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Warenrücksendung

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folgende Aufgabe 1d steht bei Klausur 12.03.2008

Rücksendung von Ware aus dem Vorjahr eines Kunden. Den schon gezahlten Rechnungsbetrag erstatten wir mit Scheck. Muss ich dann den Betrag nicht gegen Konto 221 buchen und nicht auf 850? Ist doch Periodenfremd.

Was sagt Ihr?
 
Richtig, das dürfen wir nicht gegen 850 buchen, sehe ich auch so,

daher 221 an 178, da "Schuldschecks" nicht direkt gebucht werden, sondern erst bei Bankabbuchung
 
Ich habe es doch gegen 850 gebucht.

Durch die Rücksendung erhöht sich schließlich wieder der Warenbestand, der ja gegen das WVK(850) saldiert wird.

Bei einer Buchung auf 221 verfälscht sich das Ergebnis auf dem Wareneinsatzkonto und verschiebt sich ein Betrag in der GuV vom Wareneinsatzkonto in periodenfremde Aufwände/Erträge, die ja in dem Umfang gar nicht vorliegen. Schließlich ist ja auch die Ware zurück gekommen.
 
Dr Franke Ghostwriter
In der Klausur März 2009 ist ein ganz ähnliches Beispiel (Warenrücksendung gegen Scheck, alledings selbst produziertes, nicht Handelsware).

Von denen die 100% erreicht hatten, wurden mehrere gültige Lösungen festgestellt:

Für die Ware Kto. 221 an 178 oder 830 an 178
und für die Steuer: 175 an 178 oder 175 an 110

Grüsse

awehring
 
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