zur Vorsatz Prüfung bei den oben genannten Delikten :
Bekannt sind ja drei Vorsatzarten:
Dolus eventualis:Eventualvorsatz
Dolus directus 1.Grades:
Dolus directus 2.Grades(Absicht war das, glaube ich)
In den Hemmer Fallbüchern finde ich bei Vorsatz immer nur:Vorsatz lag vor, 15StGB!Soll man das in der Klausur jetzt auch so machen oder lieber differenzieren? Und welche Art Vorsatz reicht bei den oben genannten Delikten?
Lg Jenny
Bekannt sind ja drei Vorsatzarten:
Dolus eventualis:Eventualvorsatz
Dolus directus 1.Grades:
Dolus directus 2.Grades(Absicht war das, glaube ich)
In den Hemmer Fallbüchern finde ich bei Vorsatz immer nur:Vorsatz lag vor, 15StGB!Soll man das in der Klausur jetzt auch so machen oder lieber differenzieren? Und welche Art Vorsatz reicht bei den oben genannten Delikten?
Lg Jenny