noch einmal zur Verbindlichkeit der Wahlfäher im BoL. Die Verbindlichkeit entsteht auch dann nicht, sobald ich die Zulassung erreicht habe? Soll heißen, wenn ich die Zulassung zu einem Wahlfach habe und mich zu der Klausur anmelde, mich aber dann doch wieder rechtzeitig abmelde, weil ich mir nicht mehr sicher bin, dann kann ich nochmal wechseln?
Wie ich dem oben entnehme, gilt es, wenn ich 1x geschrieben habe, nicht aber mit der Klausuranmeldung, oder?
Gruß
Bianca