Ist das okay oder wäre BGB 3 vor Arbeitsrecht auch wichtig???

BGB 2 ist vom Umfang her ziemlich viel, find ich auch... aber sind andere Kurse echt weniger umfangreich??? (War mein erster BOL-Kurs)

Gruß Kerstin
 
ich habe aktuell Arbeitsvertragsrecht und BGB II belegt, habe alle Skripte durchgearbeitet und bin der Meinung, dass BGB II nicht unbedingt Voraussetzung für Arbeitsvertragsrecht ist.

@ Kerstin: BGB III brauchst du also allemal nicht dazu. Arbeitsvertragsrecht ist vom Volumen etwa genau so viel wie BGB II.

Lieben Gruß
Steffi
 
dankescho schonmal für eure Antworten. Hm, hört sich für mich Sicherheitsliebende so an, als sollte ich zuerst BGB 2 machen. Dann hab ich es auch hinter mir und gönne mir im SS 06 ein Supersemester mit Arbeitsrecht und Verfassungsrecht. 🙂

(bevor das Grauen in Form von BWL 2 zuschlägt :weissnich )
 
danke Steffi für Deine Aussage, also bleib ich dann mal dabei und "gönne" mir Arbeitsrecht und nicht BGB III 😀

Jetzt muss es nur noch mit der Zulassung klappen (bin noch für BWL eingeschrieben und habe mich fürs WS für BOL beworben).

LG Kerstin
 
Dr Franke Ghostwriter
Elmar,

SWS sind Semesterwochenstunden.

FeU-Glossar schrieb:
Eine SWS entspricht einem Bearbeitungsaufwand von insgesamt 30 Stunden im Semester. Da das Semester aber nur 16 Bearbeitungswochen hat und dazwischen bearbeitungsfreie Zeiten liegen, können Sie die Stundenbelastung pro Woche mit folgender Formel errechnen:
Anzahl der SWS x 30 Stunden / 16 Wochen

Gruß
Steffi
 
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