ich habe einen Freund, der sich vor Jahren als Kaufmann hat eintragen lassen. Es handelt sich meiner Meinung nach um eine Kannkaufmann (§ 2 HGB), da sein Unternehmen nicht besonders gross ist (Einmann-Unternehmen) und seine Umsätze auch nicht sehr hoch sind.
Nun will er sich vom Handelsregister wieder abmelden lassen, weil er keine Vorteile für seiner Kaufmannseigenschaft sieht.
Kann mir mal jemand von euch bitte weiterhelfen? Gibt es überhaupt Vorteile für die Eintragung ins Handelsreg.?
Nun will er sich vom Handelsregister wieder abmelden lassen, weil er keine Vorteile für seiner Kaufmannseigenschaft sieht.
Kann mir mal jemand von euch bitte weiterhelfen? Gibt es überhaupt Vorteile für die Eintragung ins Handelsreg.?