Warum nicht das Ref und 2.SE für LLMs öffnen?
Dieter schrieb:
Nichtzulassung von LL.M.-Absolventen für den Anwaltsberuf steht m.E. auch zu Recht auf dem Prüfstand. Mit Sicherheit ist es nicht einfach eine gute Klageschrift zu erstellen. Ein aber viel gewichtigerer Grund für die Nichtzulassung vom LL.M. liegt in der Juristen- und Anwaltsschwemme, denn der Anwaltsberuf ist heute schon Auffangbecken für viele Juristen, die nirgendwo anders unter kommen.
:genau:
Ich kann über das Notenspektrum im Bereich des LLM nicht viel aussagen, jedoch muss man bedenken, dass das Niveau des Juristischen Staatsexamens sehr hoch ist.
Ich habe im BW mein 1. Examen abgelegt und dort beträgt die Durchfallquote regelmäßig über 30 % (abgesehen von den 40-50% die einem wärend des Studiums verlassen).
Im Vergleich zum BOL kann ich sagen, wenn dort ein Fehler in einer Arbeit ist, bedeutet dies nicht, dass man deshalb gleich eine schlechte Note bekommt. Fehler werden eher verziehen.
In meinem Jura-Studium führten solche Fehler dazu, dass man eine Arbeit nicht mehr bestehen konnte, egal wie der Rest war. ("trotz sehr ordentlicher Lösung kann die Arbeit aufgrund ... nicht mehr mit ausreichend bewertet werden")
Sinnvoll wäre es, LLMs - wie ja auch den klassischen Juristen - ein Referandariat zu ermöglichen um anschl. auch das 2. Jur. Staatsexamen absolvieren zu können.
:dafuer:
Dies wäre dann auch insoweit fair, da ich vermute, dass die Unterschiede zw. LLM und 1.SE wohl in Grenzen halten dürften.
Das andere ist natürlich, dass man den LLB oder LLM etwas leichter bekommen kann. Ich musste für ein Staatsexamen (und dort zählt keine einzige Studienleistung mit rein) 7 Klausuren a 5 Stunden innerhalb von 10 Tagen (Mo, Di, Do, Fr, Mo, Di, Do) schreiben, jede Arbeit mit fast 25 Seiten Lösungstext
:aergern: .
Aber das bedeutet in keiner Weise, dass jemand mit dem 1. SE mehr Ahnung vom dt. Recht hat, als ein LLM.
Grüße
Rüdiger