• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

VWL'ler braucht mal ne Übersetzungshilfe

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Juristen - ich von drüben (VWL) und brauche mal ne Übersetzung eines Begriffes, der scheinbar aus dem amerikanischen Strafverteidigungsrecht stammt:

"nolo contendere pleas"

Im Kontext geht es um Strafverfahren vor amerikanischen Gerichten wegen Verstößen gegen das Kartellrecht.

Hat jemand ne Idee?
 
Nolo contendere plea ist der Verzicht auf das Bestreiten der behaupteten Straftat.

Wobei - komme grad ins Nachdenken:

Dieser verzicht wird ja wohl vom Beschuldigten ausgesprochen, der vermutlich im Gegenzug ne mildere Strafe erhält.

In dem Kontext heißt es aber sinngemäß: "... es waren 17 Fälle anhängig, einschließlich der nolo contendere plaes..."

Es geht um Kartellrechtsfälle. D.h. nur die Behörde kann Fälle anhängig machen. Bei der o.a. Definition macht es aber keinen Sinn, dass die Behörde solche Verzichtsanträge stellt, oder? Und ein nicht entdecktes Kartell wird wohl kaum von sich aus so einen Antrag stellen.

:confused
 
Hi René,

solltest du nicht gerade in einem Prüfungsraum sitzen?? 😕

Schock😱 😱 😱 😱 😱 lass nach!!

Stefan - mach das nicht noch mal 😡 😡 . Hab grad noch mal sicherheitshalber in der Terminliste nachgeshen - 29.09. ist Philo!!!!

*HerzwiederaufhebundindieTaschesteck**

Von sowas träum' ich machmal - bin außerdem letztens in den falschen Zug gestiegen und danach stundenlang durch Nordeutschland geirrt - nichts ist daher unmöglich bei mir.....😱 :eek
 
Tut mir leid René 😱

wollte dich nicht schocken! Ich hätte nur gedacht, dass du den Freiversuch in VWT wahrnimmst!
Nee - hab mich mit meiner Wagernnote abgefunden und werd' vesuchen, in Philo was draufzupacken. Hab jetzt den Seminarplatz bei Grosser bekommen und die Schreibphase dort hat am 01.09. begonnen. Das wär mir zuviel geworden und man will ja auch mal fertig werden mit dem Studium.

Langsam pendelt der Puls sich wieder ein ....
 
Nolo contendere plea (im amerikanischen Recht plea of nolo contendere genannt) ist der Verzicht auf das Bestreiten der behaupteten Straftat.
Aha, jetzt haben die Amerikaner auch noch ihr eigenes Latein 😀 , etwa in diesem Stil: Errare is humanum , morituri salutant you, All Gallia is divided in partes tres..... (nach "The bello of the Gallico") 😛
 
Wobei - komme grad ins Nachdenken:

Dieser verzicht wird ja wohl vom Beschuldigten ausgesprochen, der vermutlich im Gegenzug ne mildere Strafe erhält.

In dem Kontext heißt es aber sinngemäß: "... es waren 17 Fälle anhängig, einschließlich der nolo contendere plaes..."

Es geht um Kartellrechtsfälle. D.h. nur die Behörde kann Fälle anhängig machen. Bei der o.a. Definition macht es aber keinen Sinn, dass die Behörde solche Verzichtsanträge stellt, oder? Und ein nicht entdecktes Kartell wird wohl kaum von sich aus so einen Antrag stellen.

😕
** räusper**

Ist hier noch jemand, der über meine Frage nachdenkt?
 
Dr Franke Ghostwriter
Na super - Herzlichsten Dank für diese Information 😡 😡 😡 😡 😡 😡

Da kann ich doch nix dafür. ICH habe Dir zugeraten, die Klausur nochmal zu schreiben...

Es gab einen Aufsatz zur Monetären AWT (das ist ja ganz dankbar) und zwei Rechenaufgaben zu Wachstum und Stabi. Aber alles Standardsachen, ohne größere Nickligkeiten. Konnte man sich gut drauf vorbereiten anhand alter Klausuren...
 
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