• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wann erbrachte Leistungen beim Bafögamt vorzeigen?

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nochmal ne Frage bezüglich des Bafögs.
Da ich VZ Studentin bin und ne eigene Wohnung beziehe erhalte ich Bafög.

Nun wollte ich mich erkundigen, nach welchem Semester ich meine erbrachten Leistungen (sprich bestandene Klausuren) beim Bafögamt vorlegen muss um weiterhin Bafög zu beziehen?

Oder soll ich mich da am besten an das Bafögamt selber wenden?

Beim Bafög bescheid steht 2010 ende der Förderungshöchstdauer, bedeutet dies, dass ab den Zeitpunkt ich kein Bafög mehr erhalte oder dass ich bis zu diesem Zeitpunkt ich meine Leistungen vorzeigen muss?!

danke 4 help
 
Hier mal ein recht guter Link!

BAföG 2008: Das neue BAföG

Die Förderungshöchstdauer verstehe ich so, dass Du nur bis 2010 Bafög bekommen kannst, warum auch immer.
Im wievielten Fachsemester bist Du denn z. Zeit?

Wirst Du elternabhängiges oder elternunabhängiges Bafög bekommen?
Da gibt es nämlich auch ein paar Unterschiede, die Du beachten solltest.

Du kannst meines Wissens nur für die Regelstudienzeit gefördert werden. Mit dem Ende des 5 .Fachsemester mußt Du eine bestimmt Anzahl von Leistungsscheinen vorweisen (ersetzt die Zwischenprüfung), da Du sonst gesperrt wirst. Schaffst Du die bestimmte Anzahl der Leistungspunkte nicht wirst Du gesperrt bis Du sie nachgereicht hast.

Das ist leider einer Bekannten von mir passiert.

Hoffe das hilft Dir fürs Erste!
 
Ich würde mich mit Deinen Fragen an das BaföG-Amt wenden. Die sind zwar nicht gerade für ihre Freundlichkeit bekannt, aber vielleicht gerätst Du an eine/n Nette/n und vor allem können sie Dir helfen, denn BaföG ist eine komplizierte Materie.
 
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