Fall 10 im Tutorium Jura von Jan Eltzschig und Jens Wenzel endet mit dieser Fallfrage:
(Wer das Tutorium nicht hat, es handelt sich um den Halven Hahn Fall... der Fall ist für meine Frage eh irrelevant)
Ich habe geprüft ob ein Anspruch entstanden ist. Die Falllösung beinhaltet auch eine ausführliche Besprechung einer Anfechtung.
(1) Muss man bei der Frage "Kann [...] verlangen" immer auch Anfechtung prüfen wenn dies nicht explizit im Bearbeitervermerk ausgeschlossen wird und es sich aus dem Sachverhalt ergibt (hier will der Kunde nicht bezahlen)?
"Kann verlangen" weist für mich klar nur auf Entstehung eines Anspruchs hin. Nicht auf dessen mögliches Erlöschen.
(2) Außerdem kann der K verlangen soviel er will. Ob es ihm rechtlich zusteht ist jedoch fraglich. Wird die Fallfrage bewusst so schwammig angegeben, dass es schwieriger ist den Fall zu lösen oder bin ich zu rabulistisch?
(Wer das Tutorium nicht hat, es handelt sich um den Halven Hahn Fall... der Fall ist für meine Frage eh irrelevant)
Code:
Kann der Köbes K Bezahlung des Käsebrötchens verlangen?
(1) Muss man bei der Frage "Kann [...] verlangen" immer auch Anfechtung prüfen wenn dies nicht explizit im Bearbeitervermerk ausgeschlossen wird und es sich aus dem Sachverhalt ergibt (hier will der Kunde nicht bezahlen)?
"Kann verlangen" weist für mich klar nur auf Entstehung eines Anspruchs hin. Nicht auf dessen mögliches Erlöschen.
(2) Außerdem kann der K verlangen soviel er will. Ob es ihm rechtlich zusteht ist jedoch fraglich. Wird die Fallfrage bewusst so schwammig angegeben, dass es schwieriger ist den Fall zu lösen oder bin ich zu rabulistisch?