zu den Wahlmodulen. Muss ich alle drei Wahlmodule aus dem Katalog im Anhang der Prüfungsordnung wählen oder müssen nur zwei aus diesem Bereich stammen? § 11 Abs. 2 sagt: "Im Wahlbereich sind mindestens zwei Module aus dem Katalog (siehe Anlage) zu wählen. Was gilt denn für das dritte Wahlmodul? Darf das auch ein nicht gelistetes WiWi-Wahlmodul sein?
Danke für die Hilfe!
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