Hendrik,
eigentlich möchte ich da keine Prognose abgeben, nicht das ihr mich hinterher lyncht. Aber ich denke da Frau Holljekesiefen den Fachbereich im Moment gerade komplett alleine managt, denke und hoffe ich das es ein Fall im Bereich Grundrechte wird, ohne Europa.... 100 Prozent sicher bin ich natürlich nicht, aber ich denke bei Europarecht den Mut zu Lücke zu haben, da ich die KE sowieso nicht so ergiebig fand. Beim Vorbereitungseminar wurden nur Grundrecht und deren Prüfung besprochen. Kein Wort zu Europa und ein Abschlußsatz war, zum Ende der Veranstaltung ich denke sie wissen nun worauf sie sich vorbereiten müssen. Behandelt wurden Art 2 GG Handlungsfreiheit und Art 5 GG Kunstfreiheit, wobei die Kunstfreiheit nicht Klausurrelevant sein soll, da nicht näher in den KE darauf eingegangen wurde.
Vielleicht ne Verfassungsbeschwerde zu einem Einzeleingriff oder die Prüfung ob ein Gesetz verfassungsgemäß ist.... aber wie schon gesagt, ich weiß das auch nicht sicher und hoffe darauf das es nur einen Fall zu den GG geben wird, da die wissenschaftl. Mitarbeiterin unser Modul und noch einen weiteren rein Dt Verfassungsrecht Kurs betreut. Die Veranstaltung war für beide Kurse, die eingestellten Kursunterlagen bei den Skripten sind identisch.