• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Wann das Abschlusszeugnis beantragen?

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Bin seit der letzten Klausurphase scheinfrei und schreibe aktuell an meiner Masterarbeit. Nun meine Frage: Wann kann ich eigentlich das Abschlusszeugnis beantragen? Erst nach Bekanntgabe der Note der Masterarbeit oder bereits nach deren Abgabe? In letzterem Fall würde der Antrag dann zumindest schon beim PA liegen, wenn der Lehrstuhl die Note bekannt gibt.

Aus beruflicher Sicht ist mir natürlich sehr daran gelegen, dass Zeugnis so früh wie möglich zu erhalten.

Vielen Dank für eure Hilfe!!!
 
Zwar schreibe ich gerade meine Bachelorarbeit, aber das Thema ist für mich auch sehr interessant. Ich denke der einfachste Weg ist mal beim Prüfungsamt anzurufen und zu fragen. Allerdings würde ich sagen, dass du mit Bekanntgabe deiner Abschlussnote auch erst dein Zeugnis beantragen kannst.

Gruß
Kiki
 
Ich glaub nicht dass das vor der Benotung geht. In der Prüfungsordnung Master WiWi steht nämlich in § 21: Hat der Kandidat die Masterprüfung bestanden, so erhält er auf Antrag ein Abschlusszeugnis.
Die Masterprüfung ist laut § 19 aber erst bestanden, wenn ALLE notwendigen Noten (Module, Seminar und Masterarbeit) vorliegen.

So gesehen wäre ein vorhergehender Antrag nur bei Kulanz des Prüfungsamtes möglich.
Abgesehen davon musst du im Antrag ja auch die Noten eintragen, und wenn du die noch nicht hast müsstest du sie nachreichen, wodurch das ganze bürokratisch kompliziert wird...
 
Wenn ich noch zum Thema Antrag für das Masterzeugnis eine kleine Frage stellen darf:
Auf dem Antragsformular ist die Rede davon, dass man neben den Deckblättern der Einsendearbeiten auch die maschinellen Auswertungsbögen beilegen soll. Kann mir jemand sagen, was damit gemeint ist? Bei meinen bisher zurückgekommenen Einsendearbeiten habe ich keinen solchen Bogen bekommen. Ist das vielleicht für Module gemeint, wo man die Einsendearbeiten online ausfüllt und wo das dann per LOTSE korrigiert wird?
 
ich beantrage auch gerade mein Bachelorzeugnis. Muss ich wirklich nochmal alle Modulbescheinigungen und Deckblätter der Einsendeaufgaben abgeben? Reicht nicht das Zwischenzeugnis als Nachweis, dass die Pflichtmodule bereits bestanden sind?
 
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