• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Vorübergehende Werterhöhung bei Verbindlichkeiten

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wie wird eigentlich die vorübergehende Werterhöhung bei
Verbindlichkeiten in HGB und EStG bei einer Kapitalgesellschaft
und einer Personengesellschaft bewertet?

Dieser Fall wird in den Gesetzesschriften nie direkt angesprochen.

Meine Vermutung ist
- HGB: Höchstwertprinzip Paragraph 251, Abs.1, Nr. 4
- EStG: zwingend zum Rückzahlungswert Paragraph 6, Abs. 1, Nr. 2,
Satz 3

Bei Aktienkursen wird ja meistens davon ausgegangen, dass
Kursschwankungen vorübergehender Natur sind. Wie ist die
Auffassung bei Währungsschwankungen und
Fremdwährungsverbindlichkeiten?

Vielen Dank für die Hilfe,
sucram
 
Hallo,

wie wird eigentlich die vorübergehende Werterhöhung bei
Verbindlichkeiten in HGB und EStG bei einer Kapitalgesellschaft
und einer Personengesellschaft bewertet?

Dieser Fall wird in den Gesetzesschriften nie direkt angesprochen.

Meine Vermutung ist
- HGB: Höchstwertprinzip Paragraph 251, Abs.1, Nr. 4
- EStG: zwingend zum Rückzahlungswert Paragraph 6, Abs. 1, Nr. 2,
Satz 3

Bei Aktienkursen wird ja meistens davon ausgegangen, dass
Kursschwankungen vorübergehender Natur sind. Wie ist die
Auffassung bei Währungsschwankungen und
Fremdwährungsverbindlichkeiten?

Vielen Dank für die Hilfe,
sucram

Falls deine Frage noch aktuell sein sollte (ist ja schon ne Weile her..):

- Verbindlichkeiten in Höhe des Rückzahlungsbetrages, (§ 6 I Nr. 3 i.V. m. Nr. 2 Seite 1 EStG); dies gilt nur für den Betrag der Verbindlichkeit "an sich" (also kein Disagio oder sowas)

- § 6 I Nr. 3 i.V.m. Nr. 2 EStG: Ansatz des höheren TW
maßgeblich ist der Kurs der Fremdwährung zum Bilanzstichtag:
Anschaffung am 01.02.08 zu 10.000 €
Wert am 31.12.08 beträgt 12.000 €
-> angesetzt werden 12.000 €

- § 6 I Nr. 3 i.V.m. Nr. 2 Seite 3 und Nr. 1 Seite 4 EStG: es kann ein niedrigerer Teilwert nachgewiesen werden
-> dann ist der niedrigere Wert anzusetzen, wobei die Anschaffungskosten nicht unterschritten werden dürfen
Bsp. von oben:
Wert am 31.12.09 beträgt 5.000 €
-> angesetzt werden 10.000 €
 
Dr Franke Ghostwriter
Im Prinzip gilt das gleiche "System" wie bei Aktien und Wertpapieren, nur eben umgekehrt - bei Aktien dürfen die AK nicht überschritten, bei Verbindlichkeiten nicht unterschritten werden.
 
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