wie wird eigentlich die vorübergehende Werterhöhung bei
Verbindlichkeiten in HGB und EStG bei einer Kapitalgesellschaft
und einer Personengesellschaft bewertet?
Dieser Fall wird in den Gesetzesschriften nie direkt angesprochen.
Meine Vermutung ist
- HGB: Höchstwertprinzip Paragraph 251, Abs.1, Nr. 4
- EStG: zwingend zum Rückzahlungswert Paragraph 6, Abs. 1, Nr. 2,
Satz 3
Bei Aktienkursen wird ja meistens davon ausgegangen, dass
Kursschwankungen vorübergehender Natur sind. Wie ist die
Auffassung bei Währungsschwankungen und
Fremdwährungsverbindlichkeiten?
Vielen Dank für die Hilfe,
sucram
Verbindlichkeiten in HGB und EStG bei einer Kapitalgesellschaft
und einer Personengesellschaft bewertet?
Dieser Fall wird in den Gesetzesschriften nie direkt angesprochen.
Meine Vermutung ist
- HGB: Höchstwertprinzip Paragraph 251, Abs.1, Nr. 4
- EStG: zwingend zum Rückzahlungswert Paragraph 6, Abs. 1, Nr. 2,
Satz 3
Bei Aktienkursen wird ja meistens davon ausgegangen, dass
Kursschwankungen vorübergehender Natur sind. Wie ist die
Auffassung bei Währungsschwankungen und
Fremdwährungsverbindlichkeiten?
Vielen Dank für die Hilfe,
sucram