• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

von Jura klassisch zu bol wechseln

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dl1980

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ich studiere derzeit "klassisches" Jura im 7. Semester, also mit Abschluss Staatsexamen. Da die Durchfallquote ziemlich hoch ist mache ich mir Gedanken wie es weitergeht wenn ich mein Examen nicht bestehen sollte. Hört sich doof an ich weiß aber man macht sich eben Gedanken.
Jedenfalls würde ich in diesem Falle gerne das LL.B.-Studium absolvieren und würde gerne wissen ob ich meine Uni-Scheine anrechnen lassen kann. Ich habe alle "kleinen" Scheine ( also StrR 1,2,3, BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Grundrechte), den großen StrR-Schein sowie den großen BGB-Schein und den Grundlagenschein.
Wie sieht es denn mit der Abinote aus? Ich war in der Schule leider ziemlich faul und habe daher einen Durchschnitt von 3,6!!!
Kann ich mich um einen Studienplatz bewerben und gleichzeitig hier an "meiner" Uni immatriuliert sein, sodass es im Fall der Fälle keine Wartezeit gibt?
danke für Eure hilfreichen Antworten

Grüsse
Daniel
 
Daniel!

dl1980 schrieb:
Jedenfalls würde ich in diesem Falle gerne das LL.B.-Studium absolvieren und würde gerne wissen ob ich meine Uni-Scheine anrechnen lassen kann.
Dazu findest du Informationen in § 6 der Prüfungsverfahrensordnung: https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Vorlagen/PO_LLB.pdf

dl1980 schrieb:
Wie sieht es denn mit der Abinote aus? Ich war in der Schule leider ziemlich faul und habe daher einen Durchschnitt von 3,6!!!
Es gibt einen NC beim LL.B., wie der zurzeit aussieht weiß ich nicht. So wie ich gehört habe, sind allerdings in den letzten Semestern alle Bewerber genommen worden - sinnvoller NC! 😉

dl1980 schrieb:
Kann ich mich um einen Studienplatz bewerben und gleichzeitig hier an "meiner" Uni immatriuliert sein, sodass es im Fall der Fälle keine Wartezeit gibt?
Du darfst beim LL.B, wenn du Vollzeit- oder Teilzeitstudent sein willst, nicht parallel als Ersthörer an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Wenn du in Hagen angenommen wirst, müsstest du dich an deiner Uni exmatrikulieren oder dort Zweithörer werden (eher doof bei deiner Situation).

Gruß
Steffi
 
Vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter.
Hab mir gerade die Prüfungsordnung durchgelesen. In § 10 Nr. 2 heisst es, dass zur Bachelorprüfung nur zugelassen wird, wer die Prüfung in einem vergleichbaren Studiengang an einer Universität in der BRD noch nicht endgültig nicht bestanden hat... .
Weiss jemand, ob das klassische Jurastudium als vergleichbarer Studiengang gilt?

Grüsse
Daniel
 
dl1980 schrieb:
Hallo,
ich studiere derzeit "klassisches" Jura im 7. Semester, also mit Abschluss Staatsexamen. Da die Durchfallquote ziemlich hoch ist mache ich mir Gedanken wie es weitergeht wenn ich mein Examen nicht bestehen sollte. Hört sich doof an ich weiß aber man macht sich eben Gedanken.


Hallo Daniel,

missverstehe mich jetzt bitte nicht, aber ich ärgere mich echt über diese Einstellung.
Was glaubst Du eigentlich, was wir im BOL machen, als dass es so viel einfacher ist als ein "normales Jura-Studium" ??????? die Durchfallraten sind auch sehr hoch und viel, viel ackern und lernen müssen wir auch

Hier ein Beispiel zu BGB II
über 94​
sehr gut 1,0 (1,73%)
sehr gut 1,3 (0%)
gut 1,7 (0%)
gut 2,0 (3,45%)
gut 2,3 (0%)
befriedigend 2,7 (3,45%)
befriedigend 3,0 (3,45%)
befriedigend 3,3 (5,17%)
ausreichend 3,7 (8,62%)
ausreichend 4,0 (17,24%)
nicht ausreichend 5,0 (56,90%)

Zudem kann man sich dann auch noch neben Jura mit so lernintensiven Sachen rumschlagen wie Mirko, Makro oder Statistik rumschlagen.

Der STUDIENGANG BOL ist kein "Auffangbecken" für Jura-Studenten, die meinen, ein normales Jurastudium sein zu schwer und mühsam.

So, sorry für die deutlichen Worte, aber die mussten mal raus 😉

Gruß

Iris
 
Iris!

Ich verstehe deinen Einwand gar nicht. Ich habe Daniel nicht so verstanden, als sei der Bachelor für ihn die Notlösung.
Aber Tatsache ist doch nunmal, dass er mit einem "fast" 1. Staatsexamen höchstwahrscheinlich sehr viele Scheine angerechnet bekommt. D.h., sein Studienaufwand würde sich auf die betriebswirtschaftlichen Teile beschränken.

Ich habe Daniel so verstanden, dass er eben nicht ohne Abschluss da stehen möchte und dann ist der Bachelor (und dann ggf. der Master) doch eine gute Alternative.

Im Übrigen habe ich die persönliche Meinung, dass das Jura-Staatsexamen doch noch ein klein wenig (wie soll ich sagen...) lernintensiver und auch tiefgehender ist.

Lieben Gruß

Heike
 
Iris,
missverstehe mich jetzt bitte nicht, aber ich ärgere mich echt über diese Einstellung.
Über welche Einstellung? Über die, dass ich mir Gedanken über meine Zukunnft mache?
Ich habe den BOL doch mit keinem Wort als Auffangbecken für gescheiterte Juristen hingestellt. Warum auch? Wieso sollte z.B. Sachenrecht bei Euch "leichter" sein?
Wenn man im Staatsexamen durchfällt hat es nichts damit zu tun dass man ein fauler oder unbegabter Student war. Ich kenne diverse Fälle wo es einfach Pech war, weil der Kandidat einfach einen schlechten Tag hatte usw. Ich finde es durchaus legitim, wenn man sich Gedanken für den worst-case-macht. Und wenn es so sein sollte möchte ich natürlich in der Branche bleiben damit meine erworbenen Kenntnisse nicht umsonst waren.
Also, bleib mal bitte auf dem Boden.

Gruß
Daniel
 
Daniel et al.,

Jura bleibt Jura. Vermutlich ergibt sich beim BoL eine gewisse Erleichterung schon daraus, daß man nach jedem Semester eine Klausur schreibt und die Ergebnisse dann als Durchschnitt in die Examensnote einfließen, wogegen bei Euch am Ende alles auf einmal parat sein muß.

Du kannst ja bei der Fernuni auch mal nachfragen, wie sich Dein (Noch-) Unistudium mit einem Teilzeitstudium an der Fernuni verbinden ließe - vielleicht wäre das eine Möglichkeit, den BoL-Sudienplatz als Für-alle-Fälle-Option schon mal "sichern" zu können.

Es gibt auch die Option des "Akademiestudiums" - auch dort kann man schon mal Kurse belegen, so viel ich weiß sogar Klausuren schreiben, die dann in einem späteren Fernunistudium auch anerkannt werden können - aber dies bitte ohne Gewähr verstehen, besser offiziell nachfragen ...

Staatsexamen plus BWL-Kurse der Fernuni macht sich sicher auch gut - Du könntest ja schon einmal Teilzeit-BoL eingeschrieben sein und die BWL -Kurse schon mal machen, egal, ob das dann in einem BoL-Examen endet oder nur in einer Bestätigung der bestandenen BWL-Klausuren.

Man sollte die BWL-Inhalte (v.a. den zeitlichen Aufwand) nicht unterschätzen - da wird vom Jurastudium wohl nichts anerkannt werden können.

Ansonsten sollten wir uns doch nicht streiten: Wem der BoL persönlich nicht zusagt, der hat die Möglichkeit, an eine althergebrachte Uni zu wechseln und umgekehrt, mal abgesehen von denkbaren Ärgernissen bei Anrechnung und Einstufung etc.

Viel Glück beim Staatsexamen !
 
Daniel!
Ich finde es sehr vernünftig, wenn Du Dir einen Plan B überlegst, wenn Plan A ( das Staatsexamen ) nicht klappt. Das zeugt von planmäßigem Vorgehen und strategischem Denken. So etwas kann man in der freien Wirtschaft gebrauchen.:daumen: Darüber hinaus solltest Du Dir vielleicht überlegen, ob Du auch nach dem bestandenen Staatsexamen den LLB in Angriff nimmst. So könntest Du Deine Wartezeit auf das Referendariat sinnvoll nutzen und Dir betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse aneignen, die Dir im späteren Arbeitsleben bestimmt hilfreich wären und ein paar mehr Türen öffnen. Außerdem werden die klassischen Juristenberufen bis auf Weiteres am Arbeitsmarkt nicht nachgefragt. Weiter hin ist auch fraglich, ob mittelfristig Deutschland im Vergleich zur restlichen EU weiter aus der Reihe tanzen will und an dieser überalterten und ineffizienten Juristenausbildung festhalten will (Kosten- / Nutzen-Funktion stimmt nicht; Leistung ist Arbeit / Zeit, stimmt hier auch nicht.).
Das Prüfungsamt würde Dir mit bestandenen Examen alle juristischen Pflichtmodule + zwei Wahlmodule anerkennen, d.h, Du musst "bloß" noch vier betriebswirschaftliche Module + Seminar und Abschlussarbeit schreiben. Dieses müsstest Du in 2 -3 Semestern schaffen und wärest somit für die Wirtschaft Jurist der "alten" als auch der "neuen " Schule.😉

Gruss
zephyr
 
zephyr,

das klingt wirklich vernünftig. vor allem, weil ich mir gar nicht sicher bin ob ich das zweite Examen überhaupt machen will. Klar, für die Anwaltszulassung braucht man es zwingend, aber die Aussichten sind nun wirklich bescheiden und der Staatsdienst ist auch eher unrealistisch. Bei uns bekommt man mittlerweile nach dem ersten Examen den Titel Dipl.-Jur. verliehen. In Kombination mit einem LL.B. könnte ich mir vorstellen, dass man damit in nicht-klassischen Juristenberufen (z.B. bei Banken) bessere Chancen hat als als sog. "Volljurist".

Gruß
Daniel
 
Dr Franke Ghostwriter
Zur Anrechnugn von Jura kann ich zwar nichts sagen, aber: Die BWL-Module sind außerdem mit Klausuren aus dem BWL-Grundstudium identisch. D.h. Du kannst Dich auch zunächst in BWL einschreiben und dort Klausuren schreiben und später anrechnen lassen. Auf dem WEg sollte es auch schon gehen, während Du noch in Jura eingeschrieben bist zu beginnen 😉 - ich würde Dir aber raten, vorher noch mal im Prüfungsamt nachzufragen um sicher zu gehen, dass es geht!
 
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