Wobei - komme grad ins Nachdenken:
Dieser verzicht wird ja wohl vom Beschuldigten ausgesprochen, der vermutlich im Gegenzug ne mildere Strafe erhält.
In dem Kontext heißt es aber sinngemäß: "... es waren 17 Fälle anhängig, einschließlich der nolo contendere plaes..."
Es geht um Kartellrechtsfälle. D.h. nur die Behörde kann Fälle anhängig machen. Bei der o.a. Definition macht es aber keinen Sinn, dass die Behörde solche Verzichtsanträge stellt, oder? Und ein nicht entdecktes Kartell wird wohl kaum von sich aus so einen Antrag stellen.
😕